Nach § 14 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnungen (ImmoWertV)
sind „Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, im Sinne des §
193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Baugesetzbuchs) die Zinssätze, mit
denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im
Durchschnitt marktüblich verzinst werden.“ Die Liegenschaftszinssätze
werden durch Gutachterausschüsse ermittelt, die hierüber auch
entsprechende Auskünfte erteilen. Auch Makler können auf der Grundlage
der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte
Liegenschaftszinssätze zuverlässig ermitteln.
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentraler Faktor der Wertermittlung
einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit
einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes
bestimmt sich nach der Art und Lage des Objektes.
Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst.
Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den
Vervielfältiger (einen "Rentenbarwertfaktor") ein. Die Multiplikation
des Vervielfältigers mit dem auf das Gebäude treffenden Reinertrag
ergibt den Gebäudeertragswert. Ein Überblick über die
Rentenbarwertfaktoren findet sich in der Anlage zu § 20 der ImmoWertV.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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