Das Mietausfallwagnis ist eine kalkulatorische Größe, die dazu dient,
das Risiko einer Ertragsminderung durch Mietminderung, uneinbringliche
Forderungen und zeitweiligen Leerstand zu berücksichtigen. Da eine
Mietsicherheit im preisgebundenen Wohnraum für Mietzahlungen nicht
verlangt werden kann, ist das Mietausfallwagnis Bestandteil der
Kostenmiete. Es gibt dem Vermieter die Möglichkeit, Rücklagen für
Ausfälle zu bilden und kann mit zwei Prozent der Jahresmiete angesetzt
werden. Ostdeutschland liegt zum Teil weit darüber. Ermittlungen des GdW
zufolge soll es Wohnungsunternehmen geben, bei denen die
Ertragsminderung durch Leerstand bis zu 30 Prozent beträgt.
Für Geschäftsgrundstücke beträgt der Erfahrungswert drei bis vier
Prozent des Rohertrages, bei Spezialimmobilien oft noch höher. Der
Kalkulationssatz für das Mietausfallwagnis umfasst neben dem Leerstands-
und Mietminderungsrisiko auch die uneinbringlichen Kosten eines
Räumungs- oder Mietforderungsprozesses gegen den Mieter.
Beim Ansatz des Mietausfallwagnisses im Rahmen der
Ertragswertermittlung wird nur die Ertragsminderung
berücksichtigt, die durch Mietausfälle bei bestehenden
Mietverhältnissen entstehen (Kosten gerichtlicher Maßnahmen zur
Beitreibung, Leerstand bei Mieterwechsel). Struktur- und
konjunkturbedingte Ausfälle schlagen sich im Rahmen der
Nachhaltigkeitsprüfung der Mieterträge durch entsprechend verringerte
Ansätze nieder
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Hallo Herr Fischermeier,
AntwortenLöschendanke für diesen informativen Artikel.
Hatte den Begriff "Mietausfallwagnis" als solchen zwar bereits hier und da mal gehört, aber so wirklich verstanden hatte ich ihn nicht. Das ist nun anders.
Viele Grüße
H. Graber
Hallo Herr Graber,
AntwortenLöschenes freut mich, dass dieser Artikel für Sie informativ war.
Gruß
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
85049 Ingolstadt