Donnerstag, 29. Juni 2023

Heizungstausch

Unabhängig von der aktuellen Debatte um das zukünftige „Heizungsgesetz“ gibt es aktuell schon Austauschpflichten alter Heizungen. Bereits seit Nov. 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei uns. Hier ist bereits festgelegt, dass Hausbesitzer ihre Heizungen nur 30 Jahre lang in Betrieb lassen dürfen. Wer also einen älteren Heizkessel in Betrieb hat, darf diesen nur im Ausnahmefall weiter betreiben.

Die Austauschpflicht von über 30-jährigen Heizungen gilt z. B. nicht für Niedertemperaturkessel oder Anlagen mit einer geringen Leistung. Es sind nur die sog. Konstanttemperaturkessel von der Austauschpflicht betroffen.

Außerdem gilt: wenn Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 selbst in einem Haus mit veralteter Öl- bzw. Gasheizung wohnen, können die Altheizungen ebenfalls weiter betrieben werden.

Eine Info bereitgestellt von Ihrem Immobilienmakler für Ingolstadt.

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Ingolstadt oder Umgebung verkaufen oder bewerten lassen? Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

Tel. +49 841 93159112
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Dienstag, 6. Juni 2023

Der Einfluss des energetischen Zustands auf die Bewertung von gebrauchten Häusern und Wohnungen

Beim Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer Wohnung gibt es zahlreiche Faktoren, die den Wert und den Kaufpreis beeinflussen. Einer der entscheidenden aktuellen Aspekte ist der energetische Zustand des Gebäudes. In der heutigen Zeit, in der der Klimawandel, Baustoff- und Handwerkermangel, hohe Inflation und politischer Wirrwarr bzgl. der Energiepolitik eine immer größere Unsicherheit darstellen und die Energiepreise steigen, gewinnt die Energieeffizienz von Immobilien zunehmend an Bedeutung. In diesem Blogbeitrag werde ich kurz betrachten, wie der energetische Zustand den Wert von gebrauchten Häusern und Wohnungen beeinflusst.

 

1.     Die Nachfrage nach energieeffizienten Immobilien: Mit dem wachsenden Bewusstsein für Umweltfragen und dem Bestreben, Energiekosten zu senken, suchen immer mehr Menschen nach energieeffizienten Wohnlösungen. Gebäude, die über eine gute Wärmedämmung, effiziente Heiz- und Kühlsysteme sowie erneuerbare Energiequellen verfügen, werden daher zunehmend attraktiv. Eine hohe Energieeffizienz bedeutet niedrigere Energiekosten und einen geringeren ökologischen Fußabdruck, was potenzielle Käufer anspricht und die Nachfrage nach solchen Immobilien steigert.

2.     Niedrigere Betriebskosten: Der energetische Zustand eines Hauses oder einer Wohnung hat direkte Auswirkungen auf die Betriebskosten. Ein energieeffizientes Gebäude erfordert weniger Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann. Käufer sind daher bereit, mehr für ein Haus oder eine Wohnung zu zahlen, bei dem sie langfristig niedrigere Energiekosten erwarten können. Dieser finanzielle Vorteil macht energieeffiziente Immobilien attraktiver und wirkt sich positiv auf deren Bewertung aus.

3.     Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben: Um den Energieverbrauch im Wohnungssektor zu reduzieren, werden Förderprogramme aufgelegt und gesetzliche Vorgaben eingeführt. Diese umfassen beispielsweise finanzielle Anreize für energieeffiziente Renovierungen oder die Einführung von Austauschpflichten alter Heizanlagen und Dämmpflichten von Gebäuden. Der Einhaltung solcher Vorgaben und die Nutzung möglicher Förderungen kann den Wert einer Immobilie stabilisieren und sogar steigern. Im Gegenzug verlieren aktuell Immobilien mit schlechter Energiebilanz aufgrund von Auflagen und höheren Betriebskosten an Wert.

4.     Zukunftssicherheit und Werterhalt: Der energetische Zustand einer Immobilie spielt auch eine Rolle bei der langfristigen Werterhaltung. Ein gut gedämmtes Haus oder eine Wohnung mit effizienten Installationen ist weniger anfällig für Wertverluste im Laufe der Zeit.

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Montag, 22. Mai 2023

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte enthält. Es dient der Rechtssicherheit im Bereich des Grundstückseigentums und gewährleistet Transparenz bei Grundstückstransaktionen.

Das Grundbuch wird von den örtlichen Grundbuchämtern geführt, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem sämtliche wesentlichen Informationen zu dem betreffenden Grundstück eingetragen werden.

Im Grundbuch sind unter anderem folgende Informationen enthalten:

 

  1. Eigentumsverhältnisse: Das Grundbuch gibt Auskunft darüber, wer der aktuelle Eigentümer des Grundstücks ist. Es wird zwischen dem Eigentümer und weiteren Personen, die zum Beispiel ein Wohnrecht oder eine Grundschuld auf dem Grundstück haben, unterschieden.
  2. Belastungen: Im Grundbuch werden auch mögliche Belastungen des Grundstücks eingetragen, wie zum Beispiel Grundschulden oder Dienstbarkeiten. Diese Eintragungen geben Auskunft darüber, ob das Grundstück noch mit Schulden oder Rechten Dritter belastet ist bzw. sein könnte.
  3. Größe und Beschaffenheit: Das Grundbuch enthält Informationen über die Größe des Grundstücks, seine genaue Lage sowie eventuelle Besonderheiten wie etwa bestehende Baulasten oder Wegerechte.
  4. Historische Daten: Im Grundbuch werden auch vergangene Eigentumswechsel und sonstige relevante Veränderungen festgehalten. Dadurch lässt sich die Historie des Grundstücks nachvollziehen.

 

Das Grundbuch hat eine hohe rechtliche Bedeutung, da es "öffentlichen Glauben" genießt. Änderungen und Eintragungen im Grundbuch bedürfen daher einer besonderen Form und werden von qualifizierten Personen wie Notaren vorgenommen. Das Grundbuch gibt Rechtssicherheit, da jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, Einsicht nehmen darf und somit über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse eines Grundstücks informiert ist.

Das Grundbuch dient dazu, das Eigentum an Grundstücken zu schützen und Rechtsverhältnisse klar zu dokumentieren. Es ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Rechten und schafft Vertrauen bei Grundstücksgeschäften.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick über das Grundbuch verschaffen. Vorgenannte Ausführungen sind natürlich nur ein grober Überblick und somit nicht vollumfänglich.

Sie haben weitere Fragen oder beabsichtigen eine Immobilie im Raum Ingolstadt zu verkaufen? Melden Sie sich einfach bei mir.


Freundlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

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Mittwoch, 3. Mai 2023

Die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen kurz erklärt

Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohn- und/oder Teileigentumseinheiten regelt. Sie legt fest, welcher Teil des Gebäudes zu welcher Wohnung (wie zum Beispiel Kelleranteile, Balkone, Gartenflächen usw.) gehört und welche gemeinschaftlichen Bereiche (wie zum Beispiel Treppenhäuser, Waschkeller, Fahrradkeller oder der Gemeinschaftsgärten) von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden.

Die Teilungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil beim Kauf einer Eigentumswohnung, da sie die genauen Grenzen der Wohnung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Eigentümers festlegt. Außerdem regelt die Teilungserklärung die Verteilung der Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Heizung, Aufzug, Treppenhaus, Gemeinschaftsgarten und Spielplatz.

Die Teilungserklärung wird von einem Notar erstellt. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Verwaltung und den Betrieb von Eigentumswohnungen und definiert die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers. So gibt die Teilungserklärung unter anderem Auskunft über die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung, die Bestimmungen für die Änderung der Teilungserklärung und die Verfahren zur Abstimmung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Teilungserklärung eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft darstellt. Sie sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und hilft dabei, Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der obigen Erklärung einen kleinen Einblick geben.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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Dienstag, 11. April 2023

Was ist beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung zu beachten?



Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung gibt es eine Reihe von Dingen, die zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Aspekte:

1.    Finanzierung: Informieren Sie sich rechtzeitig im Vorfeld über die Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungshöhe, die Ihnen eine Bank gewährt und legen Sie anhand dieser Infos fest, wieviel Sie maximal für den Kauf einer Wohnung ausgeben können/wollen. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken und achten Sie darauf, dass Sie die monatliche Belastung langfristig tragen können.

2.    Zustand der Wohnung: Besichtigen Sie die Wohnung gründlich und lassen Sie sich eventuell von einem Experten begleiten, um den Zustand der Wohnung einschätzen zu können. Achten Sie auf eventuelle Mängel wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Risse in den Wänden.

3.    Lage und Umgebung: Prüfen Sie die Lage der Wohnung und ihre Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen usw. Informieren Sie sich auch über die Nachbarschaft und das soziale Umfeld.

4.    Eigentümergemeinschaft: Erkundigen Sie sich nach der Eigentümergemeinschaft und ihren Regeln. Informieren Sie sich über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und die Instandhaltungsrücklage.

5.    Kaufvertrag: Bevor sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, lassen Sie den notariellen Kaufvertragsentwurf im Vorfeld von einem Fachmann prüfen und achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Prüfen Sie auch, ob alle wichtigen und erforderlichen Objektunterlagen wie vorhanden sind.

(Vorgenannte Punkte sind nur ein Auszug und sind somit nicht vollumfänglich!)

Insgesamt ist es wichtig, sich ausreichend Zeit zu nehmen und sorgfältig zu prüfen, bevor man eine gebrauchte Eigentumswohnung kauft.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück zu verkaufen? Gerne stehe ich Ihnen professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

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Dienstag, 28. März 2023

Den passenden Immobilienmakler finden


🏡🔍 

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Immobilienmakler? Dann sollten Sie bei der Auswahl auf einige wichtige Kriterien achten.

Zunächst ist es ratsam, sich über die Erfahrung und Kompetenz des Maklers zu informieren. Schauen Sie sich Bewertungen und Referenzen an, um einen Eindruck zu gewinnen. Hilfreich kann auch sein, wenn der Makler zusätzlich in einem Verband (z. B. IVD) organisiert ist.

Auch die geografische Kenntnis des Maklers spielt eine wichtige Rolle. Ein ortskundiger Makler kennt sich in der Region genau aus und kann Sie besser beraten.

Ein weiterer Faktor, auf den Sie achten sollten, ist das Leistungsspektrum des Maklers. Ein guter Immobilienmakler bietet Ihnen nicht nur eine professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie, sondern unterstützt Sie auch in Fragen rund um das Vertragswesen und weitere relevante Themen.

Nicht zuletzt sollte auch die persönliche Chemie stimmen. Sie vertrauen Ihrem Makler schließlich eine wichtige Angelegenheit an, deshalb sollten Sie sich auf Augenhöhe austauschen können.

In Gerhard Fischermeier, dem Inhaber des Maklerbüros K & F Immobilien e. K. in Ingolstadt finden Sie einen zuverlässigen und erfahrenen Partner für Ihre Immobilienangelegenheiten. Besuchen Sie mich und lassen Sie sich von meinem Leistungsangebot überzeugen.


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Dienstag, 14. März 2023

Drei Arten des Maklerauftrags beim Immobilienverkauf


Es gibt verschiedene Immobilienmaklerverträge, die zwischen einem Immobilienmakler und einem verkaufswilligen Eigentümer einer Immobilie abgeschlossen werden können. Hier sind die 3 Vertragsarten:

 

·       der einfache Maklerauftrag

·       der Makleralleinauftrag

·       der qualifizierter Makleralleinauftrag

 

Je nachdem, welche Auftragsart gewählt wurde, steht der Immobilienmakler in der Pflicht, bestimmte Dienstleistungen zu liefern. Zusätzlich regelt die jeweilige Vertragsart auch, wer alles berechtigt ist, die Immobilie zu vermarkten.

 

Der einfache Maklerauftrag

Der einfach Maklerauftrag ist der lockerste von allen. Er gibt dem Immobilienmakler das Recht, die Immobilie nachzuweisen und/oder zu vermitteln. Der Eigentümer kann aber auch selbst eigene Verkaufsbemühungen unternehmen oder zusätzlich andere Makler einschalten oder weitere Kanäle nutzen, um die Immobilie zu verkaufen. Der Makler wird nur dann eine Provision erhalten, wenn er den Verkauf der Immobilie tatsächlich nachgewiesen und/oder vermittelt hat. Der Makler ist aber bei dieser Auftragsart nicht verpflichtet, irgendwelche Bemühungen zu Vermarktung zu unternehmen. Empfehlenswert ist diese Auftragsart nicht, da Makler i. d. R. geringes Interesse an solchen Aufträgen haben, wenn mehrere Makler zeitgleich und der Eigentümer auch noch selbst Vermarktungsaktivitäten unternehmen dürfen. Es ist auch für die Vermarktung der Immobilie nicht ratsam, denn ein altes Sprichwort sagt: „Zu viele Köche verderben den Brei.“ Man sieht dann häufig, dass ein und dieselbe Immobilie mehrmals von verschiedenen Maklern und vom Eigentümer selbst angeboten wird, teils auch noch mit den unterschiedlichsten Kaufbedingungen (Kaufpreis, Provision, Immobilienangaben usw.). Das wirkt sich meist kontraproduktiv auf den Verkauf und den zu erzielenden Preis aus.

 

Der Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag gibt dem Makler das ausschließliche Recht, die Immobilie zu verkaufen. Das bedeutet, dass der Eigentümer keine anderen Makler einschalten darf. Dem Eigentümer ist es jedoch nach wie vor gestattet, bei dieser Auftragsart weiterhin auch selbst einen passenden Interessenten zu suchen. Der Makler ist hier verpflichtet, tatsächlich tätig zu werden. Diese Art von Vertrag kommt bei der Vermarktung von Wohnimmobilien in der Praxis relativ häufig vor, da sich der Makler ziemlich sicher sein kann, dass er für seine Arbeit auch belohnt wird.

 

Der qualifizierte Makleralleinauftrag

Der qualifizierte Makleralleinauftrag ähnelt dem vorgenannten Makleralleinauftrag. Auch hier darf der Eigentümer keinen weiteren Makler einschalten. Zusätzlich ist es aber dem Eigentümer untersagt, selbst in der Vermarktung tätig zu werden und muss Interessenten, die an ihn herantreten, an den Makler verweisen. Natürlich ist diese Form aus der Sicht des Maklers die idealste Vertragsart. Allerdings bedarf es zum rechtsgültigen Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrages einer „INDIVIDUALVEREINBARUNG“ zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienmakler. Diese ist aber in der Praxis äußerst schwierig zu formulieren und hält in den meisten Fällen einer rechtlichen Würdigung nicht stand, da die Rechtsprechung hier (richtigerweise) sehr hohe Hürden festgelegt hat.

 

Sie spielen sich auch mit dem Gedanken, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück zu verkaufen? Gerne stehe ich Ihnen professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

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