Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass in 
dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede 
Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die
 Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein 
realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne.
Im vorliegenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein 
Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen 
Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der 
Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und
 in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer 
der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung 
schriftlich an.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angaben den Anforderungen
 einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen 
die Baumaßnahmen dulden.
Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland
 
 
