Donnerstag, 23. April 2020

Das Grundbuch - eine kurze Erklärung, was es ist!



Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen etc.) und die damit verbundenen Rechten und Pflichten eingetragen sind. Daraus ersichtlich sind z. B. die Lage und Größe des Grundstücks (Bestandsverzeichnis), die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), die Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) und die Grundpfandrechte (Abteilung III). Für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt. Nicht alle Grundstücke sind aber buchungspflichtig. Z. B. Grundstücke von Gebietskörperschaften oder kirchliche Anwesen, aber auch Grundstücke, die nur eine dienende Funktion haben (z. B. Wege), sind i. d. R. nicht buchungspflichtig.

Einsicht ins Grundbuch kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft belegt (z. B. auch ein Immobilienmakler mit einen schriftlichen Maklervertrag). Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf die Grundakten, in denen jeweils die Verträge enthalten sind, die zu den einzelnen Grundbucheintragungen bzw. Löschungen/Änderungen geführt haben (z. B. ein notarieller Kaufvertrag für ein Haus).

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. H., man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen richtig sind. Allerdings kommt es schon auch vor, dass mal fehlerhafte Eintragungen vorliegen. Dann muss eine Grundbuchberichtigung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.


Montag, 6. April 2020

Wie wirkt sich die aktuelle Corona-Krise auf den Ingolstädter Immobilienmarkt aus?



Eines vorweg: Eine genaue Antwort lässt sich aktuell noch nicht ableiten. Hierzu bräuchte man schon den besagten Blick in die „Glaskugel“.

Hier mal die Fakten, die sicherlich den Markt beeinflussen werden
Das öffentliche Leben steht aufgrund der aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern fast still, das hat, bezogen auf den hiesigen Immobilienmarkt, folgende direkte Auswirkungen:
  • Besichtigungen vor Ort sind so gut wie nicht zulässig.
  • Für erforderliche Finanzierungen, die i. d. R. bei einem Immobilienkauf benötigt werden, muss man wesentlich mehr Zeit einkalkulieren, da natürlich auch die Bankenwelt nur eingeschränkt hier Beratungen und erforderliche Anträge/Verträge bearbeiten kann.
  • Ebenso trifft dies natürlich auch für evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen zu.
  • Notarielle Beurkundungen sind auch nur unter „erschwerten Bedingungen“ möglich.
  • Handwerkerleistungen können ggf. aufgrund unterbrochener Lieferketten nicht (vollständig) erbracht werden.

Ein wichtiger Aspekt, der sicherlich auch kurz- und/oder mittelfristige Auswirkungen hat, ist die steigende Angst um den eigenen Arbeitsplatz bzw. das eigene Unternehmen, das man führt. Es ist ggf. zu erwarten, dass einigen deswegen auch folgende Gedanken zur Thematik durch den Kopf gehen:
  • Soll/kann/möchte ich mir jetzt aktuell noch eine Immobilie leisten?
  • Wie reagieren die Banken bei Finanzierungsfragen (ggf. schärfere Bedingungen für die Darlehnsvergabe, höhere Eigenkapitalquote usw.)?

Je nachdem, wie schnell oder langsam sich die Lage wieder entspannt, wird sich das m. E. auch entsprechend auf den heimischen Immobilienmarkt preisbildend auswirken. Und das sowohl bei Kauf- als auch bei Mietpreisen.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Freitag, 3. April 2020

Wohnungsbesichtigungen in Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise

Hier mal ein paar Hinweise bezüglich #Wohnungsbesichtigungen in #Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen #Ausgangsbeschränkungen aufgrund der #Corona-Krise:

I. d. R. müssen wir davon ausgehen, dass aktuell Besichtigungen aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern derzeit in den meisten Fällen nicht zulässig sind. Ein Interessent müsste hier schon akute Wohnungsnot belegen können (z. B. gekündigtes Mietverhältnis, Kündigungsfrist kurz vor Ablauf) und ein Verkäufer/Vermieter müsste schon sehr belastbare Gründe vorlegen, dass er in stark finanziellen Schwierigkeiten ist und Besichtigungen deshalb dringend erforderlich sind, um den Verkauf/Vermietung zu beschleunigen,damit kein wirtschaftlicher Ruin eintritt. Und dann müssten die Besichtigungen natürlich unter stengen gesundheitlichen Sicherungsvorkehrungen erfolgen (z. B. nur 2 Personen, Abstände von mind. 1,5 Meter, ggf. Schutzmasken usw.).

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de