Freitag, 31. August 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen in der Region Ingolstadt (Stand 31.08.2012)

Eichstätt: 1,2% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 2,1% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,1% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,7% (Vormonat: 2,6%)
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Gesamt: 2,2% (Vormonat: 2,1%)

Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt

Montag, 13. August 2012

Was bedeutet eigentlich der Begriff "FRANZÖSISCHER BALKON"?

Ein französischer Balkon ist ein Geländer vor einem bodengleichen Fenster, um einen Absturz aus der Höhe zu verhindern.(Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag)

Mittwoch, 8. August 2012

Wie funktioniert eigentlich das Ertragswertverfahren bei der Immobilienbewertung?

Die Definition des Ertragswerts lässt sich aus den Vorschriften der ImmoWertV ableiten. Danach handelt es sich um die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert. Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Verkehrswert solcher Immobilienobjekte zu ermitteln, bei denen der Ertrag der wichtigste Wertfaktor ist (z. B. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Wohnungen).

Zunächst wird der Bodenwert unter Hinzuziehung von Vergleichswerten oder mit Hilfe von Richtwerten ermittelt.

Daneben werden von den nachhaltig erzielbaren Roherträgen (Nettomieten) die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und der der umgelegten Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten Grundstücksreinertrag wird der auf den Bodenwert entfallene Liegenschaftszins in Abzug gebracht und man erhält den Gebäudereinertrag. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer mit einem sich aus dem Liegenschaftszinssatz ergebenden Multiplikator kapitalisiert und man erhält den Gebäudeertragswert. Sofern z. B. ein Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom Gebäudeertragswert abzuziehen. Nun wird zu diesem berichtigten Gebäudeertragswert der vorher schon ermittelte Bodenwert addiert und man erhält den Ertragswert.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Mittwoch, 1. August 2012

Was ist eigentlich ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat auf das Erbbaurecht keinen Einfluss. Das Bauwerk ist Eigentum des Erbbauberechtigten. Im Normalfall wird es an einem unbebauten Grundstück begründet. Der Berechtigte wird im Erbbauvertrag zur Errichtung eines in seiner Nutzungsart bestimmten Gebäudes verpflichtet.

Weitere Pflichten können sich beziehen auf die Instandhaltung, Versicherung, Tragung der öffentlichen Lasten, Wiederaufbau bei Zerstörung, Heimfallanspruch des Erbbaurechtgebers bei Vertragsverletzung, Laufzeit, Erbbauzins, Vorrecht des Erbbauberechtigten bei Erneuerung des Erbbaurechts nach Ablauf, eine etwaige Verpflichtung des Erbbaurechtgebers zum Verkauf des Grundstücks an den Erbbauberechtigten usw.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag