Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass in
dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede
Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die
Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein
realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne.
Im vorliegenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein
Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen
Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der
Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und
in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer
der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung
schriftlich an.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angaben den Anforderungen
einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen
die Baumaßnahmen dulden.
Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland