Montag, 29. September 2025

Die Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung – erklärt vom Immobilienmakler Gerhard Fischermeier aus Ingolstadt

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, stößt sehr schnell auf den Begriff „Teilungserklärung“ oder auch „Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung“. Für viele Käufer wirkt das erst einmal wie kompliziertes Juristendeutsch. Dabei ist dieses Dokument von zentraler Bedeutung: Es legt fest, wem was gehört und wie das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft funktioniert.

Immobilienmakler Gerhard Fischermeier, Inhaber des Maklerbüros K & F Immobilien e. K. in Ingolstadt erklärt Ihnen in einfachen Worten, was eine Teilungserklärung ist, warum sie so wichtig ist und worauf Käufer unbedingt achten sollten.


1. Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notariell erstellt und im Grundbuch eingetragen.

Inhaltlich regelt sie:

·   Sondereigentum: Welche Räume oder Flächen gehören ausschließlich einem Eigentümer (z. B. die Wohnung, ein Kellerraum oder eine Garage).

·   Gemeinschaftseigentum: Welche Teile des Gebäudes allen Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus, Aufzug, Fassade oder Außenanlagen).

·   Miteigentumsanteile: Jeder Eigentümer besitzt einen rechnerischen Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude.

Kurz gesagt: Die Teilungserklärung beantwortet die Frage: „Was gehört mir – und was gehört allen gemeinsam?“

2. Die Gemeinschaftsordnung – die Regeln für das Zusammenleben

Die Gemeinschaftsordnung ist i. d. R. Bestandteil der Teilungserklärung. Sie regelt das Miteinander und sorgt für klare Strukturen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Typische Inhalte sind:

·   Stimmrechte in der Eigentümerversammlung (z. B. nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen)

·   Kostenverteilung für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung usw.

·   Nutzungsrechte (z. B. ob eine Wohnung auch gewerblich genutzt werden darf)

·   Sondernutzungsrechte wie z. B. die alleinige Nutzung eines Stellplatzes oder eines Gartenanteils

 

3. Warum ist die Teilungserklärung für Käufer so wichtig?

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die Teilungserklärung unbedingt genau prüfen. Viele Punkte können den Alltag, die Kosten und die Rechte innerhalb der Gemeinschaft stark beeinflussen.

Beispiele:

·   Fenster: Gehören sie zum Gemeinschaftseigentum oder trägt jeder Eigentümer die Verantwortung selbst?

·   Stimmrechte: Haben Eigentümer mit mehreren Wohnungen mehr Einfluss als andere?

·   Sondernutzungsrechte: Ein eigener Garten oder Stellplatz kann den Wert einer Wohnung deutlich steigern.

 

4. FAQ zur Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Was ist eine Teilungserklärung - einfach erklärt?
Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, welche Teile einer Immobilie einem einzelnen Eigentümer gehören (Sondereigentum) und welche alle gemeinsam nutzen (Gemeinschaftseigentum).

Wo finde ich die Teilungserklärung meiner Wohnung?
Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt geführt. In der Regel erhalten Sie sie über den Notar, die Hausverwaltung oder beim Kauf direkt vom Verkäufer.

Kann man die Teilungserklärung nachträglich ändern?
Ja, aber grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Änderungen müssen aber gesetzeskonform sein, notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu werden.

Warum sollte ich die Teilungserklärung vor dem Kauf lesen?
Weil sie bestimmt, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Rechte Sie haben und welche Pflichten Sie übernehmen müssen.

 

5. Resümee

Die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung ist das Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt Eigentum, Pflichten und das Zusammenleben.

Mein Tipp als Immobilienmakler in Ingolstadt: Prüfen Sie dieses Dokument immer genau, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Bei Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.


Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

 +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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