Mittwoch, 31. Oktober 2018

Immotipp - Preisverhandlungen bei Immobilienbesichtigungen


Preisverhandlungen während des ersten Besichtigungstermins sind in fast allen Fällen nicht angebracht. Trotzdem werden Sie häufig mit der Frage konfrontiert werden: „Was kann man denn am Preis noch machen?

Diese Frage zielt nur darauf ab, Ihre Verhandlungsbereitschaft zu testen, und signalisiert noch kein ernsthaftes Interesse. Verweisen Sie deshalb auf Ihren Angebotspreis.

Fragen Sie nach! Findet der Interessent den Preis tatsächlich zu hoch, oder will er nur pokern? Fragen Sie nach seiner Preisvorstellung.

Herzlichst
Ihr Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
85049 Ingolstadt, Wagnerwirtsgasse 1

Dienstag, 16. Oktober 2018

Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienverkauf


Ein Notar ist ein Jurist und wird von der Justizverwaltung bestellt. Dies setzt i. d. R. eine sog. Anwärterzeit (Notarassessor) voraus. Beim Immobilienverkauf ist die Beteiligung eines Notars Pflicht, da der Immobilienkaufvertrag der Beurkundungspflicht unterliegt.

Bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen hat der Notar eine Belehrungs- und Neutralitätspflicht und muss die Parteien über die rechtlichen Auswirkungen des Vertrages aufklären, ohne dabei seine Neutralität zu verlieren.

Für die Beurkundung eines Kaufvertrages bekommt der Notar für seine Arbeit Gebühren und Auslagen. Diese trägt i. d. R. der Käufer und werden nach Gerichts- und Notarkostengesetzt abgerechnet.
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um all die Angelegenheiten, die im Hintergrund ablaufen, dass der Vertrag durchgeführt werden kann. Z. B. Einholung von Löschungsbewilligungen, Veranlassung zur Eintragung der Auflassungsvormerkung, Abklärung ob ggf. bestehende Vorkaufsrechte ausgeübt werden, ggf. Verwalterzustimmung einholen, Fälligkeitsmitteilung des Kaufpreises versenden, prüfen, dass der Kaufpreis bezahlt wurde (mittels Empfangsbestätigung vom Verkäufer), Bestätigung vom Finanzamt, dass Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, Eigentumsumschreibung u. v. m.

Montag, 1. Oktober 2018

Immobilienverkauf - Fragen



Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann sollten Sie sich mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinandersetzen:



  • Wie viele Immobilien haben Sie schon verkauft?
  • Bis wann wollen Sie verkaufen?
  • Bis wann möchten Sie das Geld auf dem Konto haben?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Geld bekommen?
  • Haben Sie schon über eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung nachgefragt?
  • Wie ermitteln Sie den Kaufpreis?
  • Wie viele vergleichbare Objekte sind Ihnen bekannt?
  • Wie stellen Sie sich die Kosten der Vermarktung vor?
  • Was für ein Budget planen Sie?
  • Wie bereiten Sie Ihre Immobilie für den Verkauf vor?
  • Haben Sie alle erforderlichen Objektunterlagen?
  • Wissen Sie, auf was es bei der Objektdarstellung ankommt (Anzeigen, Exposé, Besichtigungen usw.)?
  • Wie stellen Sie sich Ihre Erreichbarkeit sicher?
  • Wie schützen Sie sich vor Besichtigungstourismus
  • Sind Sie für die Fragen von Interessenten gewappnet?
  • Wie qualifizieren Sie die Käufer?
  • Trauen Sie sich zu, ordentlich zu verhandeln?
  • ...



Benötigen Sie Hilfe? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.

Tel. 0841-93159112