Um die Durchführung von Grundstückskaufverträgen zu erleichtern, wird
häufig in der notariellen Urkunde dem Käufer die Vollmacht eingeräumt,
das Grundstück schon vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu
belasten. Als Zweck wird zunächst die Finanzierung des Kaufpreises mit
Zinsen angegeben. Ohne diese Vollmacht ist eine Finanzierung des
Grundstückskaufs nicht möglich. Der Kredit muss schon ausgereicht
werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen
werden kann. Die Belegung des Kaufpreises ist Voraussetzung dafür, dass
der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch stellt.
Hierzu wird er in der Regel in der Kaufvertragsurkunde ausdrücklich
angewiesen.
Da der Verkäufer das Grundstück, das noch in seinem Eigentum steht, als
Belastungsgegenstand zur Verfügung stellt, muss er dadurch gesichert
werden, dass der Käufer seinen Anspruch gegen die finanzierende Bank auf
Auszahlung der Kreditsumme bis zur Höhe des Kaufpreises an den
Verkäufer abtritt und die Bank unwiderruflich anweist, den Kreditbetrag
an den Verkäufer auszuzahlen, sobald die vertraglich festgelegten
Voraussetzungen vorliegen.
Soll das Grundstück höher belastet werden, etwa für die Finanzierung von
Baumaßnahmen, muss die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer
sichergestellt werden
Quelle: http://grabener-verlag.de/index.php/online-lexikon/lesen-ansehen
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