Dienstag, 24. Mai 2022

Die Auflassungsvormerkung

Kaufen Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück steht im notariellen Kaufvertrag, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Aber was ist das und warum wird das eigentlich gemacht?


Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Erwerbers und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie dient als Sicherung des Anspruchs des Käufers der Immobilie auf Übertragung des Eigentums an der zu kaufenden Immobilie und ist somit eine dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs.


Durch die Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch gesperrt. Dieser Vorgang verhindert somit, dass der Verkäufer das Objekt nicht noch einmal verkaufen kann.
Erfolgt dann bei Fälligkeit die Kaufpreiszahlung wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und es erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.


Gerne stehe ich Ihnen als Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt für weitere Fragen zum Thema Immobilienverkauf zur Verfügung.


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

Tel. 0841-93159112

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Donnerstag, 12. Mai 2022

Grundsteuerreform

Wegen der der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in der Zeit zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben über die Grundstücke und dem darauf befindlichen Gebäuden. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt, die angewendet werden, sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Die Daten sollen elektronisch (über "Elster") eingereicht werden. Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten. 


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

Kontakt:
K & F Immobilien e. K. - Ihr regionaler Immobilienmakler
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Wagnerwirtsgasse 1
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