Ein
Notar ist ein Jurist und wird von der Justizverwaltung bestellt. Dies setzt i. d. R. eine sog.
Anwärterzeit (Notarassessor) voraus. Beim Immobilienverkauf ist die Beteiligung
eines Notars Pflicht, da der Immobilienkaufvertrag der Beurkundungspflicht
unterliegt.
Bei
der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen hat der Notar eine Belehrungs- und
Neutralitätspflicht und muss die Parteien über die rechtlichen Auswirkungen des
Vertrages aufklären, ohne dabei seine Neutralität zu verlieren.
Für
die Beurkundung eines Kaufvertrages bekommt der Notar für seine Arbeit Gebühren
und Auslagen. Diese trägt i. d. R. der Käufer und werden nach Gerichts- und
Notarkostengesetzt abgerechnet.
Nach
der Beurkundung kümmert sich der Notar um all die Angelegenheiten, die im Hintergrund
ablaufen, dass der Vertrag durchgeführt werden kann. Z. B. Einholung von
Löschungsbewilligungen, Veranlassung zur Eintragung der Auflassungsvormerkung, Abklärung
ob ggf. bestehende Vorkaufsrechte ausgeübt werden, ggf. Verwalterzustimmung einholen, Fälligkeitsmitteilung des
Kaufpreises versenden, prüfen, dass der Kaufpreis bezahlt wurde (mittels
Empfangsbestätigung vom Verkäufer), Bestätigung vom Finanzamt, dass
Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, Eigentumsumschreibung u. v. m.
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