Bezahlbarer
Wohnraum ist eines der zentralen Themen, auch in Ingolstadt und der
gesamten Region. Als Immobilienmakler und Inhaber des Maklerbüros K & F
Immobilien e. K. in Ingolstadt beobachte ich seit Jahren, wie steigende
Baukosten den Markt für Käufer und Investoren zunehmend belasten. Der geplante
Gebäudetyp „E“ („E“ wie einfach) soll hier ansetzen und das Bauen wieder
wirtschaftlicher, kostengünstiger, schneller und einfacher machen. Doch was
steckt wirklich dahinter?
Was
bedeutet der Gebäudetyp „E“ konkret?
Die
Idee ist zunächst pragmatisch: Weniger Normen, weniger technische
Detailvorgaben, weniger Bürokratie – dafür schnellere Genehmigungen und
geringere Baukosten.
Konkret
könnte das heißen:
·
reduzierte
Anforderungen an Ausstattung (z. B. weniger Steckdosen),
·
Verzicht
auf besonders kostenintensive Materialien,
·
einfachere
technische Standards,
·
flexiblere
Auslegung baulicher Vorgaben.
Die
Architektenkammer Bayern stellt Einsparpotenziale von bis zu 20 % in
Aussicht. Für Bauherren, Kapitalanleger und Eigennutzer wäre das ein
erheblicher Hebel.
Gerade
im Raum Ingolstadt, wo Grundstückspreise und Baukosten auf hohem Niveau liegen,
könnte ein solcher Ansatz neue Projekte wirtschaftlich machbarer machen.
Das
zentrale Problem: Rechtlich hohe Hürden und Haftung
In
der Praxis steht dem „einfachen Bauen“ jedoch ein wesentliches Hindernis
gegenüber: die rechtlich hohen Hürden.
Aktuell
gilt: Eine Wohnung ist mangelhaft, wenn sie nicht den „anerkannten Regeln der
Technik“ entspricht. Wer hiervon abweicht, riskiert Gewährleistungsansprüche
und Haftungsfragen.
Das
bedeutet:
·
Bauunternehmen
scheuen Abweichungen.
·
Planer
sichern sich umfassend ab.
·
Banken
prüfen konservativ.
·
Käufer
erwarten die jetzt gültige hohe Standardqualität.
Solange
hier keine gesetzliche Anpassung (Aufweichung) erfolgt, bleibt der Gebäudetyp
„E“ rechtlich riskant. Muss man denn z. B. wirklich vorgeben, wie viele
Steckdosen ein Raum haben muss?
Föderale
Hürden: Landesrecht und Bebauungspläne
Damit
der „Bau-Turbo“ wirklich zündet, müssten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam
handeln.
Notwendig
wären:
·
Vereinfachungen
der Landesbauordnungen,
·
Anpassungen
(Vereinfachungen) der hohen technischer Standards,
·
schnellere
Genehmigungsverfahren,
·
flexiblere
Bebauungspläne.
Muss
in jedem Baugebiet die Dachneigung exakt vorgeschrieben sein?
Ist die Farbe der Dachziegel wirklich entscheidend für die Bauqualität?
Solche Detailvorgaben verlängern Verfahren und verteuern Projekte – natürlich
auch in Städten wie Ingolstadt.
Kritik
aus der Bau- und Immobilienwirtschaft
Der
Bundesverband der Bau- und Immobilienwirtschaft (BID) bemängelt, dass der
Gebäudetyp „E“ bisher wie ein Sondermodell behandelt wird. Wenn jede Abweichung
einzeln vertraglich geregelt und individuell abgesichert werden muss, verliert
das Konzept seine Praxistauglichkeit.
Die
Forderung lautet daher: Der Gebäudetyp „E“ sollte bundesweit als regulärer
Standard definiert werden – nicht als Ausnahmefall. Ohne eine umfassende
„Entrümpelung“ auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bleibt die Idee schwer
umsetzbar.
Bedeutung
für Eigentümer und Käufer in Ingolstadt
Für
Eigentümer, Investoren und Projektentwickler im Raum Ingolstadt ist die
Entwicklung hochrelevant:
·
Sinkende
Baukosten könnten neue Projekte ermöglichen.
·
Eigentumswohnungen
könnten wieder breitere Käuferschichten erreichen.
·
Neubau
würde kalkulierbarer.
Ich,
Gerhard Fischermeier, Inhaber von K & F Immobilien e. K.,
sehe täglich, wie stark Baukosten die Preisbildung am Immobilienmarkt
beeinflussen. Jede strukturelle Entlastung wirkt sich mittel- bis langfristig
auf Angebot und Nachfrage aus.
Resümee
Der
Gebäudetyp „E“ ist ein sinnvoller Ansatz, um Bauen in Deutschland günstiger,
einfacher und schneller zu machen. Ob er tatsächlich zum Erfolgsmodell wird,
hängt jedoch von tiefgreifenden gesetzlichen Anpassungen ab. Solange
Haftungsfragen, Landesbauordnungen und kommunale Detailvorgaben nicht
harmonisiert werden, bleibt das „einfache Bauen“ komplizierter als gedacht.
Für
den Immobilienmarkt in Ingolstadt wäre eine echte Reform ein wichtiges Signal –
für Investoren, Bauherren und Käufer gleichermaßen.
Wenn
Sie Fragen zur aktuellen Marktentwicklung oder zur Bewertung Ihres Hauses,
Ihrer Wohnung oder Ihres Baugrundstücks in Ingolstadt oder Umgebung haben, berate
ich Sie gerne persönlich. Natürlich auch, wenn Sie den Verkauf Ihrer
Wohnimmobilie oder Baugrundstücks in Erwägung ziehen.
Herzlichst
Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
☎ +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de
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