- Eichstätt: 1,2%
- Pfaffenhofen: 1,9%
- Neuburg: 2,0%
- Ingolstadt: 3,3%
- GESAMTREGION: 2,1%
Quelle: Arbeitsagentur
Freitag, 28. Juni 2013
Donnerstag, 27. Juni 2013
Anschlusskosten und Benutzungsgebühren eines Haus- oder Grundstücksanschlusses
Anschlusskosten sind Aufwendungen, die der Gemeinde bei Herstellung,
Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie durch die Unterhaltung
eines Haus- oder Grundstücksanschlusses an Versorgungsleitungen und
Abwasserbeseitigungsanlagen entstehen und vom Hauseigentümer zu ersetzen
sind. Es handelt sich um einen reinen Kostenersatz.
Für Bauherren besteht im Rahmen einer Gemeindesatzung Anschluss- und Benutzungszwang. Energieversorgungsunternehmen sind im Gegenzug auch ihrerseits verpflichtet, alle im Versorgungsgebiet befindlichen Anwohner an ihr Versorgungssystem anzuschließen. Die Regelungen hierüber finden sich in den länderunterschiedlichen Kommunalabgabegesetzen. Zu unterscheiden sind solche reinen Anschlusskosten vom Erschließungsbeitrag, den die Kommune zur Deckung des Aufwandes zur Herstellung ihrer Erschließungsanlagen (Kanal, Wasserleitungen usw.) erhebt. Die Anschlusskosten können jedoch durch Gemeindesatzung in den Erschließungsbeitrag einbezogen werden. Die Kosten werden in tatsächlich entstandener Höhe oder nach Durchschnittssätzen errechnet. Die Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und den Kanal hängen vom Wasserverbrauch ab. Über sie wird auch der Aufwand für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung abgedeckt.
Gemeinden können aber auch beschließen, die Anschlusskosten nicht gesondert zu erheben, sondern sie in die laufenden Benutzungsgebühren einzurechnen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Für Bauherren besteht im Rahmen einer Gemeindesatzung Anschluss- und Benutzungszwang. Energieversorgungsunternehmen sind im Gegenzug auch ihrerseits verpflichtet, alle im Versorgungsgebiet befindlichen Anwohner an ihr Versorgungssystem anzuschließen. Die Regelungen hierüber finden sich in den länderunterschiedlichen Kommunalabgabegesetzen. Zu unterscheiden sind solche reinen Anschlusskosten vom Erschließungsbeitrag, den die Kommune zur Deckung des Aufwandes zur Herstellung ihrer Erschließungsanlagen (Kanal, Wasserleitungen usw.) erhebt. Die Anschlusskosten können jedoch durch Gemeindesatzung in den Erschließungsbeitrag einbezogen werden. Die Kosten werden in tatsächlich entstandener Höhe oder nach Durchschnittssätzen errechnet. Die Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und den Kanal hängen vom Wasserverbrauch ab. Über sie wird auch der Aufwand für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung abgedeckt.
Gemeinden können aber auch beschließen, die Anschlusskosten nicht gesondert zu erheben, sondern sie in die laufenden Benutzungsgebühren einzurechnen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 24. Juni 2013
Umlageschlüssel im Mietrecht
Sollen laut Mietvertrag die Betriebskosten als Vorauszahlung bzw. im
Wege einer Umlage entrichtet werden, muss eine Abrechnung erfolgen, bei
der die für das Gebäude entstehenden Betriebskosten auf die einzelnen
Mieter umgelegt, also verteilt werden. Der Maßstab für diese
Kostenverteilung ist der Umlageschlüssel, der je nach Kostenart
unterschiedlich zur Anwendung kommt.
Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 556a BGB. Danach sind Betriebskosten vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Mietvertrag nach dem Anteil der Wohnfläche (der Wohnung an der Wohnfläche des Hauses) umzulegen. Hängen die Betriebskosten jedoch vom erfassten Verbrauch oder der erfassten Verursachung durch den einzelnen Mieter ab, sind sie nach dem Maßstab des Verbrauchs beziehungsweise der Verursachung umzulegen. Das bedeutet: Sind Zähler oder Messgeräte vorhanden, müssen die entsprechenden Messwerte auch berücksichtigt und die Kosten danach aufgeteilt werden. Sind keine Messgeräte installiert, ist die Umlage nach dem Anteil an der Wohnfläche durchzuführen. Vorgeschrieben ist die Erfassung des Verbrauchs durch Zähler für Heiz- und Warmwasserkosten laut Heizkostenverordnung.
Sind in den meisten Wohnungen Zähler installiert worden, in einer aber noch nicht, kann es der Vermieter jedoch ausnahmsweise bei der vorher praktizierten Abrechnung nach Quadratmetern belassen. Zweifel des Mieters an der Gerechtigkeit der Umlage rechtfertigen in diesem Fall keine Änderung des Umlageschlüssels (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 188/07, Urteil vom 12.03.2008).
Sollen von der gesetzlichen Regelung abweichende Umlageschlüssel verwendet werden, ist dies mietvertraglich zu regeln. Ohne explizite Vereinbarung gilt die gesetzliche Regelung. Als andere Umlageschlüssel werden zum Beispiel die Eigentumsanteile des Gebäudes verwendet (insbesondere bei Eigentumswohnanlagen), ferner die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen oder auch der Rauminhalt der Wohnungen.
Bei Heiz- und Warmwasserkosten ist eine Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels nur sehr eingeschränkt möglich. Die Heizkostenverordnung erlaubt eine nicht am gemessenen Verbrauch ausgerichtete Abrechnung nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter bewohnt (§ 2 HeizKV). § 11 Heizkostenverordnung erlaubt weitere Ausnahmen von den Vorschriften über die Pflichten zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Abrechnung zum Beispiel für Fälle, in denen sich der Einbau entsprechender Zähler auch in zehn Jahren nicht amortisieren würde.
Eine Änderung des Umlageschlüssels kann auch während eines laufenden Mietverhältnisses durchgeführt werden. Der Vermieter kann dann den Umlageschlüssel mit Hilfe einer Erklärung in Textform auch ohne Zustimmung des Mieters ändern und bestimmen, dass bestimmte Kostenpositionen künftig verbrauchsabhängig umgelegt werden sollen. Die Änderung kann allerdings nur für den kommenden, noch nicht laufenden Abrechnungszeitraum stattfinden. Bei Inklusiv- beziehungsweise Teilinklusivmieten gelten besondere Regeln.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 556a BGB. Danach sind Betriebskosten vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Mietvertrag nach dem Anteil der Wohnfläche (der Wohnung an der Wohnfläche des Hauses) umzulegen. Hängen die Betriebskosten jedoch vom erfassten Verbrauch oder der erfassten Verursachung durch den einzelnen Mieter ab, sind sie nach dem Maßstab des Verbrauchs beziehungsweise der Verursachung umzulegen. Das bedeutet: Sind Zähler oder Messgeräte vorhanden, müssen die entsprechenden Messwerte auch berücksichtigt und die Kosten danach aufgeteilt werden. Sind keine Messgeräte installiert, ist die Umlage nach dem Anteil an der Wohnfläche durchzuführen. Vorgeschrieben ist die Erfassung des Verbrauchs durch Zähler für Heiz- und Warmwasserkosten laut Heizkostenverordnung.
Sind in den meisten Wohnungen Zähler installiert worden, in einer aber noch nicht, kann es der Vermieter jedoch ausnahmsweise bei der vorher praktizierten Abrechnung nach Quadratmetern belassen. Zweifel des Mieters an der Gerechtigkeit der Umlage rechtfertigen in diesem Fall keine Änderung des Umlageschlüssels (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 188/07, Urteil vom 12.03.2008).
Sollen von der gesetzlichen Regelung abweichende Umlageschlüssel verwendet werden, ist dies mietvertraglich zu regeln. Ohne explizite Vereinbarung gilt die gesetzliche Regelung. Als andere Umlageschlüssel werden zum Beispiel die Eigentumsanteile des Gebäudes verwendet (insbesondere bei Eigentumswohnanlagen), ferner die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen oder auch der Rauminhalt der Wohnungen.
Bei Heiz- und Warmwasserkosten ist eine Änderung des gesetzlichen Umlageschlüssels nur sehr eingeschränkt möglich. Die Heizkostenverordnung erlaubt eine nicht am gemessenen Verbrauch ausgerichtete Abrechnung nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter bewohnt (§ 2 HeizKV). § 11 Heizkostenverordnung erlaubt weitere Ausnahmen von den Vorschriften über die Pflichten zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Abrechnung zum Beispiel für Fälle, in denen sich der Einbau entsprechender Zähler auch in zehn Jahren nicht amortisieren würde.
Eine Änderung des Umlageschlüssels kann auch während eines laufenden Mietverhältnisses durchgeführt werden. Der Vermieter kann dann den Umlageschlüssel mit Hilfe einer Erklärung in Textform auch ohne Zustimmung des Mieters ändern und bestimmen, dass bestimmte Kostenpositionen künftig verbrauchsabhängig umgelegt werden sollen. Die Änderung kann allerdings nur für den kommenden, noch nicht laufenden Abrechnungszeitraum stattfinden. Bei Inklusiv- beziehungsweise Teilinklusivmieten gelten besondere Regeln.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 4. Juni 2013
Aktueller IVD-Marktbericht zum bayerischen Immobilienmarkt
Das
IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 04.06.2013 auf einer
Pressekonferenz den traditionellen Marktbericht „Wohnimmobilien-Kaufobjekte
Frühjahr 2013 Bayern“ vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise
sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über www.ivd-sued.net
erworben werden.
„Die anhaltend starke Nachfrage gepaart mit einer nach wie vor unzureichenden Bautätigkeit und einer steigenden Bevölkerung hat auf dem Münchner Immobilienmarkt“, so Prof. Stephan Kippes, „zu einer deutlichen Verknappung und einem sehr hohen Preisniveau geführt, das im bundesweiten Vergleich beispiellos ist.“
Aschaffenburg
Besonders gut nachgefragt sind qualitativ hochwertige Eigentumswohnungen im Stadtkern bzw. in den guten innerstädtischen Lagen oder am Godelberg. Das Preisniveau solcher Objekte ist sehr hoch. Das Angebot an kleineren 1- bis 2- Zimmerwohnungen ist deutlich breiter. Die Nachfrage nach diesen Objekten ist jedoch eher durchschnittlich.
SchweinfurtDas beherrschende Thema in Schweinfurt ist der Abzug der US-Streitkräfte vom Standort Schweinfurt. Inwieweit dies Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und insbesondere auf den Immobilienmarkt haben wird, bleibt abzuwarten. Bei den derzeitigen Preisen für Eigentumswohnungen gibt es je nach Alter, Zustand und Lage sehr große Unterschiede. Das knappe Angebot hat hier schon zu vereinzelten und im hochwertigen Bereich zu stärkeren Preissteigerungen geführt. Auch bei den Einfamilienhäusern trifft eine verstärkte Nachfrage auf ein kleiner werdendes Angebot. Dies hat auch in diesem Bereich zu moderaten Preissteigerungen geführt.
Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, von folgenden Trends:
- Einer Hochrechnung des IVD-Instituts zufolge liegt das Immobilienumsatzvolumen im 1.Quartal 2013 in Bayern etwa -5,1 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums, wobei das 1.Quartal 2012 zu den umsatzstärksten Quartalen vergangener Jahre zählt. Insgesamt wurden zwischen Januar und März 2013 bayernweit Immobilien im Wert von ca. 10,04 Mrd. € umgesetzt.
- Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden in Bayern im Jahr 2012 insgesamt 35.762 Wohnungen fertiggestellt. Im Vergleich zum Jahr 2011 lag die Veränderung bei -5,3 %.
- Die Zahl der Baugenehmigungen legte dagegen im Vergleich 2012 zu 2011 um +2,6 % auf 47.041 Wohnungen zu.
- Den Berechnungen des IVD-Instituts zufolge nahm das verfügbare Einkommen pro Einwohner in Bayern seit 1995 im Durchschnitt um etwa +41,0 % zu. Die Preise für Einfamilienhäuser haben im gleichen Zeitraum um rund +8,0 % zugelegt.
- In München stiegen die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser viel stärker als das Einkommen. Hier legte das verfügbare Einkommen zwischen 1995 und 2013 um etwa +34,0 % und der durchschnittliche Einfamilienhauspreis (nominal) um rund +65,0 % zu.
- In einem durchschnittlichen Preis für ein freistehendes Einfamilienhaus (guter Wohnwert) in München in Höhe von 1.040.000 € sind beachtliche 840.000 € für den Baugrund enthalten. Somit liegt das Budget für die eigentliche Bebauung in München im Frühjahr 2013 bei 19,0 %, in Ingolstadt bei 21,0 % und in Nürnberg bei 31,0 %.
- An der Anzahl der Zwangsversteigerungen je 100.000 Haushalte gemessen verzeichnen die Bundesländer Hamburg mit 9 Terminen, Berlin mit 20 Terminen und Bayern mit 24 Terminen/100.000 Haushalte nach Angaben der Argetra GmbH die niedrigsten Werte deutschlandweit.
- In den sieben bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands konnte zwischen Januar und April 2013 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang der Anzahl der Zwangsversteigerungstermine festgestellt werden. Am stärksten gingen die Werte gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Jahres in den Städten München (-33,0 %) und Stuttgart (-32,1 %) zurück.
- Den Ergebnissen des aktuell veröffentlichten Zensus 2011 lebten in Deutschland im Jahr 2011 etwa 1,5 Mio. Menschen weniger als bisher angenommen. In Bayern lebten 2011 rund 1,2 % weniger Einwohner.
- Die Anzahl der Wohnungen lag den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes zufolge 2011 bundesweit um 500.000 Wohnungen über dem angenommen Wert.
Der Marktbericht "Wohnimmobilien Kaufobjekte Frühjahr 2013 Bayern" kann beim IVD-Institut (Gabelsbergerstr. 36, 80333 München, Tel. 089/29082020, institut@ivd-sued.net oder im Online-Shop erworben werden.
Quelle:
Immobilienverband Deutschland IVD - Verband der Immobilienberater, Makler,
Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V.
Geschäftsstelle München und Presseabteilung: Gabelsbergerstr. 36, 80333 München
Geschäftsstelle Stuttgart: Calwer Str. 11, 70173 Stuttgartwww.ivd-sued.net
Vereinsregisternummer: VR 18452 Amtsgericht: München
Pressekontakt:Prof. Dr. Stephan Kippes, presse@ivd-sued.net
Tel.: 089 / 29 08 20 - 13 Fax: 089 / 22 66 23
„Die
Ursache für die aktuelle Objektverknappung auf dem Immobilienmarkt ist in vielen
Regionen“, so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts,
„eine starke Nachfrage nach Wohnimmobilien, die einerseits durch die gestiegene
Attraktivität der sicheren Anlageform Immobilie und die historisch niedrigen
Zinsen, andererseits durch die vergleichbar günstige Entwicklung des
Arbeitsmarktes gestärkt wurde. Negativ beeinflusst wird diese Entwicklung
zusätzlich durch die unzureichende Neubautätigkeit vergangener Jahre. Daher
dreht sich seit einigen Jahren die Immobilienpreisspirale aufgrund des
leergefegten Marktes weiter nach oben. Daran ändert auch nichts, dass das
Statistische Bundesamt in seinem neuen Zensus mancherorts die Bevölkerungszahl
nach unten und den Wohnungsbestand nach oben korrigiert hat.“
„Auch
im Frühjahr 2013 verzeichnen“, so IVD-Vorstandsmitglied Günther Gültling, „in
der gesamtbayerischen Betrachtung fast alle Marktsegmente steigende Werte.
Allerdings fallen die Anstiege des Preisniveaus nicht so stark aus wie in den
vergangenen Jahren.“ Den höchsten Anstieg verzeichnen in Bayern im Frühjahr 2013
mit +2,8 % die Baugrundstückpreise für Einfamilienhäuser, gefolgt von
Reihenmittelhäusern/Neubau mit +1,7 %. Die Preise für Doppelhaushälften/Neubau
stiegen um +1,3 %, für freistehende Einfamilienhäuser um +0,7 %,
Eigentumswohnungen/Bestand +0,8 %, neuerrichtete Neubauwohnungen +1,2 %, die
Reihenmittelhäuser/Bestand und Doppelhaushälften/Bestand um jeweils
+0,6 %.
Wie
deutlich der Anstieg in den vergangenen Jahren ausfiel, wird bei der Betrachtung
der Kaufpreise im 10-Jahres-Vergleich deutlich. So verzeichneten die
Baugrundpreise für freistehende Einfamilienhäuser im Vergleich Frühjahr 2013
gegenüber Frühjahr 2003 einen beachtlichen Anstieg von nominal +49,4 %, die
freistehenden Einfamilienhäuser +33,9 %, Doppelhaushälften/Bestand +36,4 %,
Reihenmittelhäuser/Bestand +28,2 % und die Eigentumswohnungen aus dem Bestand
+23,8 %.
„Die anhaltend starke Nachfrage gepaart mit einer nach wie vor unzureichenden Bautätigkeit und einer steigenden Bevölkerung hat auf dem Münchner Immobilienmarkt“, so Prof. Stephan Kippes, „zu einer deutlichen Verknappung und einem sehr hohen Preisniveau geführt, das im bundesweiten Vergleich beispiellos ist.“
Mit
Beginn der Eurokrise und der damit verbundenen Flucht in risikoarme
Immobilienanlagen verbuchen die Kaufobjekte in München stetig steigende Preise.
Im Frühjahr 2013 wird dieser Trend erneut fortgesetzt. Beträchtliche Anstiege
verzeichnen in München im Frühjahr 2013 gegenüber dem Herbst 2012 die
Baugrundpreise für Einfamilienhäuser und die Eigentumswohnungen/Neubau mit
+14,3 % bzw. +10,0 %. Es folgen die Eigentumswohnungen/Bestand +7,9 %, die
neugebauten Reihenmittelhäuser +6,2 % und die Doppelhaushälften/Bestand
+5,9 %.
Besonders
deutlich wird der Anstieg der nominalen Kaufpreise in München im
10-Jahres-Vergleich. Die Baugrundstückpreise für Einfamilienhäuser haben sich im
genannten Zeitraum verdoppelt. Die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser
sind seit Frühjahr 2003 sogar um +52,9 %, die Reihenmittelhäuser/Bestand
+59,5 %, die Doppelhaushälften/Bestand +61,0 % und die
Eigentumswohnungen/Bestand +64,0 % gestiegen.
Ähnlich
dem Bayerntrend entwickelten sich die Immobilienkaufpreise in Oberbayern. Mit
+5,8 % tendierten die Baugrundstückpreise für Einfamilienhäuser im Frühjahr 2013
etwas stärker als die für Geschossbauten mit +5,1 %. Die Kaufpreise für
Eigentumswohnungen/Bestand stiegen im Frühjahr 2013 gegenüber Herbst 2012 um
+4,8 % und für neugebaute Eigentumswohnungen um +4,7 %. Mit einem Anstieg von
+2,2 % für Reihenmittelhäuser sowie +2,5 % für Doppelhaushälften fällt bei den
Bestandsobjekten die Veränderung im Frühjahr 2013 zum Herbst 2012 etwas
verhaltener als bei den Neubauobjekten aus. Hier verzeichnen die
Reihenmittelhäuser einen Anstieg von +3,2 % und die Doppelhaushälften
+3,1 %.
Vom
Frühjahr 2003 bis Frühjahr 2013 sind in Oberbayern die Anstiege bei den
Baugrundstücken für Einfamilienhäuser mit +41,6 % am höchsten, gefolgt von den
Doppelhaushälften aus dem Bestand +35,8 %, den Baugrundpreisen für Geschossbau
+33,6 % und den freistehenden Einfamilienhäuser +33,4 %. Die nominalen
Kaufpreise für Reihenmittelhäuser/Bestand sind im untersuchten Zeitraum um
+27,0 %, die Eigentumswohnungen/Neubau +25,5 % und die
Eigentumswohnungen/Bestand +23,8 % gestiegen.
Derzeit
gibt es nach Ansicht des IVD-Instituts keine Anzeichen dafür, dass die
Marktsituation auf den Immobilienmärkten in München und in den bayerischen
Ballungszentren sich mittelfristig entspannen wird. Die Kaufbereitschaft ist
sowohl bei den Kapitalanlegern als auch bei den Eigennutzern, trotz steigenden
Kaufpreisen nach wie vor sehr groß, bei einem sehr begrenzt vorhandenen
Angebot.
Augsburg
Auf
dem Augsburger Immobilienmarkt ist ein Trend zum Verkäufermarkt zu beobachten.
Die Nachfrageentwicklung für Neubauwohnungen ist als stark zunehmend
einzustufen. Insbesondere Wohnungen in guten und sehr guten Wohnlagen, mit guter
Infrastruktur und gehobener Ausstattung, werden am Markt verstärkt nachgefragt.
Eine ähnliche Entwicklung ist bei Wohnungen in mittleren Wohnlagen zu
beobachten. Gesucht werden sowohl Objekte zur Eigennutzung als auch zur
Kapitalanlage. Aschaffenburg
Besonders gut nachgefragt sind qualitativ hochwertige Eigentumswohnungen im Stadtkern bzw. in den guten innerstädtischen Lagen oder am Godelberg. Das Preisniveau solcher Objekte ist sehr hoch. Das Angebot an kleineren 1- bis 2- Zimmerwohnungen ist deutlich breiter. Die Nachfrage nach diesen Objekten ist jedoch eher durchschnittlich.
Ingolstadt
Bedingt
durch eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten bundesweit verzeichnet die Stadt
Ingolstadt kontinuierlich hohe Zuzüge. Das hat zur Folge, dass ein großer
Nachfrageüberhang sowohl bei den Miet- als auch Kaufobjekten in allen Segmenten
des Wohnimmobilienmarktes herrscht, der sich stark preistreibend
auswirkt.
Kempten
Das
Angebot an verfügbaren Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und
Baugrundstücken ist in Kempten begrenzt und deckt nicht die allgemeine
Nachfrage. Gesucht werden derzeit Objekte in allen wohnwirtschaftlichen
Bereichen.
Nürnberg
Die
sehr gute Nachfrage nach Immobilien aus dem Vorjahr setzt sich auch im Frühjahr
2013 fort. Im Focus der Nachfrage stehen Eigentumswohnungen, Reihen- und
Doppelhäuser zum Eigenbedarf, als auch Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser
zur Kapitalanlage. Neubauprojekte werden häufig bereits in der Planungsphase
verkauft. Die
hohen Immobilienpreise wirken nicht nachfragehemmend; sie werden vielmehr durch
nach wie vor sehr niedrige Bauzinskonditionen und latent vorhandene Ängste
aufgrund der Eurokrise kompensiert.SchweinfurtDas beherrschende Thema in Schweinfurt ist der Abzug der US-Streitkräfte vom Standort Schweinfurt. Inwieweit dies Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und insbesondere auf den Immobilienmarkt haben wird, bleibt abzuwarten. Bei den derzeitigen Preisen für Eigentumswohnungen gibt es je nach Alter, Zustand und Lage sehr große Unterschiede. Das knappe Angebot hat hier schon zu vereinzelten und im hochwertigen Bereich zu stärkeren Preissteigerungen geführt. Auch bei den Einfamilienhäusern trifft eine verstärkte Nachfrage auf ein kleiner werdendes Angebot. Dies hat auch in diesem Bereich zu moderaten Preissteigerungen geführt.
Im Einzelnen berichtete Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, von folgenden Trends:
- Einer Hochrechnung des IVD-Instituts zufolge liegt das Immobilienumsatzvolumen im 1.Quartal 2013 in Bayern etwa -5,1 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums, wobei das 1.Quartal 2012 zu den umsatzstärksten Quartalen vergangener Jahre zählt. Insgesamt wurden zwischen Januar und März 2013 bayernweit Immobilien im Wert von ca. 10,04 Mrd. € umgesetzt.
- Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden in Bayern im Jahr 2012 insgesamt 35.762 Wohnungen fertiggestellt. Im Vergleich zum Jahr 2011 lag die Veränderung bei -5,3 %.
- Die Zahl der Baugenehmigungen legte dagegen im Vergleich 2012 zu 2011 um +2,6 % auf 47.041 Wohnungen zu.
- Den Berechnungen des IVD-Instituts zufolge nahm das verfügbare Einkommen pro Einwohner in Bayern seit 1995 im Durchschnitt um etwa +41,0 % zu. Die Preise für Einfamilienhäuser haben im gleichen Zeitraum um rund +8,0 % zugelegt.
- In München stiegen die Kaufpreise für freistehende Einfamilienhäuser viel stärker als das Einkommen. Hier legte das verfügbare Einkommen zwischen 1995 und 2013 um etwa +34,0 % und der durchschnittliche Einfamilienhauspreis (nominal) um rund +65,0 % zu.
- In einem durchschnittlichen Preis für ein freistehendes Einfamilienhaus (guter Wohnwert) in München in Höhe von 1.040.000 € sind beachtliche 840.000 € für den Baugrund enthalten. Somit liegt das Budget für die eigentliche Bebauung in München im Frühjahr 2013 bei 19,0 %, in Ingolstadt bei 21,0 % und in Nürnberg bei 31,0 %.
- An der Anzahl der Zwangsversteigerungen je 100.000 Haushalte gemessen verzeichnen die Bundesländer Hamburg mit 9 Terminen, Berlin mit 20 Terminen und Bayern mit 24 Terminen/100.000 Haushalte nach Angaben der Argetra GmbH die niedrigsten Werte deutschlandweit.
- In den sieben bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands konnte zwischen Januar und April 2013 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang der Anzahl der Zwangsversteigerungstermine festgestellt werden. Am stärksten gingen die Werte gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Jahres in den Städten München (-33,0 %) und Stuttgart (-32,1 %) zurück.
- Den Ergebnissen des aktuell veröffentlichten Zensus 2011 lebten in Deutschland im Jahr 2011 etwa 1,5 Mio. Menschen weniger als bisher angenommen. In Bayern lebten 2011 rund 1,2 % weniger Einwohner.
- Die Anzahl der Wohnungen lag den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes zufolge 2011 bundesweit um 500.000 Wohnungen über dem angenommen Wert.
Der Marktbericht "Wohnimmobilien Kaufobjekte Frühjahr 2013 Bayern" kann beim IVD-Institut (Gabelsbergerstr. 36, 80333 München, Tel. 089/29082020, institut@ivd-sued.net oder im Online-Shop erworben werden.
Quelle:
Immobilienverband Deutschland IVD - Verband der Immobilienberater, Makler,
Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V.
Geschäftsstelle München und Presseabteilung: Gabelsbergerstr. 36, 80333 München
Geschäftsstelle Stuttgart: Calwer Str. 11, 70173 Stuttgartwww.ivd-sued.net
Vereinsregisternummer: VR 18452 Amtsgericht: München
Pressekontakt:Prof. Dr. Stephan Kippes, presse@ivd-sued.net
Tel.: 089 / 29 08 20 - 13 Fax: 089 / 22 66 23
Abonnieren
Posts (Atom)