Freitag, 17. Dezember 2021

360°-Rundgänge in der Immobilienvermittlung - Online-Besichtigungen als Zeitersparnis

Auch die Immobilienvermittlung unterliegt einem ständigen Wandel. Wer Immobilien heutzutage besser und erfolgreich vermitteln möchte, sollte mit der Zeit gehen. Mit virtuellen Rundgängen (360°-Touren), sowohl für die Innenräume als auch für die Außenbereiche der Immobilie, sparen alle Beteiligten, also Kaufinteressenten, Eigentümer und Makler teilweise eine Menge Zeit, da Vorabbesichtigung auch ohne Termine und teilweise langen Anfahrtszeiten zum Objekt stattfinden können.

 

Vorteile für den Verkäufer

Aufgrund vorher bereits durchgeführter 360°-Rundgänge durch die Interessenten, reduzieren sich erfahrungsgemäß die Besichtigungen vor Ort, da doch einige dann Abstand nehmen, weil ggf. der optische Eindruck nicht gefällt oder die Räumlichkeiten nicht den Bedürfnissen entsprechen etc.

Das ist natürlich auch eine Entlastung der Verkäufer. Unnötige Besichtigungen reduzieren sich und ersparen den Eigentümern Zeit, Nerven und auch Schmutz (Stichwort: „Besichtigungstourismus“). Und diejenigen, die zur Besichtigung kommen, wissen i. d. R., was sie erwartet und können zielgerichtet Fragen zur Immobilie stellen. Das sind dann normalerweise auch die „echten“ Kaufinteressenten.

 

Vorteile für den Kaufinteressenten/Käufer

Kaufinteressenten können die Immobilien zu jeder Zeit schon vorab online besichtigen – egal ob am Desktop, Tablet oder Smartphone. Sie bekommen einen ersten umfangreichen optischen Eindruck von der Immobilie (innen / außen) und können schon eine Erstentscheidung treffen, ob Sie sich weiter damit beschäftigen wollen und nach wie vor Interesse zeigen oder vielleicht schon zum Entschluss gekommen sind, dass das Objekt einfach „von Anfang an“ nicht passt. Sie sparen sich entweder zeitintensive Besichtigungen vor Ort (inkl. Anfahrt), da Sie die Immobilie gleich „ad Acta“ legen oder Sie wissen, bei weiterem Interesse, was Sie vor Ort erwartet, vor allem, wenn Sie auch vom Makler zusätzlich vorab schon eine neutrale Objektdarstellung (Exposé) in Textform haben bzw. ein Gespräch mit dem Vermittler führen konnten. Vor allem aber auch nach der Besichtigung haben Sie termin- und ortsunabhängig die Möglichkeit, sich die „Traumimmobilie“ immer wieder online anzusehen.

 

Was muss beachtet werden?

Ein virtueller Rundgang weist viele Vorteile auf. Allerdings ist die Erstellung für den Laien nicht gerade unkompliziert. Wer eine effiziente Vermarktung anstrebt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Hierbei stehen Ihnen modern aufgestellte Immobilienmakler zur Verfügung. Eine gut gemachte und nutzerfreundliche 360°-Tour hinterlässt bei Interessenten/Käufern bleibende Eindrücke.

Immobilienprofis haben Erfahrung mit der Erstellung von virtuellen Rundgängen und bringen natürlich auch das nötige Equipment bzw. gleich einen eigenen Fotografen mit. Die Bilder werden anschließend noch nachbearbeitet, bevor die „Tour“ dann erstellt und hochgeladen wird.

Immobilienmakler verhelfen Ihrer Immobilie so aufgrund einer zeitgemäßen Präsentation zu einer höheren Reichweite bei der Vermarktung. Dadurch stellt die 360°-Besichtigung ein hilfreiches Tool bei der Vorabauswahl der Interessenten dar. Durch die Inanspruchnahme eines Immobilienprofis/Maklers können Verkäufer und Käufer das Potenzial dieses Werkzeugs für eine erfolgreiche (Ver)kaufsabwicklung einer Immobilie sinnvoll nutzen.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K. - Ihr regionaler Immobilienmakler
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 23. November 2021

Mietpreisniveau im 5-Jahresvergleich - Ingolstadt nimmt Sonderrolle ein!

Das IVD-Institut hat die Neuvertragsmieten bei Bestandswohnungen (Wohnungen mit Baujahr ab 1950, guter Wohnwert) in den bayerischen Großstädten im 5- Jahresvergleich (2016 zu 2021) untersucht. Die dargestellten Jahreszahlen sind jeweils der Durchschnitt aus den IVD-Erhebungen im Frühjahr und Herbst.

„Im 5-Jahresvergleich legten die Mietpreise für Wohnungen aus dem Bestand in allen bayerischen Großstädten bis auf Ingolstadt deutlich zu“, so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts.

In Ingolstadt wurden Mietrückgänge von -15 % gemessen. Der Immobilienmarkt in Ingolstadt nimmt in der bayernweiten Betrachtung eine Sonderrolle ein. Aufgrund der Dieselkrise um den Audi-Konzern und dem darauffolgenden Strukturwandel in der Automobilbranche kam es vor einigen Jahren zu einer Kehrtwende sowohl auf dem Kauf- als auch Mietmarkt der Stadt. Der Zuzug von Fachkräften und somit die Nachfrage nach Mietobjekten haben seitdem deutlich nachgelassen.
(Quelle: IVD Süd e. V.)

(Quelle: IVD Süd e. V.)

Eine Info von Ihren Immobilienmakler für Ingolstadt.

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Freitag, 12. November 2021

Mietspiegelreformgesetz beschlossen – d. h. auch Ingolstadt ist jetzt verpflichtet!

Endlich wurde in diesem Jahr ein Mietspiegelreformgesetz beschlossen, das samt Verordnung voraussichtlich am 01.07.2022 in Kraft tritt. Es legt u. a. auch fest, dass Gemeinden ab 50.000 Einwohnern verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen.

Somit betrifft das auch die Stadt Ingolstadt, die bis Dato noch keinen hatte. Dadurch wird endlich mal Klarheit geschaffen, wenn es um eine legitime Mieterhöhung geht und der Vermieter sein Erhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel begründen kann und nicht auf mindestens 3 Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten zurückgreifen muss.
Das Mietspiegelreformgesetz soll landesweit zu einer Vereinheitlichung der Verfahren führen. Außerdem besteht dann eine Auskunftspflicht von Vermietern und Mietern, um die Datengrundlage zu verbessern.

Eine Info von Ihren Immobilienmakler für Ingolstadt.

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Montag, 25. Oktober 2021

Baulandpreise in Ingolstadt weiter gestiegen

Kürzlich veröffentlichte der Gutachterausschuss der Stadt Ingolstadt die neue Bodenrichtwertkarte. Wie hier zu entnehmen ist, sind die Baulandpreise erneut (teils hefig) gestiegen. Liegt der Bodenrichtwert für erschlossenen Baugrund z. B. im Stadtteil Mühlhausen bei 560,00 Euro/m² muss man im „Probierlweg“ mit einem Bodenrichtwert von 1.500,00 Euro/m² nochmals tiefer in die Tasche greifen, um sich hier niederzulassen.

Da ja aktuell auch die Preise für Baumaterialien extrem in die Höhe schießen, verteuert sich das Bauen nochmals deutlich.
Als
Ihr Immobilienmakler für Ingolstadt
bin ich Ihnen gerne behilflich, wenn es um die Wertermittlung oder den Verkauf bzw. Vermietung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Baugrundstücks geht.

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Freitag, 8. Oktober 2021

Baupreise steigen so stark wie seit gut 50 Jahren nicht mehr!

Der Immobilienboom und Materialengpässe haben die Baupreise in Deutschland so stark steigen lassen wie seit fünf Jahrzehnten nicht mehr. Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude lagen im August um 12,6 Prozent über dem Niveau vor Jahresfrist, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. »Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit November 1970 (plus 13,1 Prozent).«



Als Ihr Immobilienmakler für Ingolstadt muss ich Ihnen mitteilen, dass auch unsere Region von dieser Entwicklung leider nicht verschont bleibt.

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Dienstag, 28. September 2021

Verkauf mit Immobilienmakler: Pro und Kontra!

 

Sollten Privatverkäufer den Immobilienverkauf ohne Hilfestellung eines Fachmanns tätigen oder sollte man einen Immobilienmakler hinzuziehen, um die vielleicht wichtigste Finanztransaktion seines Lebens nicht zur nervlichen Zerreißprobe werden zu lassen?

 

Hier mal ein paar Gedanken von mir, die natürlich auch noch Erweiterungspotential haben.






VERKAUF DURCH MAKLER

 

Vorteile:

+ Bessere Marktwerteinschätzung

+ Kürzere Vermarktungszeit

+ Emotional nicht involviert

+ Neutraler Mediator

+ Realistischer Verkaufspreis

+ Nur echte Kaufinteressenten

+ Professionelle Marketingstrategie

+ Mehr Vermarktungsmöglichkeiten

+ Home-Staging

+ Besseres Nachfassen

+ Hilfestellung bei Finanzierungsnachweis

 

Nachteile:

- Maklerprovision

SELBST VERKAUFEN

 

Vorteile:

+ Keine Maklerprovision

 

Nachteile:

- Richtigen Marktpreis ermitteln ist schwer

- Emotionale Bindung

- Wenig Fachwissen

- Hoher Zeit- und Nervenaufwand

- Kein Filtern von Interessenten

- Schneller zu Zugeständnissen bereit

- Keine professionelle Verkaufsstrategie

- Keine optimale Objektpräsentation

 

 

 

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Fischermeier

Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt

 

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Dienstag, 14. September 2021

Bodenrichtwert – Was ist das?

 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche m²-Preisangaben von Grundstücken unter Einbeziehung der baulichen Nutzungsmöglichkeit bzw. deren Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.). Bodenrichtwerte werden vom zuständigen Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet/Stadtteil/Bodenrichtwertzone i. d. R. aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen abgeleitet und daraus ermittelt und anschließend veröffentlicht. Grundlage ist hier die sog. Kaufpreissammlung, die zur Berechnung verwendet wird. Bei einem Bodenrichtwert wird meist eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ/GRZ) zugrunde gelegt.

Bodenrichtwerte können auch dann abgeleitet werden, wenn z. B. die zugelassene bauliche Nutzung kleiner oder größer ist als die des „Mustergrundstücks“. Als Hilfsmittel dienen hierbei Umrechnungskoeffizienten. Somit ist der Bodenrichtwert eine wesentliche Grundlage bei der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine verständliche, kurze Erklärung zum Bodenrichtwert geben.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


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Donnerstag, 26. August 2021

Immobilienmakler: Einen vor Ort nehmen oder lieber einen von auswärts?

 

Sie wollen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück verkaufen?

Zuerst stellt sich die Frage, ob Sie es selbst machen, oder einen Makler beauftragen. Wenn Sie es selbst in die Hand nehmen wollen sollten Sie sich zwei Fragen stellen:

 

·         Kann ich es selbst und zwar gut?

·         Will ich es selbst erledigen?

 

Sobald schon eine Antwort „NEIN“ lautet, ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Immobilienverkauf mit einem professionellen und erfahrenen Makler abzuwickeln. Aber mit welchen?

Die lokale Marktkenntnis wirkt sich auf den erzielbaren Immobilienpreis aus!

Wer kennt nicht die folgende Aussage:

„Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?“

Auch bei der Auswahl eines Immobilienmaklers trifft diese Formulierung in aller Regel zu. Das Kennen des lokalen Immobilienmarktes spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um einen markt- und sachgerechten Verkauf Ihrer Immobilie geht. Gehen Sie hier kein Risiko ein!

Als Kunde lässt man sich gerne mal von Größe und Exklusivität leiten, nach dem Motto: „Je größer und edler der Maklerauftritt, desto besser!“ Jedoch spielen für einen erfolgreichen Immobilienverkauf bei der Auswahl Ihres Maklers auch andere Kriterien eine wichtige Rolle. Nämlich: Wie gut kennt der Makler den heimischen, lokalen Immobilienmarkt, und wie lange ist er dort bereits tätig/ansässig und wie professionell agiert er?

Nur wer den regionalen Immobilienmarkt vor Ort kennt, ist auch in der Lage, marktgerechte und realistische Immobilienpreise festzulegen. Und wer das kann, verkauft in der Regel auch schneller. Denn wenn Preise nur aus den aktuellen Angeboten aus Immobilienbörsen oder Tageszeitungen abgeleitet werden, kann ein marktfähiger Wert Ihrer Immobilie nicht richtig taxiert werden. Dies erschwert natürlich auch erheblich die Verkaufschancen.

Deshalb sollten Sie bei der Auswahl Ihres Maklers vor allem auf lokale Nähe und gute, langjährige Marktkenntnisse setzen. Fragen Sie, wie lange der Makler schon vor Ort tätig ist!

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

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Dienstag, 27. Juli 2021

Was müssen Immobilienmakler bei der Umsetzung der DSGVO beachten?

Nachfolgend finden Sie eine kurze Checkliste, für die Überprüfung der Prozesse in Ihrem Maklerbüro hinsichtlich der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

·    Verarbeiten Sie personenbezogene Daten nie ohne eine Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, Gesetz …)!

·    Stellen Sie sicher, dass die erhobenen Daten einem legitimen Zweck dienen und Sie nur die nötigsten Daten erheben!

·    Wenn Sie die Daten nicht mehr benötigen (Rechtsgrundlage) und keine Aufbewahrungsfrist dem entgegensteht, so sind diese zu löschen!

·    Transparenz-Gebot: Welche Daten erfassen Sie; über wen und an wen geben Sie diese weiter?

·    Können Sie eine angemessene Sicherheit für personenbezogene Daten sicherstellen/nachweisen?

·    Organisation und Dokumentation ist essenziell für einen guten Datenschutz. Es zählt die Maxime: Wer schreibt, der bleibt!

·    Betroffene haben viele Rechte, diese sollten Sie gewähren können. Das Recht auf Auskunft, Löschung, Korrektur, um nur einige zu nennen. Ein sauberer Prozess muss etabliert sein!

·    Die firmeneigene Webseite ist ein wichtiges Medium. Diese muss aber auch datenschutzkonform als Ihre Visitenkarte im Internet sein!

·    Gehen Sie professionell mit Datenschutz-Pannen um, wenn etwas passiert ist. Verschweigen oder unter den Tisch kehren kann zu viel Ärger und hohen Bußgeldern führen. Ein passender Prozess sollte etabliert sein!

 

Überlassen Sie den Datenschutz in Ihrem Maklerbüro einem Experten. Ich empfehle Ihnen deshalb die Firma

 

ituso GmbH

Mirko Tasch
Fraunhoferstraße 9
85221 Dachau
www.ituso.de

E-Mail: mirko.tasch@ituso.de
Tel. +49 8142 420 50 10

Mobil +49 171 496 262 5

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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Dienstag, 29. Juni 2021

Diese Unterlagen/Infos sollten Sie vor Kauf einer Eigentumswohnung sichten/einholen

Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung und haben bereits die Eine oder Andere besichtigt. Die Entscheidung reift, dass Sie sich für diese eine Wohnung entscheiden wollen, weil Ihnen die Lage, die Wohnung und auch der Preis mal grundsätzlich zusagt.

Bevor Sie aber eine finale Entscheidung treffen sollten Sie auch noch im Vorfeld folgende Unterlagen sichten bzw. Infos einholen, ob nicht doch noch irgendwo ein faules Ei versteckt lauert.

 

  • Grundriss
  • Wohnflächenberechnung
  • Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und alle Nachträge hiervon
  • Gültiger Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Auflistung von durchgeführten wesentlichen Renovierungs-/Sanierungs-/Erweiterungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Instandhaltungsmaßnehmen
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Sonderumlagen
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre (ggf. Beschlusssammlung)
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag
  • Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid

 

Und falls die Wohnung noch vermietet ist

  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Datum der letzten Nettomieterhöhung inkl. Erhöhungsbetrag
  • Name, Telefonnummer und evtl. E-Mailadresse der Mieter
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter

 

Vorgenannte Aufzählung ist natürlich nicht vollumfänglich, sondern umreist nur die wichtigsten Punkte. Für weitere zusätzliche Informationen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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Montag, 14. Juni 2021

Was macht ein Gutachterausschuss und was hat dieser mit der Immobilienbewertung zu tun?

Gutachterausschüsse der Landkreise oder der kreisfreien Städte erstellen zum Zwecke der Markttransparenz i. d. R. jährlich/zweijährlich Immobilienmarktberichte. Grundlage dafür sind die Kaufpreissammlungen. Notare sind gemäß §195 Baugesetzbuch verpflichtet, eine Abschrift der Immobilienkaufverträge an den zuständigen Gutachterausschuss zu senden. Sprich: die Gutachterausschüsse verfügen somit über die "tatsächlich gezahlten" Kaufpreise. Diese werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichspreise usw.).

Das macht die Immobilienpreise in Deutschland auf jeden Fall schon mal wesentlich transparenter, als sich nur den Angebotspreisen aus verschiedenen Immobilienportalen zu bedienen, die Laien meist willkürlich geschätzt und entsprechend bestimmt haben.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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Donnerstag, 27. Mai 2021

Der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie

Wer sich mit dem Wert von Immobilien beschäftigt, liest häufig Begriffe wie „Verkehrswert“ oder „Marktwert“. Aber was ist denn nun eigentlich der Unterschied?

Antwort: ES GIBT KEINEN UNTERSCHIED!

Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 bestimmt und da heißt es wie folgt:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert/Marktwert einer Immobilie ist somit die Prognose des wahrscheinlich zu erzielendem Preis, wenn das Objekt im freien Immobilienmarkt unter gewöhnlichen Umständen zum Verkauf stünde.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


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Dienstag, 11. Mai 2021

Die Baugesetzbuchnovelle ist mal wieder kein großer Wurf


Mit der Baugesetzbuchnovelle wurde mal wieder was von der Politik verabschiedet, das die eigentlich gewollten Ziele eher verfehlt. Viele Vorschläge von den Fachleuten, die den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen könnten, wurden mal wieder nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde mit der „Verbotskeule“ geschwungen, die nicht gerade zielgerichtet ist.

 

Anzusprechen sind z. B. das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen oder die erweiterten Vorkaufsrechte der Kommunen. Dadurch entsteht keine einzige neue Wohnung.

 

Viel wichtiger wäre es gewesen, Maßnahmen zu ergreifen, den Wohnungsbau/-erwerb anzukurbeln (z. B. weniger Hürden/Vorgaben, niedrigere Grunderwerbsteuern, steuerliche Förderungen usw.). Denn nur durch zusätzlich bezahlbaren Neubau (samt den damit verbundenen Nebenkosten) bringt man mehr Leute ins Eigentum und trägt dazu bei, dass die Mieten wieder bezahlbarer werden.

 

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

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Mittwoch, 28. April 2021

Die Vorteile des Immobilienverkaufs unter Einschaltung eines Maklers

Häufig wollen Eigentümer ihre Immobilien ohne Makler verkaufen. Dabei gibt es doch einige Pluspunkte, die für eine Einschaltung eines Immobilienmaklers sprechen.

Die Einstellung - „Ich versuch es erst mal mit möglichst hohem Preis selbst. Runter gehen kann ich ja immer noch.“ – ist ziemlich fahrlässig und geht dann meistens „in die Hose“. Verkäufer gehen hier doch große (finanzielle) Risiken ein.


Nachfolgend (auszugsweise) ein paar Stichpunkte, die für die Beauftragung eines Immobilienmaklers sprechen.

 

·       Ein erfahrener Makler kann den aktuellen Marktwert aufgrund seines „KNOW HOWS“ einfach besser einschätzen. Nur mit einem marktfähigen Preis besteht eine gute Chance, eine Immobilie zeitnah zu veräußern.

·       Ein Makler ist nicht emotional mit der Immobilie verbunden und geht somit den Verkauf sachlich und rational an. Der Makler fungiert hier auch als eine Art Mediator.

·       Ein Makler wird auch versuchen, die Immobilie ins richtige Licht zu rücken mit Maßnahmen wie z. B. einer optischen Aufhellung (Stichwort: Homestaging) oder gibt Tipps, wie man mit Kleinigkeiten die „Braut hübsch machen kann“.

·       Makler nutzen bewährte Marketingkonzepte, die den Verkauf beschleunigen (Objektaufbereitung, Vertriebsstrategien, Objektpräsentation, Besichtigungsleitfaden usw.).

·       Ein guter Makler trennt bei den Interessenten die „Spreu vom Weizen“ und verhindert eine Art „Immobilientourismus“. Teilweise hat ein Makler auch schon einen passenden Käufer in seiner Interessentendatenbank.

·       Ein Makler klärt auch schon früh die finanziellen Möglichkeiten des Interessenten, damit die Gefahr von bösen Überraschungen deutlich reduziert wird.

·       Ein Makler gibt dem Notar alle relevanten Infos, damit der Kaufvertrag auch alles Vereinbarte enthält, das zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt wurde und deren Niederschlag sich in der Kaufvertragsurkunde wieder findet.

·       Und zum Schluss begleitet der Makler Verkäufer und Käufer noch bei der Immobilienübergabe.

 

Ja, ein Makler macht dies nicht zum „Zeitvertreib“ sondern fordert ein angemessenes Honorar für seine Dienstleistung. Aber anders wie in anderen Branchen, ist das Maklerhonorar nur bei Erfolg zur Zahlung fällig.

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zum Thema Immobilienverkauf zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

 

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

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