Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, stößt sehr schnell auf den Begriff „Teilungserklärung“ oder auch „Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung“. Für viele Käufer wirkt das erst einmal wie kompliziertes Juristendeutsch. Dabei ist dieses Dokument von zentraler Bedeutung: Es legt fest, wem was gehört und wie das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft funktioniert.
Immobilienmakler
Gerhard Fischermeier, Inhaber des Maklerbüros K & F Immobilien e. K. in
Ingolstadt
erklärt Ihnen in einfachen Worten, was eine Teilungserklärung ist, warum sie so
wichtig ist und worauf Käufer unbedingt achten sollten.
1. Was ist eine Teilungserklärung?
Die
Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage jeder
Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notariell erstellt und im Grundbuch
eingetragen.
Inhaltlich
regelt sie:
· Sondereigentum: Welche Räume oder Flächen gehören
ausschließlich einem Eigentümer (z. B. die Wohnung, ein Kellerraum oder eine
Garage).
· Gemeinschaftseigentum: Welche Teile des Gebäudes allen
Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus, Aufzug, Fassade oder
Außenanlagen).
· Miteigentumsanteile: Jeder Eigentümer besitzt einen rechnerischen
Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude.
Kurz gesagt: Die Teilungserklärung
beantwortet die Frage: „Was gehört mir – und was gehört allen gemeinsam?“
2.
Die Gemeinschaftsordnung – die Regeln für das Zusammenleben
Die
Gemeinschaftsordnung ist i. d. R. Bestandteil der Teilungserklärung. Sie
regelt das Miteinander und sorgt für klare Strukturen innerhalb der
Eigentümergemeinschaft.
Typische
Inhalte sind:
· Stimmrechte in der Eigentümerversammlung (z. B. nach
Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen)
· Kostenverteilung für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung
usw.
· Nutzungsrechte (z. B. ob eine Wohnung auch gewerblich genutzt
werden darf)
· Sondernutzungsrechte wie z. B. die alleinige Nutzung eines
Stellplatzes oder eines Gartenanteils
3.
Warum ist die Teilungserklärung für Käufer so wichtig?
Wer
eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die Teilungserklärung unbedingt
genau prüfen. Viele Punkte können den Alltag, die Kosten und die Rechte
innerhalb der Gemeinschaft stark beeinflussen.
Beispiele:
· Fenster: Gehören sie zum Gemeinschaftseigentum oder trägt jeder
Eigentümer die Verantwortung selbst?
· Stimmrechte: Haben Eigentümer mit mehreren Wohnungen mehr
Einfluss als andere?
· Sondernutzungsrechte: Ein eigener Garten oder Stellplatz kann den
Wert einer Wohnung deutlich steigern.
4.
FAQ zur Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
Was ist eine Teilungserklärung - einfach
erklärt?
Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, welche Teile
einer Immobilie einem einzelnen Eigentümer gehören (Sondereigentum) und welche
alle gemeinsam nutzen (Gemeinschaftseigentum).
Wo finde ich die Teilungserklärung
meiner Wohnung?
Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt geführt. In der Regel erhalten Sie
sie über den Notar, die Hausverwaltung oder beim Kauf direkt vom Verkäufer.
Kann man die Teilungserklärung nachträglich
ändern?
Ja, aber grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Änderungen müssen
aber gesetzeskonform sein, notariell beurkundet werden und im Grundbuch
eingetragen werden, um rechtswirksam zu werden.
Warum sollte ich die Teilungserklärung
vor dem Kauf lesen?
Weil sie bestimmt, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Rechte Sie haben und
welche Pflichten Sie übernehmen müssen.
5.
Resümee
Die
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung ist das Fundament jeder
Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt Eigentum, Pflichten und das
Zusammenleben.
Mein
Tipp als Immobilienmakler in Ingolstadt: Prüfen Sie dieses Dokument
immer genau, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Bei Unsicherheiten stehe
ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Herzlichst
Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
☎ +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de
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