Dienstag, 31. Juli 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen für die Region Ingolstadt Stand: Juli 2012

Eichstätt: 1,1% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
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Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%) 

 Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt

Freitag, 27. Juli 2012

Was versteht mann unter einem Energieausweis/Energiepass bei Gebäuden?

Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Der Energieausweis/Energiepass schafft für Immobilienkäufer und Mieter eine Vergleichsbasis und bietet Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Kauf- und Mietinteressenten haben das Recht zur Einsichtnahme auf den Inhalt des Energiepasses/Energieausweises. D. h. Verkläufer/Vermieter müssen ein entsprechendes Dokument auf Verlangen vorlegen können.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 26. Juli 2012

Was bedeutet eigentlich der Begriff "ENDENERGIEBEDARF" bei Gebäuden?

Der Endergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik und wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standartisierte Innentemperatur, der Wasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein geringerer Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz werden durch kleine Werte angezeigt. Die Maßeinheit lautet kWh/(m²·a).

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Montag, 23. Juli 2012

Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf!

Eigenbedarf ist wohl der bekannteste Kündigungsgrund. Ein Vermieter muss heutzutage ein berechtigtes Interesse haben, um seinen Mieter eine Kündigung auszusprechen. Bei Eigenbedarf ist ein solches Interesse gegeben. Genauer: Der Vermieter muss die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts (auch nichteheliche Lebenspartner oder Hausangestellte) benötigen. Dies bedeutet, dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, warum er die Wohnung für sich bzw. seine Angehörigen nutzen will.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Samstag, 21. Juli 2012

Vorsicht vor doppelter Provisionszahlung beim Makler!

Nach § 652 BGB steht dem Makler dann Provision zu, wenn infolge seiner Tätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt. Dabei kann diese Tätigkeit sowohl im Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit, als auch in der Vertragsvermittlung bestehen. Daraus kann sich für den Auftraggeber eine prekäre Situation ergeben. Lässt er sich nämlich gegen Provisionsversprechen eine Kaufimmobilie von einem Makler nachweisen und nimmt er in der Folge die Dienste eines anderen Maklers in Bezug auf diese Immobilie ebenfalls gegen Provisionsversprechen in Anspruch, dann erwerben beide Makler einen Provisionsanspruch, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Der Kunde muss zweimal bezahlen. Beide Makler haben durch ihre jeweilige Leistung zum Vertragsabschluss beigetragen. Nach der Rechtsprechung muss die Maklertätigkeit nicht allein ursächlich sein. Mitursächlichkeit genügt.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 19. Juli 2012

Was bedeutet Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter?


Die Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter ist die Absicht, mit der Vermietung dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Vermieter die mit der Vermietung verbundenen Aufwendungen oder auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gehen Finanzgerichte und Finanzämter grundsätzlich ohne besondere Prüfung davon aus, dass eine Einkunftserzielungsabsicht besteht. Problematisch wird es, wenn besondere Umstände vorliegen, die dies infrage stellen (z. B. verbilligte Vermietung an Angehörige).

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Dienstag, 17. Juli 2012

Was sind Dienstbarkeiten im Grundbuch?

Bei Dienstbarkeiten handelt es sich um Nutzungsrechte, die zu Gunsten eines Dritten in Abteilung II des Grundbuches des belasteten Grundstücks als dingliche Rechte eingetragen sind. Sie entstehen mit der Eintragung im Grundbuch. Die Eintragungen genießen öffentlichen Glauben. Unterschieden werden drei Arten, nämlich die Grunddienstbarkeit, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch.

Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.

Dienstbarkeiten führen beim belasteten Grundstück meist zu einer großen Beeinträchtigung des Eigentümers. Dies wirkt sich i. d. R. auf den Marktwert der Immobilie aus.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 12. Juli 2012

Was bedeutet die Darlehensbesicherung mittels Grundschuld?

Ein langfristiges Darlehen (z. B. für Immobilienkauf) wird in der Regel durch die Eintragung einer betragsmäßigen Grundschuld ins Grundbuch zu Gunsten der finanzierenden Bank abgesichert. Die Grundschuld ist abstrakt. Deshalb muss durch eine Zweckbestimmungserklärung des Schuldners klargestellt werden, dass die Grundschuld der Sicherung dieses Darlehens und der sich daraus ergebenden Zinsforderungen dient.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Dienstag, 10. Juli 2012

Was versteht man unter den Begriffen Bodenrichtwert und Bodenrichtwertkarte?

Bodenrichtwerte sind Werte, die unter Berücksichtigung der Entwicklungszustände aus erzielten Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden. Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet / einen Stadtbezirk o. ä. ermittelt und in der sog. Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Mittwoch, 4. Juli 2012

Was ist das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren überlässt es dem Kaufinteressenten, ein Preisgebot über eine zu verkaufende Immobilie abzugeben. Um zu einem guten Ergebnis zu kommen, organisiert der beauftragte Makler eine Besichtigungsveranstaltung an einem genau festgelegten Termin, um zum gleichen Zeitpunkt mehrere Interessenten in der Immobilie zu versammeln. Der Interessent hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer vorher festgelegten Frist, ein Kaufangebot beim Makler über die Immobilie abzugeben. Im Gegensatz aber zu einer Auktion, ist der Eigentümer der Immobilie aber nicht verpflichtet, das Höchstgebot anzunehmen.