Was ist das Grundbuch?
Das
Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien eines Grundbuchbezirks
mit ihren rechtlichen Verhältnissen eingetragen sind. Es zeigt also, wer Eigentümer ist, welche Rechte andere an der Immobilie haben und welche
Belastungen bestehen.
Geführt
wird das Grundbuch vom Grundbuchamt, das Teil des zuständigen
Amtsgerichts ist.
Wichtig:
Das Grundbuch ist nicht frei einsehbar. Zugriff haben nur Personen, die
ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können – zum Beispiel Eigentümer,
Banken oder Notare.
Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
Ein
Grundbuch besteht aus einem Deckblatt, einem Bestandsverzeichnis
und drei Abteilungen:
Deckblatt
Hier
ist angegeben:
·
Zuständiges
Amtsgericht
·
Grundbuch
vom jeweiligen „Ort/Gemarkung“
·
Blattnummer
Bestandsverzeichnis
Hier
wird beschrieben, welches Grundstück es überhaupt ist. Enthalten sind u.
a.:
·
genaue
Lage
·
Größe
des Grundstücks
·
Flurnummer
·
Hinweise
auf besondere Nutzungsrechte
Es
ist sozusagen die „Visitenkarte“ des Grundstücks.
Abteilung I – Eigentumsverhältnisse
In
dieser Abteilung steht:
·
Wer Eigentümer ist
·
Wie das Eigentum erworben wurde (z. B. Kauf, Erbe)
·
Zu welchem Anteil eine Person Eigentümer ist, wenn mehrere
beteiligt sind
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
Hier
finden sich rechtliche Einschränkungen wie z. B.:
·
Auflassungsvormerkungen
·
Wegerechte
·
Wohnrechte
·
Nießbrauch
·
Vorkaufsrechte
·
Leitungsrechte
·
Baulasten
(bedingt)
·
Rückübertragungsrechte
·
usw.
Diese
Rechte können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen, weil sie die Nutzung
einschränken. Käufer sollten diese Abteilung daher immer genau prüfen.
Abteilung III – Grundpfandrechte
Dies
ist die Abteilung für finanzielle Belastungen, etwa:
·
Hypotheken
·
Grundschulden
·
Rentenschulden
Sie
werden meist von Banken eingetragen, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde. Beim
Verkauf werden solche Einträge in der Regel „gelöscht“.
Warum ist das Grundbuch so wichtig?
Das
Grundbuch hat in Deutschland eine besondere rechtliche Bedeutung, denn:
·
Was im Grundbuch genießt öffentlichen Glauben – wenn es um Eigentum
oder Belastungen geht.
·
Eigentumswechsel werden erst durch die Eintragung wirksam.
·
Finanzierungen sind ohne Eintrag einer Grundschuld kaum
möglich.
·
Sicherheit für Käufer: Das Grundbuch verhindert, dass jemand
eine Immobilie verkauft, die ihm gar nicht gehört.
Es
schafft also Transparenz und schützt sowohl Eigentümer, Verkäufer als auch
Käufer.
Wie kommt man an einen Grundbuchauszug?
Wer
ein berechtigtes Interesse hat, kann beim Grundbuchamt einen Auszug beantragen
– persönlich, schriftlich oder über den Notar. Typische Gründe:
·
Immobilien(ver)kauf
·
Kreditaufnahme
·
Erforderliche
Eintragungen/Löschungen von Rechten und/oder Pflichten
Zusammenfassung
Das
Grundbuch ist das zentrale Dokument, wenn es um Eigentum an Immobilien geht.
Auch wenn es auf den ersten Blick komplex erscheint, folgt es einer klaren
Struktur. Für Käufer und Eigentümer ist ein Blick ins Grundbuch unverzichtbar –
er schafft Transparenz, Sicherheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen.
Insgesamt handelt es sich hier nur um einen Auszug aus der Materie und ist nicht vollumfänglich!
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Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
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☎ +49 841 93159112
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