Aktuelle Arbeitslosenquoten in der Region Ingolstadt:
- Stadtgebiet Ingolstadt: 3,7% (Vorjahr August 2013: 3,5%)
- Landkreis Eichstätt: 1,4% (Vorjahr August 2013: 1,4%)
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 2,3% (Vorjahr August 2013: 2,3%)
- Landkreis Pfaffenhofen: 2,2% (Vorjahr August 2013: 2,2%)
- Gesamtregion: 2,4% (Vorjahr August 2013: 2,4%)
Quelle: Arbeitsagentur
Donnerstag, 28. August 2014
Dienstag, 26. August 2014
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Teilungserklärung"
Ein Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 WEG sein
Alleineigentum an einem Grundstück in der Weise in
Miteigentumsanteile aufteilen, dass jeder Miteigentumsanteil am
Grundstück mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung
(Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen
(Teileigentum) in einem bereits bestehenden oder erst noch zu
errichtenden Gebäude verbunden wird (§ 8 Abs. 1 WEG). Die Wohnungen oder
die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen
sein (§ 8 Abs. 2 WEG).
In der Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben ist, erfolgt die gegenständliche und räumliche Abgrenzung und Zuordnung der Grundstücks- und Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und Zuordnung von Sondernutzungsrechten. Man spricht in diesem Fall von der Begründung des Wohnungseigentums durch Teilungserklärung. Handelt es sich bei dem Grundstückseigentümer bereits um mehrere Eigentümer (zum Beispiel Erbengemeinschaft) erfolgt diese Begründung gemäߧ 3 Abs. 1 WEG
durch einen Einräumungsvertrag, also durch eine vertragliche Regelung
zur Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile bei
entsprechender Verbindung mit dem Sondereigentum an einer bestimmten
Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines bestehenden
oder noch zu errichtenden Gebäudes.
Teilungserklärung und Einräumungsvertrag können später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen bedürfen der Eintragung in das Grundbuch.
Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=T&KEYWORDID=5747
In der Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben ist, erfolgt die gegenständliche und räumliche Abgrenzung und Zuordnung der Grundstücks- und Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum, sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und Zuordnung von Sondernutzungsrechten. Man spricht in diesem Fall von der Begründung des Wohnungseigentums durch Teilungserklärung. Handelt es sich bei dem Grundstückseigentümer bereits um mehrere Eigentümer (zum Beispiel Erbengemeinschaft) erfolgt diese Begründung gemäß
Teilungserklärung und Einräumungsvertrag können später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen bedürfen der Eintragung in das Grundbuch.
Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=T&KEYWORDID=5747
Mittwoch, 20. August 2014
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Homestaging?
Unter Homestaging versteht man die gezielte Gestaltung und Inszenierung
einer Immobilie, um den Vermarktungsprozess zu unterstützen. Hierbei wird
versucht, durch eine geschmackvolle und zielgruppenorientierte
Ausstattung der Immobilie die Nachfrage nach der Immobilie zu
stimulieren.
Quelle: http://grabener-verlag.de/Verlag/seiten_az/lexikon.html
Quelle: http://grabener-verlag.de/Verlag/seiten_az/lexikon.html
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