Freitag, 9. Dezember 2022

Hilfreiches für den privaten Immobilienverkauf


IMMOTIPP 1

Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung des Käufers zeigen.

 

IMMOTIPP 2

Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal. Deshalb lohnt sich der Aufwand eines Fotografen und ggf. Homestagers, um Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzten.

 

IMMOTIPP 3

Sie wollen sicherlich kein Geld verschenken, oder? Also fragen Sie nicht Ihren Nachbarn/Bekannten/Freund nach dem PREIS Ihrer Immobilie. Auch die kostenlosen Online-Bewertungs-Tools sind dafür unbrauchbar. Wenden Sie sich an einen Profi zur Wertermittlung.

 

IMMOTIPP 4

Eine Besichtigung mit Interessenten ist wie ein „Blind Date“, man weiß nicht, WER vor der Tür steht. Stellen Sie also bereits am Telefon die richtigen Fragen.

 

IMMOTIPP 5

Legen Sie sich ein finanzielles BUDGET für Werbung und für die Investition Ihrer Zeit zurecht. Ein guter Makler gibt durchschnittlich in etwa 4.000, -- € bis 8.000, -- € für die Vermarktung einer Immobilie aus und investiert ca. 60 bis 90 Arbeitsstunden.

 

IMMOTIPP 6

Fragen Sie bei der Besichtigung ruhig mal, welche anderen Immobilien Ihr Interessent bereits besichtigt hat. Sie wissen dann, welche Immobilien IHRE Konkurrenten sind.

 

IMMOTIPP 7

Lassen Sie optisch ansprechende Grundrisse erstellen, um gute Unterlagen zu haben und um den Interessenten eine Vorstellung zu geben.

 

IMMOTIPP 8

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Zeitungen und/oder Internetplattformen Sie für den Verkauf nutzen wollen.

 

Vorgenannte Tipps sind für Sie als Privatverkäufer natürlich nur ein kleiner Auszug zur Anregung. Gerne stehe ich Ihnen aber professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Montag, 28. November 2022

Ein paar Tipps für Ihren erfolgreichen Haus- / Wohnungsverkauf

Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit (und Geld)!

Interessenten für Wohnimmobilien gibt es nach wie vor. Und doch befindet sich unter all´ den Leuten, die in Ihr Haus / in Ihre Wohnung kommen und sich in allen Ecken und Winkeln umschauen, nicht immer jemand, der Ihre Immobilie tatsächlich kaufen kann und will. Um aus den Interessenten ernsthafte Käufer herauszufiltern, brauchen Sie vor allem eins: Zeit. Sie brauchen Zeit, um Anzeigen zu entwerfen, Zeit, um Dokumente zu besorgen oder zu suchen, Zeit, um Anrufe und/ oder Briefe/E-Mails von Interessenten zu beantworten, Zeit, um Termine zu vereinbaren und natürlich noch viele Stunden/Tage (Wochenenden), an denen Sie die jeweiligen Personen durch Ihr Eigen führen und ihnen viele Male alles darüber erklären und erzählen. Ach ja, und neben der Zeit müssen Sie schon Geld in entsprechende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet investieren, um überhaupt wahrgenommen zu werden – natürlich erst, nachdem Sie Ihre Anzeige getextet und ansprechend gestaltet (z. B. Bilder, Pläne usw.) haben.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig!

Die erste Anzeige ist erschienen, Ihr Haus findet sich im Internet, und endlich melden sich Ihre Interessenten, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Doch Vorsicht: Geben Sie nicht zu detaillierte Informationen heraus, denn es gibt durchaus Menschen, die sich nur als Interessenten ausgeben, um die Zeiten herauszufinden, in denen Sie nicht zuhause sind, um dann in aller Seelenruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung „auszuräumen“. Natürlich ist es alles andere als einfach, schon am Telefon herauszufinden, was der Anrufer wirklich von Ihnen will. Überlegen Sie sich daher gut, wem Sie detaillierte Objektdaten geben – schließlich kennen Sie die Person nicht. Wohlüberlegte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, schon im Vorfeld „die Spreu vom Weizen zu trennen“.

Tipp 3: Kalkulieren Sie realistisch!

Ihre Immobilie ist ein Unikat – so viel steht fest. Auch wenn es noch Dutzende ähnlicher Häuser/Wohnungen in Ihrem Wohnort gibt, sind diese doch immer unterschiedlich. Darum ist es auch sehr viel schwieriger, den Preis für Ihre Immobilie zu schätzen, als denjenigen, den Ihr Auto erzielen würde. Deswegen sollten Sie vor der Festlegung des Verkaufspreises Ihren lokalen Markt genau sondieren: Welche Nachfrage gibt es, wie sind die regionalen Lebensbedingungen, zu welchem Preis werden ähnliche Immobilien derzeit nicht nur angeboten, sondern zu welchen Preis werden diese tatsächlich verkauft? Diese aufwändige Recherchearbeit dient nur einem Ziel: Dem erfolgreichen Verkauf. Denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, verprellen Sie Ihre Interessenten und zahlen letztlich drauf. Und wenn Sie ihn zu niedrig kalkulieren, verlieren Sie bares Geld!

Tipp 4: Präsentieren Sie Ihre Immobilie!

Häufig werden potenzielle Käufer schon durch lieblos zusammenkopierte Pläne oder schlechte Fotos vergrault, so dass es erst gar nicht zu einer Besichtigung, geschweige denn zum Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung kommt. Lassen Sie in diesem Bereich nichts „anbrennen“! Gestalten Sie Ihr Exposé aufwendig und professionell, machen Sie ansprechende Fotos (am besten durch einen Berufsfotografen), auch im Weitwinkelformat und als 3D-Begehung, um Ihren Interessenten einen aussagekräftigen Eindruck zu vermitteln. Auch der Begleittext ist extrem wichtig für denjenigen, der Ihr Haus/Ihre Wohnung kennen lernen will. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und fertigen Sie hochwertige Exposés an, um Ihre Interessenten zu beeindrucken.

Tipp 5: Verhandeln Sie geschickt!

Preisverhandlungen dürften den meisten Menschen geläufig sein: Egal, ob beim Autokauf oder der neuen Soundanlage, gefeilscht wird hierzulande gerne und oft. Doch wie sieht das bei einem Verkauf der eigenen vier Wände aus? Hier spielen Emotionen erfahrungsgemäß eine große Rolle, was dazu führt, dass Sie als Verkäufer gar nicht in der Lage sind, „objektiv“ zu verhandeln, da Sie sozusagen „betriebsblind“ sind. Doch auch wenn Ihr Ansatz realistisch ist, lauern noch etliche Fallstricke während der Verhandlung auf Sie. Zum Beispiel ist es gefährlich, sich nach einem vermeintlich erzielten Verhandlungsergebnis allzu offensichtlich zu entspannen, da dies von dem Interessenten oft dazu ausgenutzt wird, um den Preis doch noch nach unten zu drücken.

Tipp 6: Der Notar regelt und prüft nicht alles!

Seriös und solide – das verbinden die meisten Menschen mit einem Notar. Hier sollte man sich doch auch als Verkäufer eines Hauses/einer Wohnung sicher und gut beraten fühlen, werden Sie denken. Doch auch hier ist Aufmerksamkeit angebracht! Denn neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Notars, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen. Auch kennt der Notar nicht den aktuellen (baulichen) Zustand der Immobilie vor Ort. Gemäß der Vertragsfreiheit darf auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft getätigt werden, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der Notar unterliegt einer sog. Neutralitätspflicht. Es gibt also nicht „Ihren“ Notar. Achten Sie daher genau auf den Inhalt des Vertragsentwurfs. Er sollte juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein (Stichworte z. B. Mängel, Gewährleistung, Zustand, Erschließung, Zahlung/Übergabe usw.) – damit Sie im Notartermin keine böse Überraschung erleben.

Tipp 7: Klären Sie „Altlasten“ ab!

Besteht für Ihr Areal eine Grunddienstbarkeit gegenüber den Nachbarn? Oder haben Sie eine im Grundbuch eingetragene Baulast oder andere belastende Eintragungen, die auf Ihrem Haus liegen? Solche Fragen müssen Sie unbedingt vor der Vermarktung Ihrer Immobilie klären, denn gerade in dem Bereich herrscht bei vielen Eigentümern eine große Unkenntnis. Die kann im Extremfall dazu führen, dass der Verkauf in letzter Minute platzt, nämlich dann, wenn die hier genannten Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn, der öffentlichen Hand oder sonstigen Dritten Personen/Eigentümern erst während des Notartermins zur Sprache kommen. Prüfen Sie das Grundbuch sorgfältig auf solche Eintragungen und fertigen Sie aussagekräftige Dokumente für Ihre Verkaufsunterlagen an.

Tipp 8: Planen Sie langfristig!

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist keine Angelegenheit, die sich in zwei Wochen erledigen lässt. Soviel Zeit benötigen Sie schon für eine fundierte Marktanalyse, die Identifizierung der für Sie infrage kommenden Klientel sowie die Ausarbeitung repräsentativer Verkaufsunterlagen (Dokumente und Exposés). Und nach der Schaltung der ersten Anzeige werden Sie wahrscheinlich zwar einige Besucher haben, jedoch wird keiner von diesen Ihr Haus/Ihre Wohnung gleich kaufen wollen. Dafür sind die Käufer heutzutage zu vorsichtig geworden und haben außerdem eine gute Marktkenntnis dank Internet und Co. Außerdem benötigt auch immer die gesicherte Finanzierung eine gewisse Zeitspanne. Planen Sie daher lieber mittel- bis langfristig, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst verkaufen wollen: Vier bis sechs Monate sollten Sie dafür schon einkalkulieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Tipps weiterhelfen. Sollten Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt / Eichstätt professionelle Hilfe benötigen, lassen Sie es mich wissen.


Ihr Gerhard Fischermeier


Kontakt:
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Donnerstag, 10. November 2022

Immobilienverkauf mit Makler

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen und sind jetzt auf der Suche nach einer(m) geeignete(n) Immobilienmakler(in), der/dem Sie Ihr Haus/Ihre Wohnung/Ihr Grundstück anvertrauen? Dann lesen Sie weiter.

 

 

Sie/Er soll

  • gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
  • den Markt sehr gut kennen
  • den Wert der Immobilie korrekt bestimmen können
  • über ein umfassendes Netzwerk verfügen
  • Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
  • Ihnen den Stress abnehmen
  • wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
  • stets gläsern agieren und Sie über alle Schritte informieren
  • auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
  • mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
  • die Rechtssicherheit in allen Phasen gewährleisten
  • nur erfolgversprechende Käufer vermitteln

 

Noch immer interessiert?

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliche Gespräch zur Verfügung und freue mich darauf.

 

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Mittwoch, 26. Oktober 2022

Der Immobilienmarkt im Wandel

Anfang des Jahres herrschte am Immobilienmarkt noch eine andere Situation – nämlich ein sogenannter „Verkäufermarkt“. Dies konnte man anhand folgender Gegebenheiten ableiten:

  • Steigende Immobilienpreise
  • Verkäufer konnten i. d. R. mit Gewinnen rechnen
  • Immobilienfinanzierungen waren um die 1% Darlehenszinsen zu haben.
  • Immobilien verkauften sich teilweise wie von selbst.
  • Vermarktungsdauern waren gering
  • Genügend Kaufinteressenten

Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet!

  • Erhöhung der Darlehenszinsen auf aktuell rd. 3,5% bis 4%. Folglich eine deutliche Verteuerung der Annuität für Kaufwillige (weitere kurzfristige Zinsanstiege sind nicht auszuschließen!). Somit wird für Käufer, die bauen oder kaufen möchten, die Situation immer schwieriger.
  • Rechenbeispiel: Bei Kauf einer Immobilie für angenommen 500.000,00 Euro und einer benötigen Kreditsumme von angenommen 400.000,00 Euro ergibt sich bei 4% Darlehenszins und 2% Tilgung eine mtl. Annuität (Belastung) von 2.000,00 Euro. Zu Jahresbeginn sah die gleiche Rechnung noch wie folgt aus: 1% Zins und 2% Tilgung ergaben bei der gleichen Darlehenssumme eine mtl. Annuität von nur 1.000,00 Euro. Kaufwillige kommen da aufgrund der Verteuerung der Zinsen heute schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen den Traum von den eigenen 4 Wänden zurückstellen oder sich nach günstigeren Immobilienalternativen umsehen.
  • Des Weiteren belasten drastisch gestiegene Energiepreise und politische/weltwirtschaftliche Unsicherheiten zusätzlich.
  • Natürlich hat sich das Blatt aufgrund vorgenannter Gegebenheiten auch bei den Kapitalanlegern gewendet. Wo erst ein Faktor 25 bis 30-fache der Jahresnettomiete durchaus verkaufbar waren, akzeptieren Investoren derzeit diesen Multiplikator nicht mehr, sondern eher einen Faktor, der maximal bei 20 oder besser noch darunter liegen muss (Mieten werden aber zum Ausgleich der höheren Zinsen nicht so steigen!).
  • Vorgenannte Marktsituationen wirken sich natürlich auch auf derzeit erzielbare Kaufpreise aus, indem diese nachgeben (müssen).
  • Leider ist die gravierende Veränderung der Marktsituation noch nicht bei den meisten verkaufswilligen Eigentümern angekommen. Diese haben immer noch eine übertrieben hohe Preiserwartung, obwohl es der Markt aktuell nicht mehr hergibt.
  • Aktuell beobachte ich eine Steigerung der Anzahl der Immobilienangebote auf den gängigen Online-Immobilienmarktplätzen bei einer deutlichen Verringerung der Anfragen von Interessenten. Auch Besichtigungen werden zunehmend weniger nachgefragt.
  • Trotz dieser ganzen Umstände sind auch aktuell immer noch viele Immobilienmakler unterwegs, die Eigentümern horrende Verkaufspreise versprechen, die fernab von der Realität sind. Ist dann der Maklerauftrag erstmal „eingetütet“ zeigt sich i. d. R. sehr schnell, dass die Nachfrage und der erfolgreiche Verkauf ausbleiben, da das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr dem aktuellen Markt entspricht. Die Preise werden nachträglich reduziert und die Gefahr, dass die Immobilie „verbrannt“ wird, ist sehr groß. Als Folgeerscheinung kann es so weit kommen, dass die Immobilie nur noch unter Marktwert verkauft werden kann.

>>> GIER FRISST HIRN <<<

Wollen Sie also Ihre Immobilie zu marktgerechten Preisen verkaufen und verzichten auf das ausrufen von Mondpreisen, sind Sie bei mir genau richtig. Ich biete Ihnen die zeitgemäße Vermarktung, die Sie und Ihre Immobilie auch verdient haben.

>>>JEDE WAHRHEIT BRAUCHT EINEN MUTIGEN, DER SIE AUSSPRICHT <<<

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Dienstag, 11. Oktober 2022

Mietspiegelreform

Seit dem 01.07.2022 gilt das neue Mietspiegelreformgesetz. Jetzt müssen Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohnern spätestens ab 01.01.2023 einen Mietspiegel erstellen/vorlegen. Dieser gibt durchschnittliche Mieten in einer Stadt/Gemeinde an, abhängig von der Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Es ist ein hilfreiches Instrument, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden. Ein Mietspiegel ist wichtig, wenn der Vermieter z. B. eine Mieterhöhung plant oder einen neuen Mietvertrag abschließen möchte, wo die Mietpreisbremse gilt.

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Montag, 26. September 2022

Der aktuelle Immobilienmarkt in Ingolstadt (Stand: September 2022)

Der Immobilienmarkt in der Region Ingolstadt ändert sich. Erkennbar ist dies z. B. Anhand der Nachfrage (Interessenten), die mittlerweile spürbar weniger geworden ist. Und dies gilt sowohl für Vermietung als auch für den Verkauf. Parallel hierzu nehmen die Kauf- und Mietangebote zu und bei diesen ist je nach Objektart und -alter auch mit Preisabschlägen in unterschiedlicher Höhe zu kalkulieren, will man einen passenden Käufer oder Mieter finden.

 

Ausschlaggebend hierfür sind u. a. die seit Jahresbeginn stark gestiegenen Finanzierungszinsen, die sich in dieser Zeit ca. verdreifacht haben. Und steigende Zinsen bedeuten für Darlehensnehmer, dass deren Finanzrahmen sich bedeutend schmälert. Die Entwicklung geht weg von einem Verkäufer- hin zu einem Käufermarkt.

 

Problematisch stellt sich derzeit auch die Tatsache da, dass aufgrund der aktuellen Situation, wie Baustoffmangel oder Lieferkettenschwierigkeiten, das Baugewerbe ebenfalls durcheinandergewirbelt wird. Verlässliche Kalkulationen aufgrund stark steigender Inflation für Neubau und Renovierung/Sanierung sind derzeit äußerst schwierig bis unmöglich. Als Folgen werden einige bereits zugeteilte Baugrundstücke in Neubaugebieten an Städte und Gemeinden zurückgegeben.

 

Deshalb ist eine professionelle Unterstützung für einen erfolgreichen Immobilienverkauf jetzt noch wichtiger denn je. Wenn Sie Hilfe brauchen, kontaktieren Sie mich einfach.

 

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Donnerstag, 1. September 2022

Allgemeines zu Ingolstadt

Ingolstadt ist eine kreisfreie oberbayerische Großstadt und liegt an der Donau. Derzeit leben hier ca. 138.000 Einwohner. Mit zwei Hochschulen wird hier Bildung und Wissenschaft groß geschrieben.

Die Stadt ist wirtschaftlich schwerpunktmäßig vom verarbeitenden Gewerbe (Auto- und Maschinenbau) geprägt und ist mit der AUDI AG auch ein wichtiger Standort der deutschen Automobilindustrie.

Umgeben ist Ingolstadt von den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen. Oberbürgermeister der Stadt ist seit dem Jahr 2020 Christian Scharpf (SPD). Der Stadtkern zeichnet sich durch eine weitgehend erhaltene historische Altstadt mit Bauwerken aus allen Epochen der Stadtgeschichte aus. Ingolstadt ist auch eine grüne Stadt mit zahlreichen Parks, Grünanlagen und Wäldern. Das kommt natürlich zusätzlich der Freizeitgestaltung zu Gute.

Die Stadt gehört deutschlandweit zu den wirtschaftlich starken Regionen. Dazu trägt neben der AUDI AG auch die allgemein günstige Lage in Bayern und die gute Verkehrsanbindung bei. Diese starke Position wird der Stadt regelmäßig in verschiedenen Studien eingeräumt.

Ingolstadt besitzt mit dem Klinikum auch eines der größten Krankenhäuser in Bayern.

Ausführliche Details zu Ingolstadt finden Sie u. a. auch unter www.ingolstadt.de


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Samstag, 30. Juli 2022

Was tun, wenn die Finanzierung platzt und der Notartermin abgesagt wird?


Es läuft mit dem Verkauf Ihrer Immobilie alles nach Plan und Sie haben einen Käufer gefunden. Der Notartermin steht und plötzlich springt der Käufer ab, weil seine Finanzierung platzt. Was tun?

Es ist auf jeden Fall derzeit keine Seltenheit, dass aufgrund der aktuellen Umstände dies eintritt. Die Zinsen steigen stark und die Banken verschärfen ihre Kriterien für Kreditvergaben. Das kann Immobilientransaktionen, die eigentlich schon in trockenen Tüchern waren, noch zum Scheitern bringen. Doch was kann man als Verkäufer tun, wenn sowas geschieht?

Viele gehen davon aus, dass nichts mehr schief gehen kann, wenn ein passender Käufer gefunden wurde und ein Notartermin steht. Die Verkaufsbemühungen werden eingestellt und evtl. anderen Interessenten sogar abgesagt. Wenn´s dann doch platzt, ist man wieder am Anfang und muss erneut mit Zeit und Geld mit der Vermarktung starten.

Prüfen Sie also bitte vor Entscheidung für einen Käufer und der Vereinbarung eines Notartermins, ob dieser die Immobilie überhaupt zahlen kann. Lassen Sie sich unbedingt eine aussagekräftige Finanzierungszusage der Bank des Käufers vorlegen oder vergleichbare Dokumente wie z. B. Eigenkapitalnachweise.

Im Hinblick auf mögliche Finanzierungsabsagen sollten Sie anderen Interessenten auch nicht zu früh absagen, sondern erst dann, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Bleiben Sie also mit allen Interessenten in Kontakt.

Ist Ihnen das alles zu aufwändig, sollten Sie sinnvollerweise die Vermarktung Ihrer Immobilie einem professionellen Makler überlassen. Bei diesem sind sowohl Sie als auch die Interessenten in guten Händen. Ein Makler nimmt Ihnen die ganzen Arbeiten ab und erspart Ihnen Zeit und Nerven. Als Profi schützt ein Makler Sie i. d. R vor bösen Überraschungen und trägt so dazu bei, das Risiko zu minimieren, dass der Notartermin abgesagt wird.

Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gern.

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Donnerstag, 14. Juli 2022

Aktuelles aus Ingolstadt und seinem Wohnungsmarkt

Ingolstadt zählt derzeit (Stand 30.06.2022) rd. 140.000 Einwohner. Von 2011 bis 2021 wurde der Bau von ca. 14.300 Wohnungen genehmigt und im gleichen Zeitraum wurden rund 11.400 Wohnungen fertiggestellt (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik).

Die Miet- und Kaufpreise kannten in den vergangenen 10 Jahre nur eine Richtung – und zwar nach oben. Mittlerweile kann man aber eine Beruhigung bzw. Konsolidierung der Preise am Markt feststellen. Ausschlaggebend ist hier nicht nur, dass ein großer Autobauer in einen Abgasskandal verwickelt ist und dort die Umstrukturierung auf Elektromobilität läuft, sondern auch steigende Zinsen für Wohnbaufinanzierung (Verdreifachung seit Jahresbeginn). Auch Rückläufiger Zuzug nach Ingolstadt sowie Wohnbaufertigstellungen wirken sich preisberuhigend aus. Ebenso wird der Ukrainekonflikt sicherlich seine Spuren auf dem Wohnungsmarkt hinterlassen.

Bereits in einem früheren Blogartikel habe ich schon auf die Preiskonsolidierung in Ingolstadt hingewiesen. Siehe folgenden Link

https://www.k-und-f-immobilien.de/blog/mietpreisniveau-im-5-jahresvergleich-ingolstadt-nimmt-sonderrolle-ein

Schauen wir, was die Zukunft bringt.

Wissenswertes über Ingolstadt finden Sie auch unter www.ingolstadt.de

 

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Mittwoch, 13. Juli 2022

Diese Mietrenditen verdienen Sie aktuell in Deutschland

Ein gutes Immobilieninvestment trägt sich selbst. Eine Kennzahl dafür ist die Mietrendite, die Sie jedes Jahr erwirtschaften. Eine aktuelle Auswertung zeigt aber: In vielen Regionen funktioniert dieses Modell zur Zeit nicht mehr so gut.

Mit nachfolgenden Link sehe Sie die aktuellen Mietrenditen in Deutschland.

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/401-regionen-in-deutschland-analysiert-wohnung-kaufen-und-vermieten-wo-sie-die-hoechsten-mietrenditen-kassieren-koennen_id_110273294.html


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Freitag, 1. Juli 2022

Nachrüstverpflichtungen bei einem Eigentümerwechsel

 

Interessenten, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen mittlerweile auch u. U. energetische Vorgaben umsetzen. Welche Anforderungen das sind, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Eine gekaufte Immobilie muss dann die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen z. B. Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Außerdem besteht z. B. eine Dämmpflicht für Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Des Weiteren besteht auch eine Dämmverpflichtung für die oberste Geschossdecke, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlte. Kommen Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann das Bußgelder nach sich ziehen.


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Montag, 13. Juni 2022

Die drei Arten von Maklerverträgen mit Verkäufern

 

Einfacher Maklerauftrag

Ein einfacher Maklerauftrag ist ein Vertrag mit den wenigsten Pflichten. Für den Abschluss des Vertrages reicht es aus, dass der Eigentümer den Immobilienmakler beauftragt, dessen Immobilie zu verkaufen (richtig muss es eigentlich heißen, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Immobilie nachzuweisen und/oder zu vermitteln). Der Eigentümer geht jedoch KEINE nennenswerten Verpflichtungen ein und kann seine Immobilie durch Einschaltung weitere Makler parallel zur Vermarktung anbieten lassen oder auch selbst am Markt auf Käufersuche gehen. Verkauft er das Objekt ohne Zutun eines Maklers, dann schuldet er auch keine Maklerprovision. Nachteil an der Sache ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwar die Erlaubnis erhält, die Immobilie zu vermitteln, der Makler jedoch nicht dazu verpflichtet ist, hierfür was zu tun. Ob und wie der Makler sich engagiert, bleibt ihm überlassen. Der einfache Maklerauftrag kann jederzeit gekündigt werden.

 

Makleralleinauftrag

Anders schaut es beim einfachen Makleralleinauftrag aus. Hier darf der Eigentümer nur einen Immobilienmakler mit der Vermarktung beauftragen. Der Makler verpflichtet sich, anders als beim einfachen Maklerauftrag, auch tatsächlich tätig zu werden. Dem Auftraggeber ist es aber auch beim einfachen Makleralleinauftrag gestattet, selbst nach passenden Interessenten Ausschau zu halten und die Immobilie auch ohne Zutun des Maklers zu verkaufen. In diesem Fall fällt auch keine Maklerprovision für den Eigentümer an. Wenn der Eigentümer trotz Makleralleinauftrag einen weiteren Immobilienmakler beauftragt, muss er ggf. mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Damit ein Auftraggeber nicht ewig an den Makler gebunden ist, vor allem, wenn dieser keinen Käufer findet, unterliegt der Alleinauftrag einer zeitlichen Befristung. Üblich sind hier in der Praxis Zeiträume von drei bis sechs Monaten.

 

Qualifizierter Makleralleinauftrag

Beim qualifizierten Makleralleinauftrag vereinbaren Makler und Auftraggeber, dass die Immobilie ausschließlich vom Makler vermittelt werden darf. Das heißt, weder ein anderer Makler noch der Auftraggeber selbst dürfen tätig werden. Findet der Verkäufer ohne Makler einen potenziellen Interessenten, muss er ihn an den Makler verweisen. Hält sich der Auftraggeber nicht daran, hat der Makler einen Anspruch auf finanziellen Ersatz. Allerdings sind die rechtlichen Hürden sehr hoch, einen rechtsgültigen qualifizierten Makleralleinvertrag abzuschließen. Dieser bedarf nämlich einer Individualvereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Hier legt die Rechtsprechung aber die Messlatte recht hoch. In der Praxis halten deshalb die allermeisten abgeschlossenen qualifizierten Makleralleinverträge einer rechtlichen Belastungsprobe nicht stand. Auch der qualifizierte Makleralleinvertrag unterliegt der einer zeitlichen Befristung.

 

Sie haben weitere Fragen zum Thema wie z. B. Formerfordernisse bei Maklerverträgen, die Höhe und Verteilung von Maklerprovisionen oder Widerruf von Maklerverträgen? Gerne stehe ich Ihnen als Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt mit meinem KOWHOW zur Verfügung.


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

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Dienstag, 24. Mai 2022

Die Auflassungsvormerkung

Kaufen Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück steht im notariellen Kaufvertrag, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Aber was ist das und warum wird das eigentlich gemacht?


Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Erwerbers und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie dient als Sicherung des Anspruchs des Käufers der Immobilie auf Übertragung des Eigentums an der zu kaufenden Immobilie und ist somit eine dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs.


Durch die Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch gesperrt. Dieser Vorgang verhindert somit, dass der Verkäufer das Objekt nicht noch einmal verkaufen kann.
Erfolgt dann bei Fälligkeit die Kaufpreiszahlung wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und es erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.


Gerne stehe ich Ihnen als Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt für weitere Fragen zum Thema Immobilienverkauf zur Verfügung.


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier

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Donnerstag, 12. Mai 2022

Grundsteuerreform

Wegen der der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in der Zeit zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben über die Grundstücke und dem darauf befindlichen Gebäuden. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt, die angewendet werden, sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Die Daten sollen elektronisch (über "Elster") eingereicht werden. Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten. 


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

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