Montag, 30. Januar 2023

Warum eine kostenlose Online-Immobilienbewertung i. d. R. wertlos ist

Sie benötigen den aktuellen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und stehen vor der Thematik der Preisermittlung? Viele neigen hier dazu im Internet nach einer kostenlosen und schnellen Wertermittlung zu suchen. Aber ist das clever und wirklich zielführend?

 

Mittlerweilen gibt es viele Anbieter, die mit einer kostenlosen Online-Werteinschätzung werben. Man gibt mit ein paar Klicks wenige Immobiliengrunddaten ein und schon wird einem ein Ergebnis geliefert. Doch wie marktgerecht sind diese Wertermittlungen wirklich? Glauben Sie im Ernst, dass durch Eingabe von lediglich 4 oder 5 Zahlen der Wert Ihrer Immobilie marktgerecht berechnet werden kann?

Eine vernünftige Immobilienbewertung ist wesentlich aufwändiger. Viele Faktoren und Parameter müssen berücksichtigt werden. Da reicht es nicht nur mal kurz Adresse, Grundstücksgröße, Immobilienart, Alter und Wohnfläche einzugeben und schon hat man ein passendes Resultat.

Aber was bezwecken diese Anbieter von schnellen kostenfreien Online-Bewertungen? Es geht nur darum, Ihre Daten abzugreifen, die dann teilweise sogar noch kostenpflichtig an Dritte weiterverkauft werden (Stichwort: Leads).

Nicht nur vorgenannte „Mindestdaten zur Immobilie“ spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den Preis eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Für eine sachgerechte Wertermittlung ist auf jeden Fall schon mal eine Begehung der Immobilie vor Ort unerlässlich, um sich von der Lage, vom tatsächlichen Zustand, Ausstattung, evtl. vorhandener Mängel/Instandhaltungsrückstände u.v.m. ein reelles Bild zu machen. Des Weiteren sind wesentliche Objektdaten/-unterlagen von Nöten, wie z. B. Planunterlagen, Baubeschreibung, Berechnungen, Grundbuchauszug, bereits durchgeführte Renovierungen, Erschließungszustand, evtl. Verbesserungsmaßnahmen der Gemeinde (z. B. Erweiterung einer Kläranlage, Verbesserung der Wasserversorgung/des Kanalsystems) usw. Zusätzlich kommen bei Eigentumswohnungen noch Teilungserklärung samt Aufteilungsplan, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ist die Immobilie vermietet, spielen Mietvertrag und Miethöhe zusätzlich eine entscheidende Rolle bei der Preisfindung.

Dies alles ist bei einer sachgerechten Bewertung zu berücksichtigen. Hinzu kommen noch das unerlässliche Fachwissen und die Marktkenntnis und Erfahrung des Bewerters. Nur so kann der richtige Marktwert ermittelt werden. Und das ist mit nur ein paar wenigen Klicks NICHT MÖGLICH.

Eine qualitative Immobilienbewertung ist aufwendig und anspruchsvoll und kostet folglich natürlich Geld. Sparen Sie hier aber bitte nicht am falschen Ende. Was hilft Ihnen eine kostenlose Bewertung, wenn der ermittelte aktuelle Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung am Ende völlig falsch ist – egal ob nun zu niedrig oder zu hoch?

Sie wollen den aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in der Region Ingolstadt und Umgebung wissen? Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.


Kontakt:

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 10. Januar 2023

Wann hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht?

Werden Wohnungen eines Mietshauses (Mehrparteienhauses) in Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umgewandelt, um die Wohnungen dann einzeln weiterzuverkaufen zu können, haben die Mieter, die bereits vor „Umwandlung“ in Eigentumswohnungen dort ein Mietverhältnis hatten, ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dem Mieter wird dadurch die Möglichkeit gegeben, bis zum Ablauf einer Frist von 2 Monaten in den Kaufvertrag zwischen Vermieter und einem außenstehenden Dritten einzutreten und die betreffende Wohnung zu den gleichen Konditionen/Bedingungen zu erwerben wie der außenstehende Dritte. Auf den Inhalt des Kaufvertrages hat der Mieter dabei aber keinen Einfluss.

Vorgenanntes gilt allerdings nur beim erstmaligen Verkauf nach Umwandlung. Handelte es sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages um eine Eigentumswohnung nach WEG oder wird gleich das komplette Haus im Ganzen verkauft, so besitzt der Mieter kein Vorkaufsrecht.

Siehe hierzu auch § 577 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

§ 577
Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.

(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.

(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.

(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

 

Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
K & F Immobilien e. K.
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85049 Ingolstadt
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