Dienstag, 25. Oktober 2011

Aktuelles Urteil: Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass in dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne.
Im vorliegenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angaben den Anforderungen einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen die Baumaßnahmen dulden.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Ingolstadt: Immobilienwirtschaftlicher Aktivitätsindex für das Jahr 2010

Der vom IVD-Institut errechnete immobilienwirtschaftliche Aktivitätsindex für das Jahr 2010 (u. a. auch für Ingolstadt) zeigt an, wie viele Wohnimmobilien pro 1000 Einwohner zum Verkauf angeboten wurden.

Ingolstadt: 26,5 Objekte
München: 28,9 Objekte
Augsburg: 36,6 Objekte
Erlangen: 25,3 Objekte
Fürth: 45,9 Objekte
Nürnberg: 31,4 Objekte
Regensburg: 34,5 Objekte
Würzburg: 27,0 Objekte