Donnerstag, 1. August 2019

Das Bieterverfahren - was ist das eigentlich?


Immer wieder liest man, dass Immobilien im sog. Bieterverfahren angeboten werden. Aber was ist das eigentlich?
Immobilien über das Bieterverfahren zu vermitteln ist eine zusätzliche zeitgemäße Vermarktungsart. WICHTIG: Es ist weder eine Versteigerung noch eine Auktion! Es sieht nur so aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist der Schluss. Der Eigentümer der Immobilie entscheidet allein, ob er am Ende der Gebotsfrist das beste Gebot annimmt oder ablehnt. Er ist nicht gezwungen zum Höchstgebot zu veräußern. Die anschließende Veräußerung von Immobilien kann nur mittels notariellen Vertrages erfolgen.

Und so funktioniert es:

Man bietet auf der Homepage, in Immobilienportalen und in der örtlichen Presse die Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren an.

Die Besichtigung kann an nur in einem vorher festgesetzten Zeitraum (z.B. 4 Wochen) erfolgen. Nur während dieser Zeitspanne ist es möglich die Immobilie zu besichtigen.

Ein Kaufpreis wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben. M. E. ist es aber sinnvoll, das Bieterverfahren mit einem Mindestgebot zu starten, welches vorab mit dem Eigentümer abstimmt wird. Keinesfalls sollte man mit einem Gebot von 1,- Euro starten, sondern mit einem realistischen Betrag im Bereich des vorab ermittelten Marktwertes. Von Verkäufer-/Maklerseite werden vor und während der Gebotsfrist keine Preiseinschätzungen an die Interessenten gegeben. Den Interessenten wird dargelegt, dass ein Gebot realistisch sein sollte, d.h. es sollte sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientieren.

Der Interessent muss sein Gebot spätestens zum Ende der jeweils festgeschriebenen Bietzeit bzw. des Stichtages „Gebotsende“ schriftlich einreichen. Dies sollte er dann möglichst auch mit einem entsprechenden Bonitäts-/Finanzierungsnachweis o. ä. belegen. Nach Ende der Bietzeit wird dann i. d. R. über die eingegangenen Kaufangebote von Verkäuferseite beraten und eine Entscheidung getroffen. Dann kann die notarielle Abwicklung eingeleitet werden.

Weitere Infos erhalten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

1 Kommentar:

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