Dienstag, 29. Juni 2021

Diese Unterlagen/Infos sollten Sie vor Kauf einer Eigentumswohnung sichten/einholen

Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung und haben bereits die Eine oder Andere besichtigt. Die Entscheidung reift, dass Sie sich für diese eine Wohnung entscheiden wollen, weil Ihnen die Lage, die Wohnung und auch der Preis mal grundsätzlich zusagt.

Bevor Sie aber eine finale Entscheidung treffen sollten Sie auch noch im Vorfeld folgende Unterlagen sichten bzw. Infos einholen, ob nicht doch noch irgendwo ein faules Ei versteckt lauert.

 

  • Grundriss
  • Wohnflächenberechnung
  • Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und alle Nachträge hiervon
  • Gültiger Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Auflistung von durchgeführten wesentlichen Renovierungs-/Sanierungs-/Erweiterungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Instandhaltungsmaßnehmen
  • Geplante bzw. bereits beschlossene Sonderumlagen
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre (ggf. Beschlusssammlung)
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag
  • Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid

 

Und falls die Wohnung noch vermietet ist

  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Datum der letzten Nettomieterhöhung inkl. Erhöhungsbetrag
  • Name, Telefonnummer und evtl. E-Mailadresse der Mieter
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter

 

Vorgenannte Aufzählung ist natürlich nicht vollumfänglich, sondern umreist nur die wichtigsten Punkte. Für weitere zusätzliche Informationen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
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#Verkauf
#Vermietung

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt


Tel. 0841-93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

 

Montag, 14. Juni 2021

Was macht ein Gutachterausschuss und was hat dieser mit der Immobilienbewertung zu tun?

Gutachterausschüsse der Landkreise oder der kreisfreien Städte erstellen zum Zwecke der Markttransparenz i. d. R. jährlich/zweijährlich Immobilienmarktberichte. Grundlage dafür sind die Kaufpreissammlungen. Notare sind gemäß §195 Baugesetzbuch verpflichtet, eine Abschrift der Immobilienkaufverträge an den zuständigen Gutachterausschuss zu senden. Sprich: die Gutachterausschüsse verfügen somit über die "tatsächlich gezahlten" Kaufpreise. Diese werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichspreise usw.).

Das macht die Immobilienpreise in Deutschland auf jeden Fall schon mal wesentlich transparenter, als sich nur den Angebotspreisen aus verschiedenen Immobilienportalen zu bedienen, die Laien meist willkürlich geschätzt und entsprechend bestimmt haben.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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