Um die Durchführung von Grundstückskaufverträgen zu erleichtern, wird 
häufig in der notariellen Urkunde dem Käufer die Vollmacht eingeräumt, 
das Grundstück schon vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu 
belasten. Als Zweck wird zunächst die Finanzierung des Kaufpreises mit 
Zinsen angegeben. Ohne diese Vollmacht ist eine Finanzierung des 
Grundstückskaufs nicht möglich. Der Kredit muss schon ausgereicht 
werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen 
werden kann. Die Belegung des Kaufpreises ist Voraussetzung dafür, dass 
der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch stellt.
 Hierzu wird er in der Regel in der Kaufvertragsurkunde ausdrücklich 
angewiesen.
Da der Verkäufer das Grundstück, das noch in seinem Eigentum steht, als 
Belastungsgegenstand zur Verfügung stellt, muss er dadurch gesichert 
werden, dass der Käufer seinen Anspruch gegen die finanzierende Bank auf
 Auszahlung der Kreditsumme bis zur Höhe des Kaufpreises an den 
Verkäufer abtritt und die Bank unwiderruflich anweist, den Kreditbetrag 
an den Verkäufer auszuzahlen, sobald die vertraglich festgelegten 
Voraussetzungen vorliegen.
Soll das Grundstück höher belastet werden, etwa für die Finanzierung von
 Baumaßnahmen, muss die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer 
sichergestellt werden
Quelle: http://grabener-verlag.de/index.php/online-lexikon/lesen-ansehen 
 
