Samstag, 30. Juli 2022

Was tun, wenn die Finanzierung platzt und der Notartermin abgesagt wird?


Es läuft mit dem Verkauf Ihrer Immobilie alles nach Plan und Sie haben einen Käufer gefunden. Der Notartermin steht und plötzlich springt der Käufer ab, weil seine Finanzierung platzt. Was tun?

Es ist auf jeden Fall derzeit keine Seltenheit, dass aufgrund der aktuellen Umstände dies eintritt. Die Zinsen steigen stark und die Banken verschärfen ihre Kriterien für Kreditvergaben. Das kann Immobilientransaktionen, die eigentlich schon in trockenen Tüchern waren, noch zum Scheitern bringen. Doch was kann man als Verkäufer tun, wenn sowas geschieht?

Viele gehen davon aus, dass nichts mehr schief gehen kann, wenn ein passender Käufer gefunden wurde und ein Notartermin steht. Die Verkaufsbemühungen werden eingestellt und evtl. anderen Interessenten sogar abgesagt. Wenn´s dann doch platzt, ist man wieder am Anfang und muss erneut mit Zeit und Geld mit der Vermarktung starten.

Prüfen Sie also bitte vor Entscheidung für einen Käufer und der Vereinbarung eines Notartermins, ob dieser die Immobilie überhaupt zahlen kann. Lassen Sie sich unbedingt eine aussagekräftige Finanzierungszusage der Bank des Käufers vorlegen oder vergleichbare Dokumente wie z. B. Eigenkapitalnachweise.

Im Hinblick auf mögliche Finanzierungsabsagen sollten Sie anderen Interessenten auch nicht zu früh absagen, sondern erst dann, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Bleiben Sie also mit allen Interessenten in Kontakt.

Ist Ihnen das alles zu aufwändig, sollten Sie sinnvollerweise die Vermarktung Ihrer Immobilie einem professionellen Makler überlassen. Bei diesem sind sowohl Sie als auch die Interessenten in guten Händen. Ein Makler nimmt Ihnen die ganzen Arbeiten ab und erspart Ihnen Zeit und Nerven. Als Profi schützt ein Makler Sie i. d. R vor bösen Überraschungen und trägt so dazu bei, das Risiko zu minimieren, dass der Notartermin abgesagt wird.

Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gern.

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Donnerstag, 14. Juli 2022

Aktuelles aus Ingolstadt und seinem Wohnungsmarkt

Ingolstadt zählt derzeit (Stand 30.06.2022) rd. 140.000 Einwohner. Von 2011 bis 2021 wurde der Bau von ca. 14.300 Wohnungen genehmigt und im gleichen Zeitraum wurden rund 11.400 Wohnungen fertiggestellt (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik).

Die Miet- und Kaufpreise kannten in den vergangenen 10 Jahre nur eine Richtung – und zwar nach oben. Mittlerweile kann man aber eine Beruhigung bzw. Konsolidierung der Preise am Markt feststellen. Ausschlaggebend ist hier nicht nur, dass ein großer Autobauer in einen Abgasskandal verwickelt ist und dort die Umstrukturierung auf Elektromobilität läuft, sondern auch steigende Zinsen für Wohnbaufinanzierung (Verdreifachung seit Jahresbeginn). Auch Rückläufiger Zuzug nach Ingolstadt sowie Wohnbaufertigstellungen wirken sich preisberuhigend aus. Ebenso wird der Ukrainekonflikt sicherlich seine Spuren auf dem Wohnungsmarkt hinterlassen.

Bereits in einem früheren Blogartikel habe ich schon auf die Preiskonsolidierung in Ingolstadt hingewiesen. Siehe folgenden Link

https://www.k-und-f-immobilien.de/blog/mietpreisniveau-im-5-jahresvergleich-ingolstadt-nimmt-sonderrolle-ein

Schauen wir, was die Zukunft bringt.

Wissenswertes über Ingolstadt finden Sie auch unter www.ingolstadt.de

 

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Mittwoch, 13. Juli 2022

Diese Mietrenditen verdienen Sie aktuell in Deutschland

Ein gutes Immobilieninvestment trägt sich selbst. Eine Kennzahl dafür ist die Mietrendite, die Sie jedes Jahr erwirtschaften. Eine aktuelle Auswertung zeigt aber: In vielen Regionen funktioniert dieses Modell zur Zeit nicht mehr so gut.

Mit nachfolgenden Link sehe Sie die aktuellen Mietrenditen in Deutschland.

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/401-regionen-in-deutschland-analysiert-wohnung-kaufen-und-vermieten-wo-sie-die-hoechsten-mietrenditen-kassieren-koennen_id_110273294.html


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Freitag, 1. Juli 2022

Nachrüstverpflichtungen bei einem Eigentümerwechsel

 

Interessenten, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen mittlerweile auch u. U. energetische Vorgaben umsetzen. Welche Anforderungen das sind, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Eine gekaufte Immobilie muss dann die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen z. B. Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Außerdem besteht z. B. eine Dämmpflicht für Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Des Weiteren besteht auch eine Dämmverpflichtung für die oberste Geschossdecke, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlte. Kommen Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann das Bußgelder nach sich ziehen.


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