Montag, 14. Juni 2021

Was macht ein Gutachterausschuss und was hat dieser mit der Immobilienbewertung zu tun?

Gutachterausschüsse der Landkreise oder der kreisfreien Städte erstellen zum Zwecke der Markttransparenz i. d. R. jährlich/zweijährlich Immobilienmarktberichte. Grundlage dafür sind die Kaufpreissammlungen. Notare sind gemäß §195 Baugesetzbuch verpflichtet, eine Abschrift der Immobilienkaufverträge an den zuständigen Gutachterausschuss zu senden. Sprich: die Gutachterausschüsse verfügen somit über die "tatsächlich gezahlten" Kaufpreise. Diese werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichspreise usw.).

Das macht die Immobilienpreise in Deutschland auf jeden Fall schon mal wesentlich transparenter, als sich nur den Angebotspreisen aus verschiedenen Immobilienportalen zu bedienen, die Laien meist willkürlich geschätzt und entsprechend bestimmt haben.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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