Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört es,
Marktanpassungsfaktoren zu ermitteln, die sich aus der Differenz von
errechneten Sachwerten und bereinigten Kaufpreisen ergeben. Die
Sachwerte werden unter Zuordnung der verkauften Immobilien aus dem
Gebäudetypenkatalog nach NHK ermittelt, wobei bestimmte
Kosten etwa für Außenanlagen i. d. R. mit pauschalen Prozentsätzen angesetzt
werden. Eine Besichtigung der zu bewertenden Objekte durch Vertreter der Gutachterausschüsse findet in diesem Fall normalerweise nicht statt. Die ermittelten Marktanpassungsfaktoren, die
positiv oder negativ sein können, ergeben sich aus der Formel:
Kaufpreis : Sachwert = Marktanpassungsfaktor
Der Sachverständige kann den Marktanpassungsfaktor bei der Ermittlung
des Verkehrswertes eines "Sachwertobjektes" allerdings nicht
ungeprüft übernehmen. Er muss vielmehr die besonderen Merkmale des
Bewertungsobjektes berücksichtigen und den Anpassungsfaktor
gegebenenfalls korrigieren.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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