Zunächst wird der Bodenwert unter Hinzuziehung von
Vergleichswerten oder mit Hilfe von Richtwerten ermittelt.
Daneben werden von den nachhaltig erzielbaren Roherträgen
(Nettomieten) die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und der
der umgelegten Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten Grundstücksreinertrag
wird der auf den Bodenwert entfallene Liegenschaftszins in Abzug gebracht und
man erhält den Gebäudereinertrag. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer mit einem sich aus dem Liegenschaftszinssatz ergebenden
Multiplikator kapitalisiert und man erhält den Gebäudeertragswert. Sofern z. B. ein
Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom Gebäudeertragswert
abzuziehen. Nun wird zu diesem berichtigten Gebäudeertragswert der vorher schon ermittelte Bodenwert
addiert und man erhält den Ertragswert.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen