Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zur verkaufen, die noch nicht ganz abgezahlt ist? Dann sollten Sie auch das Thema Vorfälligkeitsentschädigung beachten. Durch Ihren vorgenannten Immobilienverkauf erhält Ihre finanzierende Bank ja den noch offenen Darlehensbetrag durch den Verkauf vorzeitig zurück. War das Darlehen aber noch mit einer festen Zinstbindung ausgestattet, wird Ihre Bank Sie i. d. R. dafür zur Kasse bitten.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich nämlich Banken für den
Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung (vor Ende der Zinsfestbindung) den
Differenzbetrag entlohnen, der dadurch entsteht, dass die Bank den
zurückfließenden Darlehensbetrag nur unter für sie ungünstigeren
Bedingungen wieder anlegen kann.
Sprechen Sie also vor Ihren Verkauf mit Ihrem Kreditinstitut, in welcher Höhe ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, damit Sie nachher nicht böse überrascht werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Donnerstag, 29. Juni 2017
Mittwoch, 14. Juni 2017
Nachbarschaftsrecht
Bei nachbarrechtlichen Fragen ist häufig falsches Wissen
verbreitet. Folglich sorgt es oft für Streit unter den Nachbarn. Hier ein paar
typische Streitpunkte und wie sie zu vermeiden sind.
1.
Herüberhängendes Obst
So lange
Obst am Baum hängt, gehört es dem Eigentümer des Obstbaums. Nur wenn es
runtergefallen ist, gehört es dem, auf dessen Grundstück es fiel.
2. Samenflug
durch Unkraut
Gegen Samenflug
durch Unkraut vom Nachbargrundstück kann man nichts machen. Sie können sich
zwar beim Nachbarn beschweren, er muss aber deswegen nicht handeln.
3. Musizieren
Beim
Musizieren müssen Sie auf Zimmerlautstärke und die vorgegebenen Ruhezeiten achten.
4. Videoüberwachung
Sobald Sie mit
Ihrer Kamera nicht nur den eigene Hauseingang oder das eigene Grundstück aufnehmen,
können Nachbarn ein Unterlassen verlangen, falls diese sich dadurch in ihrem
Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen.
5. Reparaturen
z. B. bei Grenzbebauung
Man kann sich
normalerweise auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das Ihnen
das Betreten des Nachbargrundstücks erlaubt. Jedoch nur, wenn die Reparaturen
ausschließlich nur vom Nachbargrundstück durchgeführt werden können. Sie müssen
die Durchführung aber rechtzeitig beim Nachbarn ankündigen (Beginn, Dauer, Art
und Umfang der Arbeiten).
6. Rasen
mähen
Da gibt es
einmal die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen
geräuschintensive Gartengeräte nur werktags (von Montag bis Samstag) in der
Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden - jedoch auch nicht ständig.
Denn es gibt i. d. R. auch Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese sind allerdings
abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Kommune.
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