Nach § 14 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnungen (ImmoWertV)
sind „Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, im Sinne des §
193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Baugesetzbuchs) die Zinssätze, mit
denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im
Durchschnitt marktüblich verzinst werden.“ Die Liegenschaftszinssätze
werden durch Gutachterausschüsse ermittelt, die hierüber auch
entsprechende Auskünfte erteilen. Auch Makler können auf der Grundlage
der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte
Liegenschaftszinssätze zuverlässig ermitteln.
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentraler Faktor der Wertermittlung
einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit
einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes
bestimmt sich nach der Art und Lage des Objektes.
Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst.
Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den
Vervielfältiger (einen "Rentenbarwertfaktor") ein. Die Multiplikation
des Vervielfältigers mit dem auf das Gebäude treffenden Reinertrag
ergibt den Gebäudeertragswert. Ein Überblick über die
Rentenbarwertfaktoren findet sich in der Anlage zu § 20 der ImmoWertV.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 28. Februar 2014
Donnerstag, 27. Februar 2014
Der Arbeitsmarkt in Ingolstadt und in den angrenzenden Landkreisen (Stand: Febr. 2014)
Quelle: http://ingolstadt-today.de/lesen--arbeitslosenquote-steigt-auf-2-8-prozent[6068].html
Im Stadtgebiet Ingolstadt ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im Februar geringfügig um zwei auf 2836 Personen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es 122 Arbeitslose mehr. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Vormonat und im Vorjahr bei 3,9 Prozent. Aktuell sind auf der Schanz 1506 unbesetzte Stellen gemeldet, das sind 343 Stellen oder 29,5 Prozent mehr als im Februar vergangenen Jahres.
Eine Ausnahme im regionalen Vergleich zeigt die Arbeitsmarktentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen. Dort ist die Arbeitslosigkeit im Monat Februar leicht gesunken. 1685 Personen und damit 34 weniger als vor Monatsfrist sind auf Beschäftigungssuche. Im Vergleich zum Februar vergangenen Jahres sind es neun arbeitslose Menschen weniger. Die Arbeitslosenquote sank leicht auf 2,5 Prozent (Vormonat: 2,6, Vorjahr: 2,6). Das Arbeitsplatzangebot mit 525 offenen Stellen bewegt sich oberhalb des Vormonats- (505) und Vorjahresniveaus (496).
Im Landkreis Eichstätt nahm die Arbeitslosigkeit saisonbedingt zu. 1237 Personen – das sind 21 mehr als vor Monatsfrist – waren hier im Berichtsmonat auf Beschäftigungssuche. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der arbeitslosen Menschen um 89. Die Arbeitslosenquote beträgt 1,8 Prozent (Vormonat: 1,7, Vorjahr: 1,7). 556 Arbeitsstellen und damit 96 (20,9 Prozent) mehr als im Vorjahr sind als vakant gemeldet.
Auch im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist im Februar eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. 1476 Personen und damit 29 mehr als einen Monat zuvor sind aktuell arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen Zuwachs um 72 Personen. Die Arbeitslosenquote ist mit 2,8 Prozent gegenüber dem Vormonat gleich geblieben. Im Februar vergangenen Jahres lag sie bei 2,7 Prozent. Das Beschäftigungsangebot mit 402 Stellen bedeutet eine Zunahme um 41 im Vergleich zum Januar. Im Vorjahresvergleich beträgt das Plus 46 Arbeitsplätze (12,9 Prozent).
Dienstag, 11. Februar 2014
Was ist eigentlich ein Leibgeding?
Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man wiederkehrende,
vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einen
Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem
unentgeltlichen Wohnungsrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden in
der Regel im Zusammenhang mit der altersbedingten Übertragung des
Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof auf einen der späteren Erben
getroffen. Dieser (meist der älteste Sohn) verpflichtet sich zu
lebenslangen Unterhaltsleistungen, der Gewährung von Unterkunft und
nicht selten auch der Pflege in alten und kranken Tagen.
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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