Ø  Ist der Verkaufspreis fachmännisch
errechnet und somit marktgerecht?
Ø  Ist der Privatverkäufer standfest genug,
diesen Preis auch durchzusetzen?
Ø  Weiß der Privatverkäufer, worauf es bei
einer Immobilienanzeige ankommt?
Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeit,
der breiten Präsentation im Internet?
Ø  Wie schützt sich der Privatverkäufer vor
den zahlreichen Anrufern und Anfragen, die nur neugierig sind?
Ø  Hat der Privatverkäufer die Zeit, sich
mit nutzlosen Gesprächen und Besichtigungen zu beschäftigen?
Ø  Hat der Privatverkäufer die
Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit
wirklich nur Kaufwillige die Immobilie besichtigen und keine Immobilientouristen?
Ø  Ist die persönliche Erreichbarkeit der
Privatverkäufer jederzeit gewährleistet?
Ø  Weiß der Privatverkäufer, wie es um die
Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich die Immobilie
überhaupt leisten können?
Ø  Wer übernimmt die Prüfung der
Zahlungsfähigkeit der Interessenten?
Ø  Weiß der Privatverkäufer in welchen
Punkten er als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung
eingeht?
Ø  Kennt der Privatverkäufer einen guten
Notar und wissen Sie worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?
Ø  Was macht der Privatverkäufer, wenn der
Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?
Ø  Kann der Privatverkäufer dem
Interessenten eine Finanzierung vermitteln?
Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zum Immobilienverkauf zur Verfügung.
Herzlichst
Ihr
Gerhard Fischermeier
 

