Mittwoch, 28. April 2021

Die Vorteile des Immobilienverkaufs unter Einschaltung eines Maklers

Häufig wollen Eigentümer ihre Immobilien ohne Makler verkaufen. Dabei gibt es doch einige Pluspunkte, die für eine Einschaltung eines Immobilienmaklers sprechen.

Die Einstellung - „Ich versuch es erst mal mit möglichst hohem Preis selbst. Runter gehen kann ich ja immer noch.“ – ist ziemlich fahrlässig und geht dann meistens „in die Hose“. Verkäufer gehen hier doch große (finanzielle) Risiken ein.


Nachfolgend (auszugsweise) ein paar Stichpunkte, die für die Beauftragung eines Immobilienmaklers sprechen.

 

·       Ein erfahrener Makler kann den aktuellen Marktwert aufgrund seines „KNOW HOWS“ einfach besser einschätzen. Nur mit einem marktfähigen Preis besteht eine gute Chance, eine Immobilie zeitnah zu veräußern.

·       Ein Makler ist nicht emotional mit der Immobilie verbunden und geht somit den Verkauf sachlich und rational an. Der Makler fungiert hier auch als eine Art Mediator.

·       Ein Makler wird auch versuchen, die Immobilie ins richtige Licht zu rücken mit Maßnahmen wie z. B. einer optischen Aufhellung (Stichwort: Homestaging) oder gibt Tipps, wie man mit Kleinigkeiten die „Braut hübsch machen kann“.

·       Makler nutzen bewährte Marketingkonzepte, die den Verkauf beschleunigen (Objektaufbereitung, Vertriebsstrategien, Objektpräsentation, Besichtigungsleitfaden usw.).

·       Ein guter Makler trennt bei den Interessenten die „Spreu vom Weizen“ und verhindert eine Art „Immobilientourismus“. Teilweise hat ein Makler auch schon einen passenden Käufer in seiner Interessentendatenbank.

·       Ein Makler klärt auch schon früh die finanziellen Möglichkeiten des Interessenten, damit die Gefahr von bösen Überraschungen deutlich reduziert wird.

·       Ein Makler gibt dem Notar alle relevanten Infos, damit der Kaufvertrag auch alles Vereinbarte enthält, das zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt wurde und deren Niederschlag sich in der Kaufvertragsurkunde wieder findet.

·       Und zum Schluss begleitet der Makler Verkäufer und Käufer noch bei der Immobilienübergabe.

 

Ja, ein Makler macht dies nicht zum „Zeitvertreib“ sondern fordert ein angemessenes Honorar für seine Dienstleistung. Aber anders wie in anderen Branchen, ist das Maklerhonorar nur bei Erfolg zur Zahlung fällig.

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zum Thema Immobilienverkauf zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

Tel. 0841-93159112

www.k-und-f-immobilien.de

 

Montag, 12. April 2021

Geldwäschegesetz für Immobilienmakler

Immobilienmakler sind sog. „Verpflichtete“ nach dem Geldwäschegesetz (GWG) und somit müssen sie auch die Vorgaben pflichtbewusst erfüllen. Darunter zählen z. B.

   das Identifizieren von Käufer und Verkäufer der Immobilie, sobald diese ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußern und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind. Das ist bspw. der Fall, wenn eine klare Aussage getroffen wird, dass man den Kauf vollziehen will (z. B. Beauftragung Notar, Reservierungsvereinbarung o. ä.).

Bei einer Vermietung oder Verpachtung ist die Identifizierungspflicht lt. GWG erst erforderlich, wenn eine monatliche Miete bzw. Pacht (ohne Betriebskosten, aber einschließlich der Miete über Nebenflächen) von 10.000 Euro oder mehr vereinbart wird.

Also erschrecken Sie als Kunde eines Immobilienmaklers nicht, wenn er Sie nach Ihrem Ausweis bittet, diesen kopiert/ablichtet und nach weiteren Details zur geplanten Transaktion frägt.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

Tel. 0841-93159112

www.k-und-f-immobilien.de