Eichstätt: 1,1% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Dienstag, 31. Juli 2012
Freitag, 27. Juli 2012
Was versteht mann unter einem Energieausweis/Energiepass bei Gebäuden?
Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Der Energieausweis/Energiepass schafft für Immobilienkäufer und Mieter eine Vergleichsbasis und bietet Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Kauf- und Mietinteressenten haben das Recht zur Einsichtnahme auf den Inhalt des Energiepasses/Energieausweises. D. h. Verkläufer/Vermieter müssen ein entsprechendes Dokument auf Verlangen vorlegen können.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 26. Juli 2012
Was bedeutet eigentlich der Begriff "ENDENERGIEBEDARF" bei Gebäuden?
Der Endergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik und wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standartisierte Innentemperatur, der Wasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein geringerer Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz werden durch kleine Werte angezeigt. Die Maßeinheit lautet kWh/(m²·a).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 23. Juli 2012
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf!
Eigenbedarf ist wohl der
bekannteste Kündigungsgrund. Ein Vermieter muss heutzutage ein berechtigtes
Interesse haben, um seinen Mieter eine Kündigung auszusprechen. Bei Eigenbedarf
ist ein solches Interesse gegeben. Genauer: Der Vermieter muss die Wohnung für
sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts (auch
nichteheliche Lebenspartner oder Hausangestellte) benötigen. Dies bedeutet,
dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, warum er die
Wohnung für sich bzw. seine Angehörigen nutzen will.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Samstag, 21. Juli 2012
Vorsicht vor doppelter Provisionszahlung beim Makler!
Nach § 652 BGB steht dem
Makler dann Provision zu, wenn infolge seiner Tätigkeit ein Hauptvertrag
zustande kommt. Dabei kann diese Tätigkeit sowohl im Nachweis einer
Vertragsabschlussgelegenheit, als auch in der Vertragsvermittlung bestehen.
Daraus kann sich für den Auftraggeber eine prekäre Situation ergeben. Lässt er
sich nämlich gegen Provisionsversprechen eine Kaufimmobilie von einem Makler
nachweisen und nimmt er in der Folge die Dienste eines anderen Maklers in Bezug
auf diese Immobilie ebenfalls gegen Provisionsversprechen in Anspruch, dann
erwerben beide Makler einen Provisionsanspruch, wenn es zum Vertragsabschluss
kommt. Der Kunde muss zweimal bezahlen. Beide Makler haben durch ihre jeweilige
Leistung zum Vertragsabschluss beigetragen. Nach der Rechtsprechung muss die
Maklertätigkeit nicht allein ursächlich sein. Mitursächlichkeit genügt.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 19. Juli 2012
Was bedeutet Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter?
Die
Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter ist die Absicht, mit der Vermietung
dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht
ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Vermieter die mit der Vermietung
verbundenen Aufwendungen oder auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Bei
einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gehen Finanzgerichte und
Finanzämter grundsätzlich ohne besondere Prüfung davon aus, dass eine
Einkunftserzielungsabsicht besteht. Problematisch wird es, wenn besondere
Umstände vorliegen, die dies infrage stellen (z. B. verbilligte Vermietung an
Angehörige).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 17. Juli 2012
Was sind Dienstbarkeiten im Grundbuch?
Bei Dienstbarkeiten handelt
es sich um Nutzungsrechte, die zu Gunsten eines Dritten in Abteilung II des
Grundbuches des belasteten Grundstücks als dingliche Rechte eingetragen sind.
Sie entstehen mit der Eintragung im Grundbuch. Die Eintragungen genießen öffentlichen
Glauben. Unterschieden werden drei Arten, nämlich die Grunddienstbarkeit, die
beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch.
Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.
Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.
Dienstbarkeiten führen beim
belasteten Grundstück meist zu einer großen Beeinträchtigung des Eigentümers.
Dies wirkt sich i. d. R. auf den Marktwert der Immobilie aus.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 12. Juli 2012
Was bedeutet die Darlehensbesicherung mittels Grundschuld?
Ein langfristiges Darlehen (z. B. für Immobilienkauf) wird
in der Regel durch die Eintragung einer betragsmäßigen Grundschuld ins
Grundbuch zu Gunsten der finanzierenden Bank abgesichert. Die Grundschuld ist
abstrakt. Deshalb muss durch eine Zweckbestimmungserklärung des Schuldners
klargestellt werden, dass die Grundschuld der Sicherung dieses Darlehens und
der sich daraus ergebenden Zinsforderungen dient.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
Dienstag, 10. Juli 2012
Was versteht man unter den Begriffen Bodenrichtwert und Bodenrichtwertkarte?
Bodenrichtwerte sind Werte, die unter Berücksichtigung der
Entwicklungszustände aus erzielten Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden.
Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet / einen Stadtbezirk o.
ä. ermittelt und in der sog. Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen,
9. Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 4. Juli 2012
Was ist das Bieterverfahren?
Das Bieterverfahren überlässt es dem Kaufinteressenten, ein
Preisgebot über eine zu verkaufende Immobilie abzugeben. Um zu einem guten
Ergebnis zu kommen, organisiert der beauftragte Makler eine
Besichtigungsveranstaltung an einem genau festgelegten Termin, um zum gleichen
Zeitpunkt mehrere Interessenten in der Immobilie zu versammeln. Der Interessent
hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer vorher festgelegten Frist, ein
Kaufangebot beim Makler über die Immobilie abzugeben. Im Gegensatz aber zu
einer Auktion, ist der Eigentümer der Immobilie aber nicht verpflichtet, das
Höchstgebot anzunehmen.
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