Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man wiederkehrende,
vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einen
Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem
unentgeltlichen Wohnungsrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden in
der Regel im Zusammenhang mit der altersbedingten Übertragung des
Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof auf einen der späteren Erben
getroffen. Dieser (meist der älteste Sohn) verpflichtet sich zu
lebenslangen Unterhaltsleistungen, der Gewährung von Unterkunft und
nicht selten auch der Pflege in alten und kranken Tagen.
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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