Mittwoch, 21. Januar 2026

Was ist ein Flächennutzungsplan? – Einfach erklärt von Gerhard Fischermeier - Immobilienmakler in Ingolstadt

Der Flächennutzungsplan (kurz FNP) ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Gemeindeplanung. Er zeigt, wie die Flächen im gesamten Stadt-/Gemeindegebiet – zum Beispiel in Ingolstadt – langfristig genutzt werden sollen. 

Für Eigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien ist der Flächennutzungsplan eine wichtige Informationsquelle, insbesondere im Rahmen einer professionellen Immobilienberatung oder Immobilienbewertung.

 

Was regelt ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt dar, welche Nutzungen für bestimmte Bereiche vorgesehen sind, zum Beispiel:

·         Wohngebiete

·         Gewerbe- und Industrieflächen

·         Grünflächen und Parks

·         Landwirtschaftliche Flächen

·         Verkehrsflächen wie Straßen oder Bahnlinien

·         Flächen für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser

Dabei geht es nicht um einzelne Grundstücke, sondern um die gesamte städtebauliche Entwicklung einer Kommune wie z. B. Ingolstadt. 

Warum ist der Flächennutzungsplan wichtig?

Der Flächennutzungsplan sorgt dafür, dass sich eine Stadt oder Gemeinde geordnet und nachhaltig entwickeln kann. Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Natur sollen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Für Immobilieninteressierte beantwortet der Flächennutzungsplan unter anderem folgende Fragen:

·         Kann eine Fläche künftig Bauland werden?

·         Ist ein Gebiet langfristig als Wohngebiet geplant?

·         Bleibt ein Grundstück dauerhaft Grün- oder Landwirtschaftsfläche?

·         Sind neue Straßen oder Infrastrukturprojekte vorgesehen?

Gerade bei Kauf, Verkauf oder Bewertung von Immobilien in Ingolstadt sind diese Informationen besonders wertvoll. 

Schafft der Flächennutzungsplan Baurecht?

Nein. Der Flächennutzungsplan ist nicht rechtsverbindlich für Eigentümer und schafft kein direktes Baurecht.

Er ist jedoch:

·         verbindlich für Behörden

·         die Grundlage für Bebauungspläne

Erst ein Bebauungsplan legt konkret fest, was und wie gebaut werden darf. 

Bedeutung für Immobilienbewertung und Immobilienverkauf

Bei einer fundierten Immobilienbewertung spielt der Flächennutzungsplan eine wichtige Rolle. Er kann Hinweise auf die zukünftige Entwicklung eines Standortes geben und damit den Wert einer Immobilie beeinflussen.

Ein erfahrener Immobilienmakler in Ingolstadt, wie Gerhard Fischermeier von K & F Immobilien e. K., bezieht den Flächennutzungsplan gezielt in die Immobilienberatung ein – sowohl beim Verkauf von Häusern und Wohnungen als auch bei der Bewertung von Grundstücken. 

Wo kann man den Flächennutzungsplan einsehen?

Der Flächennutzungsplan kann in der Regel:

·         beim Bauamt oder im Rathaus

·         auf der offiziellen Website der Kommune

eingesehen werden. Viele Inhalte stehen heute auch digital zur Verfügung. 

Fazit: Flächennutzungsplan als wichtige Orientierung

Der Flächennutzungsplan zeigt, wie sich eine Stadt/Gemeinde langfristig entwickeln soll. Auch wenn er kein Baurecht schafft, ist er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Eigentümer, Käufer und Verkäufer.

Eine professionelle Immobilienberatung durch K & F Immobilien e. K., Inhaber Gerhard Fischermeier, hilft dabei, die Aussagen des Flächennutzungsplans richtig einzuordnen und fundierte Entscheidungen beim Immobilienverkauf, Immobilienkauf oder bei der Immobilienbewertung in Ingolstadt oder Umgebung zu treffen. 

Vorgenannte Ausführungen sind nur ein Auszug und nicht vollumfänglich!

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

 +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Donnerstag, 8. Januar 2026

Was sich 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter ändert


(Quelle: IVD-Bundesverband e. V.)

2026 treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer und Vermieter beachten müssen.

Mietpreisbremse wird verlängert

Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Die Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse bisher gegolten hat, setzen auch zukünftig auf sie. Im Zuge der sich ändernden Wohnungsmärkte wurden in Teilen die Gebietskulissen angepasst. Für Neuvermietungen in diesen angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete damit im Grundsatz weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Indexmietvertrag und möblierte Vermietung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, Indexmieten künftig zu begrenzen. Begründet wird dies mit der direkten Kopplung an die Verbraucherpreise, die in Phasen hoher Inflation zu deutlichen Mietsteigerungen führen kann. Für Vermieter bedeutet dies, dass Anpassungen aus Indexmietverträgen ab 2026 voraussichtlich einer gesetzlichen Obergrenze unterliegen werden. Die konkrete Ausgestaltung soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Zudem plant das Bundesjustizministerium weitergehende Änderungen bei Indexmiet- sowie Kurzzeitmietverträgen und beim möblierten Wohnen. Vermieter müssen daher damit rechnen, dass sich der rechtliche Rahmen in diesen Bereichen spürbar verändert. Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag zurück.

Heizung: Anforderungen des GEG treten in Kraft und CO₂-Preis steigt

Spätestens ab 1. Juli 2026 greift in Großstädten die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe ist an das Vorliegen der Wärmeplanungen gekoppelt, die derzeit überall in Arbeit sind. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 beschlossen haben. Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Dort, wo Kommunen bereits früher ihre Wärmeplanung verabschiedet haben, greift die Regelung bereits ab Verabschiedung der Wärmeplanung. Parallel dazu steigen für Heizöl- und Erdgasheizungen die laufenden Kosten, da der nationale CO₂-Preis bereits zu Jahresbeginn von 55 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne erhöht wird. Für Vermieter ist weiterhin das gesetzliche Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂‑Kosten zwischen Mietern und Vermietern anzuwenden, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Bis Ende 2026 müssen außerdem sämtliche Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Nach Installation der Technik besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter. Bei Verstößen drohen Mietminderungsrechte.

Förderung für neue Heizungen und Gebäudeeffizienz sinkt, Förderung von PV-Anlagen bleibt

Die Förderung für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen soll grundsätzlich auch 2026 fortgesetzt werden. Aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushaltes ist damit zu rechnen, dass 2026 das Budget für die Förderung neuer Heizungen und Gebäudeeffizienz sinken wird und so für die Förderung höhere Anforderungen zu erfüllen sein oder längere Warte- und Prüfzeiten entstehen könnten. Die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen bleibt 2026 zunächst bestehen, so dass Eigentümer weiterhin von steuerlichen Erleichterungen beim Betrieb kleinerer PV-Anlagen profitieren können.

Weitere rechtliche Entwicklungen bis Ende 2026 erwartet

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Expertenkommission eingesetzt, die derzeit an Vorschlägen zur Änderung des Mietrechts im Hinblick auf Mietpreisüberhöhung arbeitet. Dazu gehört auch die Frage, ob Verstöße gegen die Mietpreisbremse auch mit einem Bußgeld geahndet werden sollen oder ob zivilrechtliche Folgen ausreichen. Die Ergebnisse werden erst Ende 2026 erwartet. Mit einer Änderung des Gesetzes ist erst 2027 zu rechnen.

 

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

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