Mittwoch, 21. Januar 2026

Was ist ein Flächennutzungsplan? – Einfach erklärt von Gerhard Fischermeier - Immobilienmakler in Ingolstadt

Der Flächennutzungsplan (kurz FNP) ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Gemeindeplanung. Er zeigt, wie die Flächen im gesamten Stadt-/Gemeindegebiet – zum Beispiel in Ingolstadt – langfristig genutzt werden sollen. 

Für Eigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien ist der Flächennutzungsplan eine wichtige Informationsquelle, insbesondere im Rahmen einer professionellen Immobilienberatung oder Immobilienbewertung.

 

Was regelt ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt dar, welche Nutzungen für bestimmte Bereiche vorgesehen sind, zum Beispiel:

·         Wohngebiete

·         Gewerbe- und Industrieflächen

·         Grünflächen und Parks

·         Landwirtschaftliche Flächen

·         Verkehrsflächen wie Straßen oder Bahnlinien

·         Flächen für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser

Dabei geht es nicht um einzelne Grundstücke, sondern um die gesamte städtebauliche Entwicklung einer Kommune wie z. B. Ingolstadt. 

Warum ist der Flächennutzungsplan wichtig?

Der Flächennutzungsplan sorgt dafür, dass sich eine Stadt oder Gemeinde geordnet und nachhaltig entwickeln kann. Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Natur sollen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Für Immobilieninteressierte beantwortet der Flächennutzungsplan unter anderem folgende Fragen:

·         Kann eine Fläche künftig Bauland werden?

·         Ist ein Gebiet langfristig als Wohngebiet geplant?

·         Bleibt ein Grundstück dauerhaft Grün- oder Landwirtschaftsfläche?

·         Sind neue Straßen oder Infrastrukturprojekte vorgesehen?

Gerade bei Kauf, Verkauf oder Bewertung von Immobilien in Ingolstadt sind diese Informationen besonders wertvoll. 

Schafft der Flächennutzungsplan Baurecht?

Nein. Der Flächennutzungsplan ist nicht rechtsverbindlich für Eigentümer und schafft kein direktes Baurecht.

Er ist jedoch:

·         verbindlich für Behörden

·         die Grundlage für Bebauungspläne

Erst ein Bebauungsplan legt konkret fest, was und wie gebaut werden darf. 

Bedeutung für Immobilienbewertung und Immobilienverkauf

Bei einer fundierten Immobilienbewertung spielt der Flächennutzungsplan eine wichtige Rolle. Er kann Hinweise auf die zukünftige Entwicklung eines Standortes geben und damit den Wert einer Immobilie beeinflussen.

Ein erfahrener Immobilienmakler in Ingolstadt, wie Gerhard Fischermeier von K & F Immobilien e. K., bezieht den Flächennutzungsplan gezielt in die Immobilienberatung ein – sowohl beim Verkauf von Häusern und Wohnungen als auch bei der Bewertung von Grundstücken. 

Wo kann man den Flächennutzungsplan einsehen?

Der Flächennutzungsplan kann in der Regel:

·         beim Bauamt oder im Rathaus

·         auf der offiziellen Website der Kommune

eingesehen werden. Viele Inhalte stehen heute auch digital zur Verfügung. 

Fazit: Flächennutzungsplan als wichtige Orientierung

Der Flächennutzungsplan zeigt, wie sich eine Stadt/Gemeinde langfristig entwickeln soll. Auch wenn er kein Baurecht schafft, ist er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Eigentümer, Käufer und Verkäufer.

Eine professionelle Immobilienberatung durch K & F Immobilien e. K., Inhaber Gerhard Fischermeier, hilft dabei, die Aussagen des Flächennutzungsplans richtig einzuordnen und fundierte Entscheidungen beim Immobilienverkauf, Immobilienkauf oder bei der Immobilienbewertung in Ingolstadt oder Umgebung zu treffen. 

Vorgenannte Ausführungen sind nur ein Auszug und nicht vollumfänglich!

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

 +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Donnerstag, 8. Januar 2026

Was sich 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter ändert


(Quelle: IVD-Bundesverband e. V.)

2026 treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer und Vermieter beachten müssen.

Mietpreisbremse wird verlängert

Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Die Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse bisher gegolten hat, setzen auch zukünftig auf sie. Im Zuge der sich ändernden Wohnungsmärkte wurden in Teilen die Gebietskulissen angepasst. Für Neuvermietungen in diesen angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete damit im Grundsatz weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Indexmietvertrag und möblierte Vermietung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, Indexmieten künftig zu begrenzen. Begründet wird dies mit der direkten Kopplung an die Verbraucherpreise, die in Phasen hoher Inflation zu deutlichen Mietsteigerungen führen kann. Für Vermieter bedeutet dies, dass Anpassungen aus Indexmietverträgen ab 2026 voraussichtlich einer gesetzlichen Obergrenze unterliegen werden. Die konkrete Ausgestaltung soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Zudem plant das Bundesjustizministerium weitergehende Änderungen bei Indexmiet- sowie Kurzzeitmietverträgen und beim möblierten Wohnen. Vermieter müssen daher damit rechnen, dass sich der rechtliche Rahmen in diesen Bereichen spürbar verändert. Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag zurück.

Heizung: Anforderungen des GEG treten in Kraft und CO₂-Preis steigt

Spätestens ab 1. Juli 2026 greift in Großstädten die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe ist an das Vorliegen der Wärmeplanungen gekoppelt, die derzeit überall in Arbeit sind. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 beschlossen haben. Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Dort, wo Kommunen bereits früher ihre Wärmeplanung verabschiedet haben, greift die Regelung bereits ab Verabschiedung der Wärmeplanung. Parallel dazu steigen für Heizöl- und Erdgasheizungen die laufenden Kosten, da der nationale CO₂-Preis bereits zu Jahresbeginn von 55 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne erhöht wird. Für Vermieter ist weiterhin das gesetzliche Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂‑Kosten zwischen Mietern und Vermietern anzuwenden, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Bis Ende 2026 müssen außerdem sämtliche Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Nach Installation der Technik besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter. Bei Verstößen drohen Mietminderungsrechte.

Förderung für neue Heizungen und Gebäudeeffizienz sinkt, Förderung von PV-Anlagen bleibt

Die Förderung für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen soll grundsätzlich auch 2026 fortgesetzt werden. Aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushaltes ist damit zu rechnen, dass 2026 das Budget für die Förderung neuer Heizungen und Gebäudeeffizienz sinken wird und so für die Förderung höhere Anforderungen zu erfüllen sein oder längere Warte- und Prüfzeiten entstehen könnten. Die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen bleibt 2026 zunächst bestehen, so dass Eigentümer weiterhin von steuerlichen Erleichterungen beim Betrieb kleinerer PV-Anlagen profitieren können.

Weitere rechtliche Entwicklungen bis Ende 2026 erwartet

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Expertenkommission eingesetzt, die derzeit an Vorschlägen zur Änderung des Mietrechts im Hinblick auf Mietpreisüberhöhung arbeitet. Dazu gehört auch die Frage, ob Verstöße gegen die Mietpreisbremse auch mit einem Bußgeld geahndet werden sollen oder ob zivilrechtliche Folgen ausreichen. Die Ergebnisse werden erst Ende 2026 erwartet. Mit einer Änderung des Gesetzes ist erst 2027 zu rechnen.

 

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
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Donnerstag, 18. Dezember 2025

Entwicklung am Ingolstädter Immobilienmarkt (Kaufobjekte) für gebrauchte Wohnimmobilien







Kurzzusammenfassung - Rückblick auf die letzten 12 Monate (Stand: Dez. 2025)

Ingolstadt zeigt im Betrachtungszeitraum (letzte 12 Monate bis Dezember 2025) eine leichte Stabilisierung bei Kaufpreisen für Bestandswohnungen und Bestandswohnhäuser. Baugrundstücke „gehen zäh“.

 

1. Bestandswohnhäuser:

Bei den klassischen Wohnhäusern (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sehe ich eine zweigeteilte Entwicklung.

·         Bestandshäuser (Baujahre vor 2000): Hier gab es in den letzten 12 Monaten nach wie vor Rückgänge oder eine Stagnation der Preise. Grund ist der Fokus der Käufer, die mittlerweile verstärkt auf die energetische Beschaffenheit der Immobilien achten. Häuser mit schlechter Energiebilanz und/oder mit Renovierungsstau erfahren deutliche Abschläge.

·         Neuere Häuser (ab Baujahr 2000): Aufgrund der hohen Neubaukosten weichen viele Käufer auf „junge Gebrauchtimmobilien“ aus. Dies hat die Preise in diesem Segment nun einigermaßen stabilisiert.

 

2. Bestandseigentumswohnungen:

Auch hier sehe ich eine ähnliche Entwicklung wie bei den vorgenannten Bestandswohnhäusern. Bevorzugt werden von Käufern nicht zu alte 2- bis 3-Zimmerwohnungen.

 

3. Baugrundstücke für den Haus-/Wohnungsbau:

Die Kaufpreise für Baugrundstücke sind in Ingolstadt rückläufig. Mit ausschlaggebend ist, dass Bauträger derzeit sehr zurückhaltend sind aufgrund der aktuell schwierigen Situation im Neubausegment und auch Privatpersonen aufgrund hoher Preise bei Neubauten die Füße eher stillhalten.

 

Prognose:

Da die Region Ingolstadt ja bekanntermaßen „SEHR AUDI-LASTIG“ ist und die deutschen Autobauer (somit auch die AUDI AG) mit Gewinneinbrüchen zu kämpfen haben und Arbeitsplätze abbauen (müssen), schaut es aktuell eher schlecht für die Region aus. Des Weiteren ist die finanziell miserable Lage der Stadt Ingolstadt nicht unbedingt förderlich und die aktuellen Zinsen für Immobiliendarlehen, in einer Größenordnung von aktuell rund 3,5 % bis 4,0 % (Prognose leicht steigend), tragen nicht wirklich zur Besserung bei.

Auch die Politik glänzt nicht unbedingt mit ihrer Bau- und Energiepolitik, was zusätzlich noch zur Verunsicherung beiträgt.

 

Vorgenannte Ausführungen sind meine derzeit persönlichen Wahrnehmungen.


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Montag, 1. Dezember 2025

Was ist ein Bebauungsplan? – Einfach erklärt von Gerhard Fischermeier - Immobilienmakler in Ingolstadt


Ist für ein Baugebiet ein Bebauungsplan (B-Plan) vorhanden, ist dieser eine verbindliche Vorgabe der Kommune/Stadt, die festlegt, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Wer also z. B. in Ingolstadt ein Haus bauen, eine Immobilie erweitern oder ein Grundstück kaufen möchte, sollte den Bebauungsplan unbedingt kennen, falls einer vorhanden ist.

Als erfahrener Immobilienmakler in Ingolstadt kann ich, Gerhard Fischermeier, Inhaber von K & F Immobilien e. K., Sie zu wesentlichen Punkten rund um einen Bebauungsplan informieren.


Was regelt ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan definiert unter anderem:

1. Art der Nutzung

Ob ein Grundstück in einem Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet liegt.

2. Maß der Bebauung

Hierzu gibt es Vorgaben zu:

·         Grundflächenzahl (GRZ) - Wie viel darf überbaut werden?

·         Geschossflächenzahl (GFZ) - Wie viel Geschossfläche ist erlaubt?

·         Gebäudehöhe

·         Zahl der Vollgeschosse

3. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien

Ob offen oder geschlossen gebaut werden darf und wo auf dem Grundstück Gebäude zulässig sind.

4. Dachform & Gestaltung

Regeln zu Dachformen, Fassaden, Garagen oder Carports.

5. Verkehrs- und Grünflächen

Straßen, Wege, Grünanlagen, Pflanzgebote oder Umweltschutzmaßnahmen.

 

Warum ist der Bebauungsplan so wichtig?

Ein Bebauungsplan sorgt für:

·         Rechtssicherheit bei Bauvorhaben

·         ein geordnetes Orts-/Stadtbild

·         die Vermeidung von Nutzungskonflikten

·         eine sichere Basis für die Immobilienbewertung

Gerade beim Immobilienkauf (auch in Ingolstadt) ist der B-Plan oft entscheidend für die Bebaubarkeit und den Wert eines Grundstücks.

Die K & F Immobilien e. K., Inhaber: Gerhard Fischermeier, unterstützt Sie dabei, Bebauungspläne richtig zu verstehen und die Möglichkeiten eines Grundstücks vernünftig einzuschätzen.

So treffen Sie sichere Entscheidungen und vermeiden ggf. Planungsfehler, die Zeit und Geld kosten. 

Vorgenannte Ausführungen sind nur ein Auszug und nicht vollumfänglich!

Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.


Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.
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Freitag, 14. November 2025

Das Grundbuch – Was Eigentümer und Käufer wissen sollten

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt oder kaufen möchte, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Doch was genau steht darin? Wer führt es? Und warum ist es so wichtig? Dieser Beitrag erklärt das Grundbuch sachlich und verständlich – ohne juristische Fachsprache.


Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien eines Grundbuchbezirks mit ihren rechtlichen Verhältnissen eingetragen sind. Es zeigt also, wer Eigentümer ist, welche Rechte andere an der Immobilie haben und welche Belastungen bestehen.

Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt, das Teil des zuständigen Amtsgerichts ist.

Wichtig: Das Grundbuch ist nicht frei einsehbar. Zugriff haben nur Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können – zum Beispiel Eigentümer, Banken oder Notare.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Ein Grundbuch besteht aus einem Deckblatt, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:

 

Deckblatt

Hier ist angegeben:

·         Zuständiges Amtsgericht

·         Grundbuch vom jeweiligen „Ort/Gemarkung“

·         Blattnummer


Bestandsverzeichnis

Hier wird beschrieben, welches Grundstück es überhaupt ist. Enthalten sind u. a.:

·         genaue Lage

·         Größe des Grundstücks

·         Flurnummer

·         Hinweise auf besondere Nutzungsrechte

Es ist sozusagen die „Visitenkarte“ des Grundstücks.

Abteilung I – Eigentumsverhältnisse

In dieser Abteilung steht:

·         Wer Eigentümer ist

·         Wie das Eigentum erworben wurde (z. B. Kauf, Erbe)

·         Zu welchem Anteil eine Person Eigentümer ist, wenn mehrere beteiligt sind


Abteilung II – Lasten und Beschränkungen

Hier finden sich rechtliche Einschränkungen wie z. B.:

·         Auflassungsvormerkungen

·         Wegerechte

·         Wohnrechte

·         Nießbrauch

·         Vorkaufsrechte

·         Leitungsrechte

·         Baulasten (bedingt)

·         Rückübertragungsrechte

·         usw.

Diese Rechte können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen, weil sie die Nutzung einschränken. Käufer sollten diese Abteilung daher immer genau prüfen.

Abteilung III – Grundpfandrechte

Dies ist die Abteilung für finanzielle Belastungen, etwa:

·         Hypotheken

·         Grundschulden

·         Rentenschulden

Sie werden meist von Banken eingetragen, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde. Beim Verkauf werden solche Einträge in der Regel „gelöscht“.

Warum ist das Grundbuch so wichtig?

Das Grundbuch hat in Deutschland eine besondere rechtliche Bedeutung, denn:

·         Was im Grundbuch genießt öffentlichen Glauben – wenn es um Eigentum oder Belastungen geht.

·         Eigentumswechsel werden erst durch die Eintragung wirksam.

·         Finanzierungen sind ohne Eintrag einer Grundschuld kaum möglich.

·         Sicherheit für Käufer: Das Grundbuch verhindert, dass jemand eine Immobilie verkauft, die ihm gar nicht gehört.

Es schafft also Transparenz und schützt sowohl Eigentümer, Verkäufer als auch Käufer.

Wie kommt man an einen Grundbuchauszug?

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann beim Grundbuchamt einen Auszug beantragen – persönlich, schriftlich oder über den Notar. Typische Gründe:

·         Immobilien(ver)kauf

·         Kreditaufnahme

·         Erforderliche Eintragungen/Löschungen von Rechten und/oder Pflichten


Zusammenfassung

Das Grundbuch ist das zentrale Dokument, wenn es um Eigentum an Immobilien geht. Auch wenn es auf den ersten Blick komplex erscheint, folgt es einer klaren Struktur. Für Käufer und Eigentümer ist ein Blick ins Grundbuch unverzichtbar – er schafft Transparenz, Sicherheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen.

Insgesamt handelt es sich hier nur um einen Auszug aus der Materie und ist nicht vollumfänglich!



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Dienstag, 28. Oktober 2025

Wohnbaudarlehen – Verlauf und Prognose

Die Darlehenszinsen für Wohnbaudarlehen (10-jährige Zinsfestbindung) haben sich in den letzten sechs Monaten weitgehend seitwärts bewegt und lagen in diesem Zeitraum in einer Spanne von etwa 3,40 % bis 3,90 %. Aktuell bewegen sich die Zinsen für Wohnbaukredite bei rd. 3,50 % bis 3,75 %. Natürlich handelt es sich hier nur um Durchschnittswerte. Abweichungen sowohl nach unten, als auch nach oben sind nicht ungewöhnlich und hängen auch immer vom Einzelfall ab.

 

Eine Prognose für die kommenden 6 Monate ist schwierig und hängt von vielen Faktoren ab, die auftreten können. Viele Finanzexperten erwarten demnach grundsätzlich ein weiter stabiles Zinsniveau mit leichter Aufwärtsentwicklung bis rd. 4,00 %. Ein deutlicher Rückgang der Zinsen ist lt. Experten in den nächsten sechs Monaten eher unwahrscheinlich.

 

Es ist ratsam, nicht auf sinkende Zinsen zu spekulieren und bei konkreten Bauvorhaben bzw. bei einem geplanten Immobilienkauf sich frühzeitig eine Finanzierung zu sichern.

 

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Montag, 29. September 2025

Die Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung – erklärt vom Immobilienmakler Gerhard Fischermeier aus Ingolstadt

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, stößt sehr schnell auf den Begriff „Teilungserklärung“ oder auch „Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung“. Für viele Käufer wirkt das erst einmal wie kompliziertes Juristendeutsch. Dabei ist dieses Dokument von zentraler Bedeutung: Es legt fest, wem was gehört und wie das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft funktioniert.

Immobilienmakler Gerhard Fischermeier, Inhaber des Maklerbüros K & F Immobilien e. K. in Ingolstadt erklärt Ihnen in einfachen Worten, was eine Teilungserklärung ist, warum sie so wichtig ist und worauf Käufer unbedingt achten sollten.


1. Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wird notariell erstellt und im Grundbuch eingetragen.

Inhaltlich regelt sie:

·   Sondereigentum: Welche Räume oder Flächen gehören ausschließlich einem Eigentümer (z. B. die Wohnung, ein Kellerraum oder eine Garage).

·   Gemeinschaftseigentum: Welche Teile des Gebäudes allen Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus, Aufzug, Fassade oder Außenanlagen).

·   Miteigentumsanteile: Jeder Eigentümer besitzt einen rechnerischen Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude.

Kurz gesagt: Die Teilungserklärung beantwortet die Frage: „Was gehört mir – und was gehört allen gemeinsam?“

2. Die Gemeinschaftsordnung – die Regeln für das Zusammenleben

Die Gemeinschaftsordnung ist i. d. R. Bestandteil der Teilungserklärung. Sie regelt das Miteinander und sorgt für klare Strukturen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Typische Inhalte sind:

·   Stimmrechte in der Eigentümerversammlung (z. B. nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen)

·   Kostenverteilung für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung usw.

·   Nutzungsrechte (z. B. ob eine Wohnung auch gewerblich genutzt werden darf)

·   Sondernutzungsrechte wie z. B. die alleinige Nutzung eines Stellplatzes oder eines Gartenanteils

 

3. Warum ist die Teilungserklärung für Käufer so wichtig?

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die Teilungserklärung unbedingt genau prüfen. Viele Punkte können den Alltag, die Kosten und die Rechte innerhalb der Gemeinschaft stark beeinflussen.

Beispiele:

·   Fenster: Gehören sie zum Gemeinschaftseigentum oder trägt jeder Eigentümer die Verantwortung selbst?

·   Stimmrechte: Haben Eigentümer mit mehreren Wohnungen mehr Einfluss als andere?

·   Sondernutzungsrechte: Ein eigener Garten oder Stellplatz kann den Wert einer Wohnung deutlich steigern.

 

4. FAQ zur Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

Was ist eine Teilungserklärung - einfach erklärt?
Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, welche Teile einer Immobilie einem einzelnen Eigentümer gehören (Sondereigentum) und welche alle gemeinsam nutzen (Gemeinschaftseigentum).

Wo finde ich die Teilungserklärung meiner Wohnung?
Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt geführt. In der Regel erhalten Sie sie über den Notar, die Hausverwaltung oder beim Kauf direkt vom Verkäufer.

Kann man die Teilungserklärung nachträglich ändern?
Ja, aber grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Änderungen müssen aber gesetzeskonform sein, notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu werden.

Warum sollte ich die Teilungserklärung vor dem Kauf lesen?
Weil sie bestimmt, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Rechte Sie haben und welche Pflichten Sie übernehmen müssen.

 

5. Resümee

Die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung ist das Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie regelt Eigentum, Pflichten und das Zusammenleben.

Mein Tipp als Immobilienmakler in Ingolstadt: Prüfen Sie dieses Dokument immer genau, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Bei Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

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