Dienstag, 28. September 2021

Verkauf mit Immobilienmakler: Pro und Kontra!

 

Sollten Privatverkäufer den Immobilienverkauf ohne Hilfestellung eines Fachmanns tätigen oder sollte man einen Immobilienmakler hinzuziehen, um die vielleicht wichtigste Finanztransaktion seines Lebens nicht zur nervlichen Zerreißprobe werden zu lassen?

 

Hier mal ein paar Gedanken von mir, die natürlich auch noch Erweiterungspotential haben.






VERKAUF DURCH MAKLER

 

Vorteile:

+ Bessere Marktwerteinschätzung

+ Kürzere Vermarktungszeit

+ Emotional nicht involviert

+ Neutraler Mediator

+ Realistischer Verkaufspreis

+ Nur echte Kaufinteressenten

+ Professionelle Marketingstrategie

+ Mehr Vermarktungsmöglichkeiten

+ Home-Staging

+ Besseres Nachfassen

+ Hilfestellung bei Finanzierungsnachweis

 

Nachteile:

- Maklerprovision

SELBST VERKAUFEN

 

Vorteile:

+ Keine Maklerprovision

 

Nachteile:

- Richtigen Marktpreis ermitteln ist schwer

- Emotionale Bindung

- Wenig Fachwissen

- Hoher Zeit- und Nervenaufwand

- Kein Filtern von Interessenten

- Schneller zu Zugeständnissen bereit

- Keine professionelle Verkaufsstrategie

- Keine optimale Objektpräsentation

 

 

 

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Fischermeier

Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 14. September 2021

Bodenrichtwert – Was ist das?

 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche m²-Preisangaben von Grundstücken unter Einbeziehung der baulichen Nutzungsmöglichkeit bzw. deren Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.). Bodenrichtwerte werden vom zuständigen Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet/Stadtteil/Bodenrichtwertzone i. d. R. aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen abgeleitet und daraus ermittelt und anschließend veröffentlicht. Grundlage ist hier die sog. Kaufpreissammlung, die zur Berechnung verwendet wird. Bei einem Bodenrichtwert wird meist eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ/GRZ) zugrunde gelegt.

Bodenrichtwerte können auch dann abgeleitet werden, wenn z. B. die zugelassene bauliche Nutzung kleiner oder größer ist als die des „Mustergrundstücks“. Als Hilfsmittel dienen hierbei Umrechnungskoeffizienten. Somit ist der Bodenrichtwert eine wesentliche Grundlage bei der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine verständliche, kurze Erklärung zum Bodenrichtwert geben.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
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