Mittwoch, 29. Juli 2015

"PRO IMMOBILIENMAKLER"

Diese nachfolgenden Punkte sprechen für die Einschaltung eines professionellen Immobilienmaklers:
 

Ø  Ist der Verkaufspreis fachmännisch errechnet und somit marktgerecht?

Ø  Ist der Privatverkäufer standfest genug, diesen Preis auch durchzusetzen?

Ø  Weiß der Privatverkäufer, worauf es bei einer Zeitungsanzeige ankommt?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeit, der breiten Präsentation im Internet?

Ø  Wie schützt sich der Privatverkäufer vor den zahlreichen Anrufern, die nur neugierig sind?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Zeit, sich mit nutzlosen Gesprächen u. Besichtigungen zu beschäftigen?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit wirklich nur kaufwillige die Immobilie besichtigen und keine Immobilien-Touristen?

Ø  Ist die persönliche Erreichbarkeit der Privatverkäufer jederzeit gewährleistet?

Ø  Weiß der Privatverkäufer, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich die Immobilie überhaupt leisten können?

Ø  Wer übernimmt die Prüfung der Zahlungsfähigkeit der Interessenten?

Ø  Weiß der Privatverkäufer in welchen Punkten er als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung eingeht?

Ø  Kennt der Privatverkäufer einen guten Notar und wissen Sie worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?

Ø  Wie kommt der Privatverkäufer an Interessenten heran, die keine Zeitung lesen oder die Zeitung, in der Sie inseriert haben, nicht lesen?

Ø  Was macht der Privatverkäufer, wenn der Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?

Ø  Kann der Privatverkäufer dem Interessenten eine Finanzierung vermitteln?

Donnerstag, 16. Juli 2015

Energieausweis

Die Übergabe/Aushändigung eines #Energieausweises bei Verkauf einer #Immobilie kann nicht als Garantiezusage gewertet werden, wenn im Kaufvertrag keine Angaben über die energetische Qualität des Hauses zugesichert worden sind und zudem ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde (OLG Schleswig, Urteil v. 13.03.15, Az. 17 U 98/14).