Dienstag, 23. November 2021

Mietpreisniveau im 5-Jahresvergleich - Ingolstadt nimmt Sonderrolle ein!

Das IVD-Institut hat die Neuvertragsmieten bei Bestandswohnungen (Wohnungen mit Baujahr ab 1950, guter Wohnwert) in den bayerischen Großstädten im 5- Jahresvergleich (2016 zu 2021) untersucht. Die dargestellten Jahreszahlen sind jeweils der Durchschnitt aus den IVD-Erhebungen im Frühjahr und Herbst.

„Im 5-Jahresvergleich legten die Mietpreise für Wohnungen aus dem Bestand in allen bayerischen Großstädten bis auf Ingolstadt deutlich zu“, so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts.

In Ingolstadt wurden Mietrückgänge von -15 % gemessen. Der Immobilienmarkt in Ingolstadt nimmt in der bayernweiten Betrachtung eine Sonderrolle ein. Aufgrund der Dieselkrise um den Audi-Konzern und dem darauffolgenden Strukturwandel in der Automobilbranche kam es vor einigen Jahren zu einer Kehrtwende sowohl auf dem Kauf- als auch Mietmarkt der Stadt. Der Zuzug von Fachkräften und somit die Nachfrage nach Mietobjekten haben seitdem deutlich nachgelassen.
(Quelle: IVD Süd e. V.)

(Quelle: IVD Süd e. V.)

Eine Info von Ihren Immobilienmakler für Ingolstadt.

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
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Freitag, 12. November 2021

Mietspiegelreformgesetz beschlossen – d. h. auch Ingolstadt ist jetzt verpflichtet!

Endlich wurde in diesem Jahr ein Mietspiegelreformgesetz beschlossen, das samt Verordnung voraussichtlich am 01.07.2022 in Kraft tritt. Es legt u. a. auch fest, dass Gemeinden ab 50.000 Einwohnern verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen.

Somit betrifft das auch die Stadt Ingolstadt, die bis Dato noch keinen hatte. Dadurch wird endlich mal Klarheit geschaffen, wenn es um eine legitime Mieterhöhung geht und der Vermieter sein Erhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel begründen kann und nicht auf mindestens 3 Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten zurückgreifen muss.
Das Mietspiegelreformgesetz soll landesweit zu einer Vereinheitlichung der Verfahren führen. Außerdem besteht dann eine Auskunftspflicht von Vermietern und Mietern, um die Datengrundlage zu verbessern.

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