Donnerstag, 5. März 2015

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip treten voraussichtlich zum 01.06.2015 in Kraft - Das ändert sich dann!

Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse? 

Wenn eine Wohnung frei wird und der Eigentümer einen neuen Mieter findet, kann er die Wohnung nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter nur bis auf 6,60 Euro heraufgehen - auch wenn im Viertel schon viele Wohnungen für bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter einen neuen Mieter fanden. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen die Länder festlegen können - für jeweils höchstens fünf Jahre.

Welche Ausnahmen von der Bremse gibt es? 

Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber auch nicht abwürgen. Die Beschränkung gilt deswegen nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab dem 1. Oktober 2014 - also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch bei der ersten Vermietung nach Rundum-Modernisierung - also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.

Was soll sich bei den Maklergebühren ändern? 

Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten oft einen Makler ein, um ihre Wohnungen neu zu vergeben - und reichen die Kosten dafür gern an den neuen Mieter weiter. Künftig soll das Prinzip gelten: "Wer bestellt, bezahlt." Das heißt, in Zukunft muss derjenige für die Kosten aufkommen, der den Makler beauftragt hat.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse? 

Nachdem Union und SPD monatelang über Details stritten, soll es nun schnell gehen: Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten soll es voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits ab April sollen die Länder aber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Gebiete auszuweisen - damit die Bremse bei Bedarf direkt ab 1. Juni greifen kann. Und mehrere Länder machen Tempo. Im Berliner Senat liegt die Vorlage dafür "schon in der Schublade". 

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/mieten/neues-gesetz-wie-die-die-mietpreisbremse-funktioniert-und-was-sie-bringt_id_4521881.html

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