Trotz der Tatsache, dass Eigentümer die eigene Immobilie problemlos
in Internetplattformen einstellen können, hat meiner Meinung nach der
Immobilienmakler immer noch eine wichtige/unverzichtbare Funktion.
Sind wir doch mal ehrlich. Nicht wenige Immobilienbesitzer
unterschätzen die Herausforderungen, die ein Immobilienverkauf mit sich
bringt. Es geht schon los bei einer vernünftigen Marktwertermittlung. Es
reichen nicht ein paar Klicks auf kostenlosen Bewertungstools im Netz
und Schwupps habe ich den aktuellen Marktwert. Immobilien sind i. d. R.
Unikate und somit nicht mit einer „WENIGKLICKSTRATEGIE“ taxierbar. Auch
die Ableitung von Angebotspreisen in Portalen oder Zeitungen ist „sehr
gefährlich“, da es sich nicht um tatsächlich erzielte Verkaufspreise
handelt. Wie will also ein Laie, den Wert seiner Immobilie marktgerecht
einschätzen?
Des Weiteren ist auch die emotionale Nähe des Eigentümers zu seiner
Immobilie verkaufshemmend. Denn er sieht nun mal sein Haus/seine Wohnung
durch die „rosarote Brille“ und wird sie auch so seinem Interessenten
darstellen. Diese subjektive Präsentation über Zustand, Ausstattung usw.
birgt ebenfalls ein großes Risiko, Interessenten eher zu „vergraulen“.
Falsche Anzeigentexte, lieblose Bilder und Pläne, lückenhafte oder
gar fehlende Objektunterlagen tun ein Übriges, den Kaufinteressenten
NICHT zu überzeugen.
Interessenten wollen Fakten und Informationen für ihre
Entscheidungsfindung. Und das kann ein professioneller Immobilienmakler
wesentlich besser als der Laie. Denn bei Zahnschmerzen suchen Sie
sicherlich auch den Zahnarzt auf und „doktern“ nicht selbst herum…
Deshalb gehen Sie lieber gleich zum Profi!
Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
https://www.k-und-f-immobilien.de
Dienstag, 20. Dezember 2016
Dienstag, 6. Dezember 2016
Häufige Fehler beim Vermieten von Wohnraum
1. Es wird ein falsches Mietvertragsformular verwendet bzw. falsch ausgefüllt:
Stellen Sie sicher, dass Sie auch die neuesten Mietvertragsformulare nach aktueller Rechtsprechung haben und verwenden Sie beim Ausfüllen keine unzulässigen Klauseln und Formulierungen.2. Es werden nicht alle Mieter im Mietvertrag aufgeführt:
Hier ist wichtig, dass Sie im Mietvertrag alle Mieter auflisten.3. Es wird beim Einzug kein Übergabeprotokoll angefertigt:
Ganz wichtig ist bei der Übergabe der Immobilie an den Mieter, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird (unterschrieben von vermieter und Mieter). In diesem wird der tatsächliche Zustand der zu übergebenden Immobilie festgehalten.4. Kleinreparaturklausel:
Denken Sie daran, eine korrekte Kleinreparaturenklausel zu vereinbaren.5. Betriebskosten:
Bringen Sie bei der Umlage der Betriebskosten keine Begriffe durcheinander.6. Mietkaution:
Beachten Sie die zulässigen Obergrenzen bei der Vereinbarung einer Mietkaution.7. Mieterhöhungen:
Vergessen Sie nicht, Mieterhöhungsklauseln (z. B. Staffelmiete oder Indesmiete) bei Bedarf zu verwenden.8. Wohnfläche:
Beachten Sie, dass die Wohnfläche, wenn Sie sie angeben, auch richtig ist.9. Schönheitsreparaturen:
Bedenken Sie, dass durch Verwendung von falschen Schönheitsreparaturklauseln, Sie in die Schönheitsreparaturen-Falle geraten.
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