Nachfolgend finden Sie eine kurze Checkliste, für die Überprüfung der Prozesse in Ihrem Maklerbüro hinsichtlich der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
· Verarbeiten
Sie personenbezogene Daten nie ohne eine Rechtsgrundlage (Einwilligung,
Vertrag, Gesetz …)!
· Stellen
Sie sicher, dass die erhobenen Daten einem legitimen Zweck dienen und Sie nur
die nötigsten Daten erheben!
· Wenn
Sie die Daten nicht mehr benötigen (Rechtsgrundlage) und keine
Aufbewahrungsfrist dem entgegensteht, so sind diese zu löschen!
· Transparenz-Gebot:
Welche Daten erfassen Sie; über wen und an wen geben Sie diese weiter?
· Können
Sie eine angemessene Sicherheit für personenbezogene Daten sicherstellen/nachweisen?
· Organisation
und Dokumentation ist essenziell für einen guten Datenschutz. Es zählt die
Maxime: Wer schreibt, der bleibt!
· Betroffene
haben viele Rechte, diese sollten Sie gewähren können. Das Recht auf Auskunft,
Löschung, Korrektur, um nur einige zu nennen. Ein sauberer Prozess muss
etabliert sein!
· Die
firmeneigene Webseite ist ein wichtiges Medium. Diese muss aber auch
datenschutzkonform als Ihre Visitenkarte im Internet sein!
· Gehen
Sie professionell mit Datenschutz-Pannen um, wenn etwas passiert ist.
Verschweigen oder unter den Tisch kehren kann zu viel Ärger und hohen
Bußgeldern führen. Ein passender Prozess sollte etabliert sein!
Überlassen
Sie den Datenschutz in Ihrem Maklerbüro einem Experten. Ich empfehle Ihnen
deshalb die Firma
ituso GmbH
Mirko Tasch
Fraunhoferstraße 9
85221 Dachau
www.ituso.de
E-Mail: mirko.tasch@ituso.de
Tel. +49 8142 420 50 10
Mobil +49 171 496 262 5
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
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