Donnerstag, 31. Mai 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen für Mai in der Region Ingolstadt

Die Gesamtquote der Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt liegt im Mai 2012 bei 2,2 %.
Hier die Quoten der einzelnen Landkreise im Detail:

Ingolstadt: 2,8 %

Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 1,9 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,0 %

Quelle: Agentur für Arbeit

Abrechnungsfrist Betriebskosten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlegt Vermietern die Pflicht auf, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes über die Neben- bzw. Betriebskosten einer Mietwohnung abzurechnen. Die Abrechnung muss innerhalb dieser Zeit beim Mieter eintreffen.
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2011- Abrechnung muss somit bis spätestens 31.12.2012 beim Mieter eingegangen sein.

Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)

Mittwoch, 30. Mai 2012

INDEXMIETE - Mit dieser Formel können Sie rechnen!

Um wie viel sich Ihre Miete bei einer Indexmietvereinbarung erhöht, hängt davon ab, um welchen Prozentsatz sich der Index seit Mietvertragsabschluss bzw. seit Ihrer letzten Mieterhöhung erhöht hat. Dann können Sie Ihre Miete exakt um diesen Prozentsatz erhöhen.
Um wie viel der Index jeweils gestiegen ist, berechnen Sie einfach so:

Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung.
Was Sie wissen müssen: Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 dürfen Sie als Wohnungsvermieter in Ihren Mietverträgen nur noch den "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" vereinbaren.

Das schreibt Ihnen § 557 b Abs. 1 BGB als neutralen Wertmesser für Ihre Indexmiete vor. Der entspricht dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden seit dem 01.01.2003 nur noch berechneten "Verbraucherpreisindex für Deutschland".

Natürlich müssen Sie u. a. auch bedenken, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate liegen müssen.

Die aktuellen Indexzahlen bis April 2012 finden Sie hier: http://www.meineimmobilie.de/files//Verbraucherpreisindex_aktuell.pdf

 

Quelle: http://www.meineimmobilie.de/ecms.php?page=tool&pv[xc__label]=indexmiete_verbraucherpreisindex_30052012

Donnerstag, 24. Mai 2012

Eigentumswohnungen: Was ist eine Teilungserklärung?


Ein Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sein Alleineigentum an einem Grundstück in der Weise in Miteigentumsanteile aufteilen, dass jeder Miteigentumsanteil am Grundstück mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen (Teileigentum) in einem bereits bestehenden oder erst noch zu errichtenden Gebäude verbunden wird. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein (§ 8 Abs. 2 WEG).
In der Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuch abzugeben ist, erfolgt die gegenständliche und räumliche Abgrenzung und Zuordnung der Grundstücks- und Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und Zuordnung von Sondernutzungsrechten. Man spricht in diesem Fall von der Begründung des Wohneigentums durch die Teilungserklärung. Eine Teilungserklärung kann später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen bedürfen der Eintragung im Grundbuch.

Mittwoch, 2. Mai 2012

Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt erneut gesunken. Hier die aktuellen Zahlen Stand: April 2012


Die Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt ist im April 2012 erneut gesunken. Die Gesamtquote liegt bei 2,3 %.
                                                 Hier die Quoten der einzelnen Landkreise im Detail:

Ingolstadt: 2,9 %

Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 2,0 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,2 %


Quelle: Agentur für Arbeit