Wer
ein Haus bauen möchte, braucht erst mal ein geeignetes Baugrundstück. Damit aber
darauf gebaut werden darf, muss es voll erschlossen sein und ein z. B. gültiger
Bebauungsplan vorliegen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich bei den
zuständigen Behörden ausführlich zu erkundigen, wie es mit der Bebaubarkeit des
Grundstücks aussieht.
Man
sollte wissen, was es mit dem Begriffen Bauland und Bauerwartungsland auf sich
hat. Grundstücke, die als Bauerwartungsland markiert sind, sind zwar im
Flächennutzungsplan der Kommunen für eine Nutzung als Baugrund vorgesehen, jedoch
ist noch kein Bebauungsplan vorhanden und keine Erschließung erfolgt. Somit
kann die Fläche auch noch nicht bebaut werden. Erst ein gültiger Bebauungsplan
gibt nämlich Auskunft, wie ein Grundstück bebaut werden darf. In einem
Bebauungsplan ist z. B. festgelegt, welche Ausmaße (z. B. Größe und Höhe) das
zu bauende Gebäude haben darf, wie viel Fläche überbaut werden kann und
welche Grenzabstände zu dem Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.
Haben
sich also ein Interessent für ein Grundstück entschieden, das bereits als
Bauland ausgewiesen ist, steht einer Bebauung grundsätzlich nichts entgegen.
Anders ist die Sachlage eben bei Bauerwartungsland. Hier soll zukünftig
Bauland entstehen, aber es liegt hier i. d. R. noch kein rechtsgültiger
Bebauungsplan vor und das Grundstück ist noch nicht baurechtlich erschlossen.
Somit hat der Grundstückskäufer noch kein Baurecht.
Herzlichst
Ihr
Gerhard
Fischermeier
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