Mittwoch, 14. Juni 2017

Nachbarschaftsrecht



Bei nachbarrechtlichen Fragen ist häufig falsches Wissen verbreitet. Folglich sorgt es oft für Streit unter den Nachbarn. Hier ein paar typische Streitpunkte und wie sie zu vermeiden sind.

1. Herüberhängendes Obst
So lange Obst am Baum hängt, gehört es dem Eigentümer des Obstbaums. Nur wenn es runtergefallen ist, gehört es dem, auf dessen Grundstück es fiel.

2. Samenflug durch Unkraut
Gegen Samenflug durch Unkraut vom Nachbargrundstück kann man nichts machen. Sie können sich zwar beim Nachbarn beschweren, er muss aber deswegen nicht handeln.

3. Musizieren
Beim Musizieren müssen Sie auf Zimmerlautstärke und die vorgegebenen Ruhezeiten achten.

4. Videoüberwachung
Sobald Sie mit Ihrer Kamera nicht nur den eigene Hauseingang oder das eigene Grundstück aufnehmen, können Nachbarn ein Unterlassen verlangen, falls diese sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen.

5. Reparaturen z. B. bei Grenzbebauung
Man kann sich normalerweise auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das Ihnen das Betreten des Nachbargrundstücks erlaubt. Jedoch nur, wenn die Reparaturen ausschließlich nur vom Nachbargrundstück durchgeführt werden können. Sie müssen die Durchführung aber rechtzeitig beim Nachbarn ankündigen (Beginn, Dauer, Art und Umfang der Arbeiten).

6. Rasen mähen
Da gibt es einmal die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen geräuschintensive Gartengeräte nur werktags (von Montag bis Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden - jedoch auch nicht ständig. Denn es gibt i. d. R. auch Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese sind allerdings abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Kommune.

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