Donnerstag, 9. Januar 2020

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN BAULAND UND BAUERWARTUNGSLAND


Wer ein Haus bauen möchte, braucht erst mal ein geeignetes Baugrundstück. Damit aber darauf gebaut werden darf, muss es voll erschlossen sein und ein z. B. gültiger Bebauungsplan vorliegen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich bei den zuständigen Behörden ausführlich zu erkundigen, wie es mit der Bebaubarkeit des Grundstücks aussieht.
Man sollte wissen, was es mit dem Begriffen Bauland und Bauerwartungsland auf sich hat. Grundstücke, die als Bauerwartungsland markiert sind, sind zwar im Flächennutzungsplan der Kommunen für eine Nutzung als Baugrund vorgesehen, jedoch ist noch kein Bebauungsplan vorhanden und keine Erschließung erfolgt. Somit kann die Fläche auch noch nicht bebaut werden. Erst ein gültiger Bebauungsplan gibt nämlich Auskunft, wie ein Grundstück bebaut werden darf. In einem Bebauungsplan ist z. B. festgelegt, welche Ausmaße (z. B. Größe und Höhe) das zu bauende Gebäude haben darf, wie viel Fläche überbaut werden kann und welche Grenzabstände zu dem Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.
Haben sich also ein Interessent für ein Grundstück entschieden, das bereits als Bauland ausgewiesen ist, steht einer Bebauung grundsätzlich nichts entgegen. Anders ist die Sachlage eben bei Bauerwartungsland. Hier soll zukünftig Bauland entstehen, aber es liegt hier i. d. R. noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor und das Grundstück ist noch nicht baurechtlich erschlossen. Somit hat der Grundstückskäufer noch kein Baurecht.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


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