Montag, 24. September 2012

Was ist eigentlich eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist das heute häufigste dingliche Absicherungsmittel für Immobiliendarlehen. Ihrem Charakter nach ist sie eine Sicherungsschuld. Dabei steht als Sicherungszweck ein Darlehen im Vordergrund. Die Grundschuld muss beitragsmäßig beziffert werden. In einer Zweckbestimmungserklärung gegenüber dem Gläubiger muss der Sicherungsgeber (Eigentümer) klarstellen, welchen Sicherungszweck die Grundschuld erfüllen soll.
Die Grundschuld gewährt dem jeweiligen Gläubiger das Recht der „Befriedigung aus dem Grundstück“. Das kann geschehen z. B. durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.
Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann auch wiederholt für Darlehensabsicherungen verwendet werden.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 20. September 2012

Was zählt zu den Grunderwerbsnebenkosten?

Beim Immobilienkauf sollten Sie bei Ihrer finanziellen Kalkulation nicht übersehen, dass Sie als Erwerber neben dem Kaufpreis i. d. R. auch zusätzliche Kaufnebenkosten zu entrichten haben. Dazu zählen z. B.
- die Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises)
- die Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5% des Kaufpreises)
- etwa anfallende Maklerkosten (0% bis zu 7,14% des Kaufpreises)

Montag, 17. September 2012

Was ist eigentlich eine Grundflächenzahl (GRZ)?

Die GRZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Die GRZ gibt an, wie viel m² Grundstücksfläche eines Baugrundstücks überbaut werden darf.

Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine GRZ von 0,4 angegeben kann eine Grundstückfläche von 400 m² überbaut werden.

Mittwoch, 12. September 2012

Was ist eigentlich eine Geschossflächenzahl (GFZ)?

Die GFZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Sie stellt das Verhältnis der max. zulässigen Geschossfläche (GF) zur Grundstücksgröße dar.

Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine GFZ von 0,8 angegeben kann max. eine GF von 800 m² errichtet werden.

Montag, 10. September 2012

Was ist eigentlich eine Gesamthandsgemeinschaft?

Im Gegensatz zur Bruchteilsgemeinschaft kann bei der Gesamthandsgemeinschaft kein Miteigentümer über seinen Anteil verfügen. Jedem Miteigentümer gehört das Ganze, ist aber beschränkt durch die Miteigentumsrechte des jeweils anderen. Zu den Gesamthandsgemeinschaften zählen z. B. die Erbengemeinschaften oder auch die ehelichen Gütergemeinschaften. Befinden sich Immobilien im Eigentum einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe jederzeit einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 6. September 2012

Einhaltung Geldwäschegesetz gilt auch für Immobilienmakler!

Verehrte Kunden. Die Vorgaben zur Prüfungspflicht nach dem Geldwäschegesetz betrifft auch uns Immobilienmakler. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir zukünftig Ihren Ausweis kopieren müssen. Es wird uns lt. Gesetzt auferlegt und ist keine Schikane unsererseits.

Mittwoch, 5. September 2012

Was ist eigentlich ein Geh- und Fahrtrecht?

Ein Geh- und Fahrtrecht ist ein im Grundbuch des "dienenden Grundstücks" in Form einer Grunddienstbarkeit abgesichertes Recht zugunsten des "herrschenden Grundstücks". Es beinhaltet die Nutzung des belasteten Grundstücks dergestalt, dass es zu Fuß oder mit einem Fahrzeug überquert werden kann. Das Recht kann auch auf eine Person beschränkt werden.
Die Eintragung setzt eine genaue Bestimmung und Kennzeichnung der Grundstücksteile in einem Lageplan voraus, auf dem das Recht ausgeübt werden kann. Der Grundstückseigentümer, der diese Fremdnutzung dulden muss, ist auch verpflichtet, diese Grundstücksteile so zu erhalten, dass das Recht faktisch auch genutzt werden kann.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag