Mittwoch, 24. Februar 2021

10 Tipps zum Haus- bzw. Wohnungsverkauf

 

Sie spielen mit den Gedanken, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie nachfolgende Tipps im Auge behalten!

 

1.     Legen Sie zuerst mal fest, was Ihnen besonders wichtig ist, wenn Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung verkaufen.

2.     Setzen Sie sich nicht unter Zeitdruck.

3.     Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Objektdaten, die für Ihren geplanten Immobilienverkauf erforderlich sind, auch griffbereit haben.

4.     Nur mit einem realistischen Preis werden Sie erfolgreich sein.

5.     Mit Ihren Verkaufsbemühungen sollten Sie eine hohe Reichweite erzielen, damit möglichst viele potentielle Kaufinteressenten erreicht werden.

6.     Natürlich müssen Sie für Kaufinteressenten auch immer gut erreichbar sein.

7.     Bedenken Sie: „Das Auge isst mit, also machen Sie die Braut (Immobilie) hübsch.“

8.     Bleiben Sie bei der Präsentation und Beschreibung Ihrer Immobilie auf den Boden der Tatsachen.

9.     Seien Sie bei den Verhandlungen zielstrebig und konsequent.

10.  Prüfen Sie Ihre potentiellen Käufer auch auf deren Zahlungsfähigkeit.

 

Oder Sie gehen gleich zum Profi, wenn Sie feststellen, dass Sie sich bei vorgenannten Punkten ganz oder teilweise unsicher fühlen. Gerne stehe ich Ihnen mit „RAT UND TAT“ zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

www.k-und-f-immobilien.de

Tel. 0841-93159112

Montag, 8. Februar 2021

Erforderliche Objektunterlagen für die Immobilienfinanzierung


Sie planen den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung und sind fündig geworden? Jetzt brauchen Sie hierfür eine passende objektbezogene Finanzierung. Hierfür benötigt Ihre Bank nicht nur persönliche und wirtschaftliche Angaben von Ihnen, sondern auch einige objektbezogenen Dokumente und Angaben. Nachfolgende Immobilienunterlagen sollten Sie dann Ihrem Finanzinstitut im Allgemeinen vorlegen können:

 

  • Genehmigter Bauplan inkl. Wohnflächenberechnung, Nutzflächenberechnung, Kubaturberechnung
  • Aktueller Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Gültiger Energiepass
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und alle Nachträge hiervon (maßgeblich i. d. R. bei Wohnungskauf aufgrund der Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz WEG)
  • Baubeschreibung
  • Exposé
  • Auflistung von durchgeführten wesentlichen Renovierungs-/Sanierungs-/Erweiterungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Instandhaltungsmaßnehmen
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Sonderumlagen
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Beschlusssammlung
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag
  • Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid
  • Mietvertrag (wenn Immobilie noch vermietet ist) samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Datum der letzten Nettomieterhöhung inkl. Erhöhungsbetrag
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter
  • Abrechnungen der Nebenkosten mit dem Mieter jeweils der letzten 3 Jahre

 

Vorgenannte Auflistung soll für Sie lediglich ein allgemeiner Anhaltspunkt sein. Ausschlaggebend ist immer das Anforderungsprofil Ihrer Bank.

 

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zum Thema Immobilien(ver)kauf zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K., Ingolstadt

www.k-und-f-immobilien.de