Das Ermitteln der Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung ist ein wesentlicher Schritt, sei es für den Kauf/Verkauf, die Vermietung oder auch nur für die eigene Planung und Nutzung des Raumes. Heutzutage orientiert man sich i. A. an die Bestimmungen, die in der Wohnflächenverordnung zu finden sind. In diesem Blogbeitrag schildere ich Ihnen auszugsweise, wie Sie die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ermitteln können und worauf Sie dabei achten sollten.
Was
ist Wohnfläche?
Die
Wohnfläche umfasst i. d. R. alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu
gehören z. B.:
·
Wohnzimmer
·
Schlafzimmer
·
Kinderzimmer
·
Küche/Speis
·
Badezimmer/WC
·
Flure
·
Arbeitszimmer
·
Balkone/Terrassen
·
Wintergärten
Nicht
zur Wohnfläche zählen in der Regel:
·
Kellerräume
·
Garagen
·
Heizungsräume
·
Treppenhäuser
·
Abstellräume
außerhalb der Wohnung
Vorbereitung
und Materialien
Bevor
Sie mit der Berechnung beginnen, benötigen Sie:
1.
Einen
Grundriss des Hauses oder der Wohnung
2.
Ein
Maßband oder einen Laser-Entfernungsmesser
3.
Papier
und Stift oder ein digitales Gerät zur Notizenerstellung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
zur Berechnung der Wohnfläche
1.
Grundriss analysieren:
o
Schauen
Sie sich den Grundriss genau an und markieren Sie die Räume, die zur Wohnfläche
zählen.
2.
Räume messen:
o
Messen
Sie die Länge und Breite jedes Raumes. Achten Sie darauf, in Metern zu messen
und bis zur nächsten Dezimalstelle genau zu sein.
3.
Fläche berechnen:
o
Berechnen
Sie die Fläche jedes Raumes einzeln. Verwenden Sie die Formel: Länge x Breite =
Fläche in Quadratmetern (m²).
o
Beispiel:
Ein Raum mit einer Länge von 5 Metern und einer Breite von 4 Metern hat eine
Fläche von 5 m x 4 m = 20 m².
4.
Dachschrägen berücksichtigen:
o
Bei
Räumen mit Dachschrägen zählen die Grundflächen, die mindestens eine Raumhöhe
von 2 Metern haben, voll. Grundflächen, die eine Raumhöhe von 1 Meter bis 2
Meter haben, zählen nur zur Hälfte. Flächen unter 1 Meter Raumhöhe werden nicht
berücksichtigt.
5.
Balkone, Terrassen, Wintergärten:
o
Balkone/Terrassen
werden lt. Wohnflächenverordnung in der Regel zu 25 % zur Wohnfläche
hinzugerechnet. In begründeten Einzelfällen können bis zu 50% angerechnet
werden, wenn diese eine besondere Wohnqualität/Ausführung aufweisen.
o
Bei
Wintergärten ist zu unterscheiden, ob diese beheizt oder unbeheizt sind.
Beheizte Wintergärten zählen mit ihrer vollen Fläche zur Wohnfläche, unbeheizte
Wintergärten nur mit 50 %.
6.
Summieren der Flächen:
o
Addieren
Sie nun die Flächen aller Räume, um die Gesamtwohnfläche zu erhalten. Achten
Sie darauf, alle Teilflächen (z. B. bei Dachschrägen) korrekt einzubeziehen.
Beispiel
zur Berechnung der Wohnfläche
Angenommen,
Sie haben folgende Räume in Ihrer Wohnung:
·
Wohnzimmer:
5 m x 4 m = 20 m²
·
Schlafzimmer:
4 m x 3 m = 12 m²
·
Küche:
3 m x 3 m = 9 m²
·
Badezimmer:
2,5 m x 2 m = 5 m²
·
Flur:
4 m x 1,5 m = 6 m²
·
Balkon:
3 m x 2 m = 6 m² (25 % Anrechnung = 1,5 m²)
Die
Wohnfläche berechnet sich dann wie folgt: 20 m² + 12 m² + 9 m² + 5 m² + 6 m² +
1,5 m² = 53,5 m²
Fazit
Die
Berechnung der Wohnfläche ist zwar etwas aufwendig, aber mit einer genauen
Vorgehensweise und den richtigen Hilfsmitteln gut machbar. Es ist wichtig, die
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls Expertenrat
einzuholen, besonders wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht.
Eine präzise Ermittlung der Wohnfläche trägt maßgeblich zu einer fairen
Preisgestaltung und Nutzung bei.
Natürlich sind vorgenannte Erläuterungen nur ein kurzer Umriss über das komplexe Thema „Wohnflächenberechnung“ und folglich natürlich nicht vollumfänglich. Es lohnt sich deshalb zum weiteren Studium und zur Vertiefung des Themas ein Blick in die Wohnflächenverordnung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Einblick in die Thematik geben.
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