Donnerstag, 27. April 2017

IMMOTIPP: Klären Sie VOR der Immobiliensuche Ihre finanziellen Rahmenbedingungen

In Ihnen ist der Wunsch/die Entscheidung gereift, sich eine Immobilie zu kaufen? Gratulation hierzu. Über viele Details wie z. B. Lage, Größe Ausstattung usw. müssen Sie sich nun Gedanken machen. Ebenso über den maximalen Kaufpreis, den Sie bereit bzw. in der finanziellen Lage sind zu zahlen. Genau hier hake ich heute ein.

Ich empfehle Ihnen nämlich, dass Sie sich vorab von Ihrer Hausbank oder Ihren Finanzberater aufklären lassen, bis zu welcher Kaufpreishöhe Ihnen auch eine entsprechende Finanzierung gewährt wird, bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer Wunschimmobilie begeben und viele zeitaufwendige Besichtigungen durchführen.

Aus meiner langjährigen Praxis als Immobilienmakler stelle ich immer wieder fest, dass Interessenten diese Thema auf die leichte Schulter nehmen, da sie fälschlicherweise in der Annahme sind, dass die Finanzierungsinstitute ihnen das Darlehen eh gewähren werden. Aufgrund der neu geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben sich allerdings die Kriterien für den Darlehenserhalt verschärft und immer mehr Kreditanfragen fallen durchs Raster.

Glauben Sie mir, nichts wird für Sie enttäuschender sein, als wenn Sie nach zeitintensiver Immobiliensuche endlich fündig geworden sind und dann die Finanzierung nicht klappt.

Fazit: Erst die finanziellen Rahmenbedingungen professionell klären und dann auf zur Immobiliensuche!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.

Dienstag, 4. April 2017

Das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklerverträgen

Seit dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Darunter fallen auch Verträge mit Immobilienmaklern. D. h. schließen Sie als Verbraucher mit einem Immobilienmakler Maklerverträge ab, die
  • durch elektronischen Geschäftsverkehr
  • durch Fernkommunikationsmittel
  • oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers
abgeschlossen wurden, muss er Sie als Verbraucher über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss belehren. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor der Makler Sie als Verbraucher korrekt darüber belehrt hat. Versäumt dies der Makler, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist dann auf 12 Monate + 14 Tage.

Wollen Sie als Verbraucher aber, dass Ihr Makler schon während Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt, müssen Sie ihn hierzu ausdrücklich ermächtigen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn Ihr Makler seine vollständige Leistung erbracht hat.