Immer wieder liest man, dass Immobilien im sog. Bieterverfahren angeboten werden. Aber was ist das eigentlich?
Immobilien über das Bieterverfahren zu vermitteln ist eine zusätzliche zeitgemäße
Vermarktungsart. WICHTIG: Es ist weder eine Versteigerung noch eine Auktion!
Es sieht nur so aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der
entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist der Schluss. Der
Eigentümer der Immobilie entscheidet allein, ob er am Ende der Gebotsfrist das
beste Gebot annimmt oder ablehnt. Er ist nicht gezwungen zum Höchstgebot zu
veräußern. Die anschließende Veräußerung von Immobilien kann nur
mittels notariellen Vertrages erfolgen.
Und so funktioniert es:
Man bietet auf der Homepage, in Immobilienportalen und in der örtlichen Presse die
Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren an.
Die Besichtigung
kann an nur in einem vorher festgesetzten Zeitraum (z.B. 4 Wochen)
erfolgen. Nur während dieser Zeitspanne ist es möglich die Immobilie zu
besichtigen.
Ein Kaufpreis
wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben. M. E. ist es aber sinnvoll, das Bieterverfahren mit
einem Mindestgebot zu starten, welches vorab mit dem Eigentümer abstimmt wird. Keinesfalls sollte man mit einem Gebot von 1,- Euro starten, sondern mit einem realistischen
Betrag im Bereich des vorab ermittelten Marktwertes. Von Verkäufer-/Maklerseite werden vor
und während der Gebotsfrist keine Preiseinschätzungen an die Interessenten gegeben.
Den Interessenten wird dargelegt, dass ein Gebot realistisch sein sollte, d.h.
es sollte sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientieren.
Der Interessent muss sein
Gebot spätestens zum Ende der jeweils festgeschriebenen Bietzeit bzw. des
Stichtages „Gebotsende“ schriftlich einreichen. Dies sollte er dann möglichst auch mit einem entsprechenden Bonitäts-/Finanzierungsnachweis o. ä. belegen. Nach Ende der Bietzeit wird dann i. d. R. über die eingegangenen Kaufangebote von Verkäuferseite beraten und eine Entscheidung getroffen. Dann kann die notarielle Abwicklung eingeleitet werden.
Weitere Infos erhalten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.