Dienstag, 16. Oktober 2018

Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienverkauf


Ein Notar ist ein Jurist und wird von der Justizverwaltung bestellt. Dies setzt i. d. R. eine sog. Anwärterzeit (Notarassessor) voraus. Beim Immobilienverkauf ist die Beteiligung eines Notars Pflicht, da der Immobilienkaufvertrag der Beurkundungspflicht unterliegt.

Bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen hat der Notar eine Belehrungs- und Neutralitätspflicht und muss die Parteien über die rechtlichen Auswirkungen des Vertrages aufklären, ohne dabei seine Neutralität zu verlieren.

Für die Beurkundung eines Kaufvertrages bekommt der Notar für seine Arbeit Gebühren und Auslagen. Diese trägt i. d. R. der Käufer und werden nach Gerichts- und Notarkostengesetzt abgerechnet.
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um all die Angelegenheiten, die im Hintergrund ablaufen, dass der Vertrag durchgeführt werden kann. Z. B. Einholung von Löschungsbewilligungen, Veranlassung zur Eintragung der Auflassungsvormerkung, Abklärung ob ggf. bestehende Vorkaufsrechte ausgeübt werden, ggf. Verwalterzustimmung einholen, Fälligkeitsmitteilung des Kaufpreises versenden, prüfen, dass der Kaufpreis bezahlt wurde (mittels Empfangsbestätigung vom Verkäufer), Bestätigung vom Finanzamt, dass Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, Eigentumsumschreibung u. v. m.

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